"Diese veraltete Gesetzes-Groteske muss mit der nächsten Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz abgeschafft werden", fordert ÖAMTC-Juristin Mag. Verena Pronebner. Ein Rechenbeispiel zeigt wie man ohne es zu wissen in die Gesetzesfalle tappen kann:
Ein Pendler muss bei seinem Auto mit tatsächlichen Kosten von rund 46 Cent pro gefahrenem Kilometer kalkulieren. Dieser Betrag wurde mit dem elektronischen Autokauf-Berater "Auto-Info" des ÖAMTC berechnet. Bei einer Fahrt zum Beispiel von Mödling nach Wien sind das rund 10 Euro. Wenn man diese Strecke fünfmal die Woche hin und retour fährt, muss man wöchentlich 100 Euro allein für den Arbeitsweg rechnen.
Wer nun in gutem Glauben seine Mitfahrer bittet, diese Kosten anteilsmäßig zu tragen, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Erlaubt ist lediglich ein Kilometer-Beitrag von fünf Cent pro Mitfahrer. Dieser Betrag orientiert sich am Richtwert des Kilometergeldes für Mitfahrer.
"Wer mehr verlangt oder annimmt, dem wird vom Gesetzgeber eine Gewinnabsicht unterstellt", so die ÖAMTC-Juristin. "Das muss so schnell wie möglich bereinigt werden. Fahrgemeinschaften brauchen vernünftige rechtliche Grundlagen, die den Beteiligten helfen anstatt sie ins Kriminal zu befördern."
Außerdem verlangt der ÖAMTC, dass die Verkehrsplanung auf Pendler in Fahrgemeinschaften mehr Rücksicht nimmt. "Kurzparkzonen sind ungeeignet, um auf Mitfahrer zu warten. In der Nähe innerstädtischer öffentlicher Verkehrsmittel müssen gebührenfreie Warteplätze zur Verfügung gestellt werden", so die ÖAMTC-Juristin abschließend.