Quads und Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (Trikes) gelten lt. Mautordnung als PKW,
für welche die jeweilige PKW-Vignette geklebt werden muss. Sollte ein Fahrzeug typengenehmigt ohne Windschutzscheibe
ausgestattet sein, genügt das Mitführen der PKW-Vignette.
Achtung : Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine
Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf!