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RECHT

Ausländische Führerscheine in Österreich

Gültigkeit und Umschreibung

EU- und EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden.

Für einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat gelten folgende Regelungen:

  • Bei Gründung eines Wohnsitzes in Österreich ist der ausländische Führerschein 6 Monate ab Gründung des Wohnsitzes gültig, wenn der Besitzer / die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Ohne Wohnsitz in Österreich ist der ausländische Führerschein 12 Monate ab Eintritt in das Bundesgebiet gültig, wenn der Besitzer / die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn der nationale Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, gilt er nur, sofern er dem Genfer oder Wiener Abkommen bzw. der EU-Führerschein-Richtlinie entspricht, oder in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein oder in Verbindung mit einer Übersetzung (z. B. des ÖAMTC).

Ausländer aus einem Nicht-EWR-Staat mit Wohnsitz in Österreich müssen innerhalb von 6 Monaten ihren Führerschein umschreiben lassen:

1. Führerscheine aus einem der folgenden Nicht-EWR-Staaten gelten als den in Österreich ausgestellten Lenkberechtigungen gleichwertig und können daher unter vereinfachten Bedingungen umgeschrieben werden:

Für alle Klassen:
Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, San Marino, Schweiz.

Für die Klasse B:
Australien, Israel, Kanada, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn die Lenkberechtigung nach dem 1.1.1997 erteilt wurde), USA.

2. Die Inhaber / Inhaberinnen von Führerscheinen aus anderen Nicht-EWR-Ländern müssen eine praktische Fahrprüfung ablegen! Für die praktische Fahrprüfung muss eine Prüfungsgebühr entrichtet werden.

Hinweis: Auch österreichische Staatsbürger / Staatsbürgerinnen, die außerhalb des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Zuständige Behörde:

Ab 1. Oktober 2006 kann der ausländische Führerschein bei jeder Führerscheinbehörde unabhängig vom Wohnsitz in ganz Österreich umgeschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führerscheinantrag
  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • alter, ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins (macht z. B. der ÖAMTC - für Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder € 13,81 - Achtung: Meldezettel mitnehmen!!!)
  • ein Passfoto 35 x 45 mm
  • Meldezettel
  • ärztliches Gutachten

Hinweis: In Wien werden die Originaldokumente plus Kopien verlangt, vom alten Führerschein und vom Reisepass je 2 Kopien.

Es werden nur mehr Scheckkarten-Führerscheine ausgegeben!
Kosten (ohne ev. Prüfungsgebühr): € 55,70

Es gibt 2 Möglichkeiten, den Scheckkartenführerschein zu erhalten:

  • Der alte Führerschein wird bei der Behörde sofort abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. (Der vorläufige Führerschein gilt nur in Österreich.) Nach Bezahlung der Gebühr (direkt bei der Behörde oder mit Erlagschein) wird der Scheckkartenführerschein innerhalb von 5 bis 10 Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird einstweilen behalten. Nach Bezahlung der Gebühr (direkt bei der Behörde oder mit Erlagschein) kann der Scheckkartenführerschein innerhalb von 5 bis 10 Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.