Obwohl die Fahrradverordnung, die Vorschriften für die Ausstattung von Fahrrädern beinhaltet, seit 2001 gilt, werden noch immer viele Fahrräder mangelhaft ausgerüstet verkauft und viele Radfahrer sind somit unzureichend beleuchtet unterwegs. Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten sich Radler bewusst mit der richtigen Beleuchtung sichtbarer machen. Neben der erhöhten Unfallgefahr drohen mit einem mangelhaft ausgerüsteten Fahrrad auch Geldstrafen. Die Strafen für mangelhaft ausgerüstete und unbeleuchtete Fahrräder reichen bis zu 726 Euro. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, dem kann bei einem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden. Im Klartext bedeutet das, dass der Radfahrer, der mit einem unbeleuchteten Fahrrad einen Unfall verursacht, einen Teil seines Schadens selbst bezahlen muss. Allerdings heißt es auch für Autofahrer ganz genau zu schauen. Einen unachtsamen Kfz-Lenker trifft nach einem Unfall zumindest eine Mitschuld, wenn er einen Radfahrer ohne Beleuchtung trotzdem erkennen hätte müssen.
Die richtige Radbeleuchtung
Grundsätzlich müssen Fahrräder - auch Mountainbikes - mit Scheinwerfern, Rücklicht sowie mit passiven Rückstrahlern, die nach vorne weiß und nach hinten rot reflektieren, ausgestattet sein. An den Pedalen und seitlich an den Radspeichen müssen gelbe Reflektoren fixiert sein, außer die Reifen bzw. Felgen reflektieren weiß bzw gelb. Die große Ausnahme bilden Rennräder, die gänzlich "nackt" von Beleuchtung und Rückstrahlern gefahren werden dürfen - allerdings nur bei guten Licht- und Sichtverhältnissen. 14 Euro Strafe können an Ort und Stelle als Organmandat verlangt werden, wenn wichtiges Sicherheitszubehör fehlt. Allerdings: Nur eine Beleuchtung, die auch verwendet wird, ermöglicht unfallfreies Unterwegssein.
Wann man das Licht beim Radeln einschalten muss
In der Straßenverkehrsordnung ist vorgeschrieben, dass bei Nebel, Dämmerung, Dunkelheit und schlechtem Wetter mit Licht geradelt werden.
ÖAMTC-Tipp
Scheinwerfer mit einem Akku oder Batterie und LED-Beleuchtungen haben eine lange Lebensdauer und verursachen keinen Tretwiderstand. Außerdem leuchten sie auch im Stillstand oder beim Schieben. Wer zusätzlich noch reflektierende Materialien auf der Kleidung und dem Fahrradhelm aufbringt, ist sicherer unterwegs. Verletzungen können durch optimale Ausrüstung vermieden werden. In Österreich gibt es keine Helmtragepflicht für Radler, dennoch sollte ein Fahrradhelm zur Grundausstattung gehören.