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RECHT

Infos für Autostopper

In manchen Ländern ist Autostoppen unüblich oder verboten

Für manche ein Weg, um günstig ans Urlaubsziel zu kommen - für andere eine Reise ins Unbekannte mit einem Hauch von Freiheit: Die Rede ist vom Autostoppen. Damit der Urlaub aber zum Erlebnis und nicht zum Reinfall wird, sollte man bei der "Daumen-hoch-Reise" einige Regeln beachten. "Autostoppen ist in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten. Auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und auf allen anderen Straßen darf jedoch der Daumen hoch gehalten werden", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Unterschiedliche Altersbestimmungen

Wenn von Bundesland zu Bundesland getrampt wird, sollten junge Autostopper und deren Eltern die unterschiedlichen Altersbestimmungen kennen. In Kärnten und Vorarlberg ist das Autostoppen unter 14 Jahren und in der Steiermark unter 15 Jahren verboten. In den übrigen Landesgesetzen finden sich keine Vorgaben. Besonders hier zeigt sich die Uneinheitlichkeit der Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern. Es ist längst überfällig, dass die Jugendschutzgesetze der Länder angeglichen werden.

Ausland

Im Ausland gilt es beim Autostoppen die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und bestimmte Gewohnheiten des Landes zu beachten. Beispielsweise setzen Autofahrer oft in manchen Ländern wie Rumänien, Indien und Mexiko Bezahlung voraus. In Singapur ist das Autostoppen gesetzlich verboten, in den USA, Kanada oder Australien kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat an. In den afrikanischen Ländern wiederum ersetzt das Autostoppen den fehlenden öffentlichen Verkehr.

Tipps für Autostopper

  • Nach Möglichkeit nicht alleine trampen.
  • Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden.
  • Der Autofahrer muss sicher anhalten können - deshalb sind Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen ungeeignet, um Autos anzuhalten.
  • Immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt, niemals zuerst das Ziel nennen.
  • Kennzeichen notieren und per SMS an Freunde senden.
  • Gepäck nach Möglichkeit nicht in den Kofferraum legen.
  • Bei den Rücksitztüren kontrollieren, ob die Kindersicherung deaktiviert ist.
  • Vor allem als Frau niemals zu mehreren Männern ins Auto steigen.

Alternative: Mitfahrbörsen

Alle Risken lassen sich nie ausschalten. Daher rät der ÖAMTC, als günstige Alternative auf Mitfahrbörsen, die man im Internet findet, zurückzugreifen. Eine Übersicht über Mitfahrbörsen ist unter den Links auf dieser Seite zusammengestellt. Weitere hilfreiche Tipps für junge Reisende gibt es als Online-PDF "Nix wie weg...", welches im Download unter www.oeamtc.at/reise im Bereich "Reiseratgeber" verfügbar ist - ebf. unter den Links auf dieser Seite.

Auch Autolenker sollten Regeln beim Mitnehmen von Personen beachten

  • Grundsätzlich nicht auf der Autobahn oder der Schnellstraße halten, um einen Autostopper mitzunehmen. Das ist gefährlich und strafbar.
  • Nicht an einer unübersichtlichen Stelle oder im Halteverbot anhalten.
  • Nur dann anhalten, wenn das ohne Gefahr für den Nachfolgeverkehr möglich ist.

Haftpflichtversicherung zahlt für Schaden

Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden - egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist. Schadenersatzforderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, können nur ausgeschlossen werden, wenn der Mitfahrer eine "Haftungsbeschränkungserklärung" unterschreibt. Allerdings wird damit der Fahrzeuglenker auch nicht in allen Fällen von seiner Verantwortung befreit. Ein Muster für diese Erklärung samt Erläuterungen ist bei der ÖAMTC-Rechtsberatung erhältlich.