Die NoVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%. Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:
-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz
-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz
Seit 1. Juli 2008 wurden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:
1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
Der NoVA-Malus wird ab 1. Jänner 2010 höher. Wie vorgesehen wird der NoVA-Malus nun ab einem CO2-Ausstoß von 161
Gramm pro Kilometer zum Tragen kommen und nicht wie bisher erst ab 181 Gramm.
2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß vor, dann gilt
a) bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2- Emissionswert und
b) bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.
Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch Kraftstoffsverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen:
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 3 bei Benzinmotoren oder
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren.
Wird vom Antragsteller der entsprechende CO2- Emissionswert oder Kraftstoffverbrauchswert nachgewiesen, ist jedoch dieser heranzuziehen.
Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.
3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.
Den C02-Ausstoß (g/km) Ihres Autos können Sie dem Typenschein entnehmen.