Über das Vormerkdelikt Ladungssicherung wurde schon viel gerätselt. Die eine oder andere Zeitungsente, dass man z.B. mit einem ungesicherten Hund im Auto oder einem Regenschirm auf der Hutablage eine Vormerkung im Führerscheinregister riskiert, machte die Verwirrung perfekt.
"Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht sind strafbar, bis zu 5000,-- Euro sind fällig", stellt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer klar. "Schwere Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht werden mit einer Vormerkung geahndet - aber nur dann, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde."
Für den ÖAMTC-Juristen ist klar: "Die Verkehrssicherheit wird dann gefährdet, wenn sich der Beladungsgegenstand eines Fahrzeugs 'selbständig' macht, auf die Fahrbahn fällt und den Nachfolgeverkehr gefährdet, vielleicht sogar zu einem folgenschweren Unfall führt."
Kritisch sind etwa Fahrräder, die nicht gemäß der Bedienungsanleitung am Träger montiert wurden, schlecht gesicherte Holzplatten, die vom Fahrtwind ausgehoben werden können oder nur mit Gummibändern aufs Dach montierte Ski.
Wer Gegenstände derart ungünstig verstaut, dass sie durch Verrutschen, Pendelbewegungen oder Ausfließen das Fahrzeug unkontrollierbar machen können, gefährdet ebenfalls die Verkehrssicherheit. Bei einer Beanstandung kann das zu einer Vormerkung führen.
Ein Computer, der auf dem Boden hinter dem Fahrersitz steht, ein Wäschekorb auf dem Rücksitz oder eben der Schirm auf der
Hutablage können eine derartige Gefahr für die Verkehrssicherheit nie entfalten.
"Solche Nicht-Delikte dürfen daher keinesfalls eine
Vormerkung nach sich ziehen, eigentlich ist nicht einmal eine Bestrafung gerechtfertigt", sagt Hoffer.