Für jeden Kraftfahrer in Österreich gilt, dass man ein Verbandszeug mitführen muss, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Der ÖAMTC empfiehlt jedenfalls, eine der ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke mitzuführen (in ÖAMTC-Shops erhältlich), auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist:
Der ÖAMTC verlangt, dass sich die Anbieter von Autoapotheken an die entsprechende ÖNORM halten müssen. Wer sich zu Unrecht beanstandet fühlt, sollte sich - vor dem Bezahlen einer Strafe - mit den Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung in Verbindung setzen.
Unabhängig davon rät der Club-Experte regelmäßig einen "Erste Hilfe-Kurs" zu absolvieren, um die wertvollen Hilfsmittel einer Autoapotheke auch richtig einsetzen zu können.