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RECHT

Fahrgemeinschaft: Kostenteilung strafbar?

Erlaubt ist nur ein Kilometer-Beitrag von fünf Cent pro Mitfahrer

In Zeiten explodierender Kraftstoffpreise behelfen sich viele Pendler mit Fahrgemeinschaften, um die Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit aufzuteilen. So kann man einiges an Geld sparen. Der positive Nebeneffekt ist, dass man gleichzeitig auch die Umwelt schont.

Fahrgemeinschaften auf gesetzlich sichere Beine stellen

Aber: Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben macht man sich strafbar, wenn man von einem Mitfahrer einen den tatsächlichen Kosten entsprechenden Beitrag verlangt. Dann nämlich wird die Fahrgemeinschaft als konzessionspflichtiges Gewerbe gewertet und dem Fahrer eine Erwerbsabsicht unterstellt.

"Diese veraltete Gesetzes-Groteske muss mit der nächsten Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz abgeschafft werden", fordert ÖAMTC-Juristin Mag. Verena Pronebner. Ein Rechenbeispiel zeigt wie man ohne es zu wissen in die Gesetzesfalle tappen kann:

Tatsächliche Kosten 46 Cent/km...

Ein Pendler muss bei seinem Auto mit tatsächlichen Kosten von rund 46 Cent pro gefahrenem Kilometer kalkulieren. Dieser Betrag wurde mit dem elektronischen Autokauf-Berater "Auto-Info" des ÖAMTC berechnet. Bei einer Fahrt zum Beispiel von Mödling nach Wien sind das rund 10 Euro. Wenn man diese Strecke fünfmal die Woche hin und retour fährt, muss man wöchentlich 100 Euro allein für den Arbeitsweg rechnen.

...aber nur 5 Cent pro Mitfahrer erlaubt

Wer nun in gutem Glauben seine Mitfahrer bittet, diese Kosten anteilsmäßig zu tragen, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Erlaubt ist lediglich ein Kilometer-Beitrag von fünf Cent pro Mitfahrer. Dieser Betrag orientiert sich am Richtwert des Kilometergeldes für Mitfahrer.

"Wer mehr verlangt oder annimmt, dem wird vom Gesetzgeber eine Gewinnabsicht unterstellt", so die ÖAMTC-Juristin. "Das muss so schnell wie möglich bereinigt werden. Fahrgemeinschaften brauchen vernünftige rechtliche Grundlagen, die den Beteiligten helfen anstatt sie ins Kriminal zu befördern."

Mehr Rücksicht auf Fahrgemeinschaften

Außerdem verlangt der ÖAMTC, dass die Verkehrsplanung auf Pendler in Fahrgemeinschaften mehr Rücksicht nimmt. "Kurzparkzonen sind ungeeignet, um auf Mitfahrer zu warten. In der Nähe innerstädtischer öffentlicher Verkehrsmittel müssen gebührenfreie Warteplätze zur Verfügung gestellt werden", so die ÖAMTC-Juristin abschließend.

Mitfahrer ist mitversichert

Übrigens: Als Mitfahrer ist man im Falle eines Unfalls automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers mitversichert – bis zur maximalen Versicherungssumme. Darüber hinaus haftet der Lenker mit seinem eigenem Vermögen für Unfallschäden seiner Mitfahrer. Um dieses Risiko zu minimieren empfiehlt es sich, die Mitfahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschreiben zu lassen. Ein solches Musterformular samt Erklärungen ist bei den ÖAMTC-Juristen erhältlich.