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Die Berechnung der NoVA

Bonus-Malus-Regelungen

Die NoVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%. Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz


Seit 1. Juli 2008 wurden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
Der NoVA-Malus wird ab 1. Jänner 2010 höher. Wie vorgesehen wird der NoVA-Malus nun ab einem CO2-Ausstoß von 161 Gramm pro Kilometer zum Tragen kommen und nicht wie bisher erst ab 181 Gramm.

  • Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
  • 120 – 160g/km: keine Änderung
  • ab 160 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 160 zusätzlich 25,- Malus!!!

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe

  • Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
  • Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
  • Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)
  • Malus für Pkw ohne CO2-Angabe:

Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß vor, dann gilt

a) bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2- Emissionswert und
b) bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.

Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch Kraftstoffsverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen:

- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 3 bei Benzinmotoren oder
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren.

Wird vom Antragsteller der entsprechende CO2- Emissionswert oder Kraftstoffverbrauchswert nachgewiesen, ist jedoch dieser heranzuziehen.

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw

  • Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
  • Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Den C02-Ausstoß (g/km) Ihres Autos können Sie dem Typenschein entnehmen.