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Der ÖAMTC steht einem gesetzlichen Verbot skeptisch gegenüber. Schon mehrfach haben Experten und Ärzte bei Fachtagungen des
Clubs festgestellt, dass Rauchen am Steuer in zweifacher Hinsicht das sichere Lenken beeinträchtigen kann.
Einerseits durch die Ablenkung beim Hantieren mit der Zigarette oder dem Feuerzeug, andererseits durch die sprichwörtliche
"dicke Luft". Die CO-angereicherte Luft im Wageninneren beeinträchtigt nämlich die Reaktionsfähigkeit des Lenkers,
ohne dass es dieser bemerkt.
Fahrlässigkeit in der Versicherung
Schon vor mehr als 25 Jahren hat der österreichische Oberste Gerichtshof in einem Richtung weisenden Urteil festgestellt, dass Rauchen am Steuer - zB im Zusammenhang mit dem Bücken nach einer herunter gefallenen Zigarette - grobe Fahrlässigkeit in der Kasko-Versicherung mit der Konsequenz bedeuten kann: Die Versicherung wird leistungsfrei.
Dem steht allerdings die Mitteilung des (damaligen) Bundesministers für Gesundheit, Dr. Franz Löschnak, vom 16.12.1988
gegenüber (zu einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Mag. Haupt), wonach dem Bundeskanzleramt keine
Untersuchungen bekannt seien, die eine erhöhte Unfallgefahr durch das Rauchen nachweisen; es wird auf Untersuchungen
über die psychophysische Leistungsfähigkeit von Rauchern hingewiesen, wonach eine Untersagung des Rauchens zu einer
deutlichen Verschlechterung von Tätigkeiten führte, die hohe Aufmerksamkeit, schnelles Reaktionsvermögen und Durchhaltefähigkeit erforderten.
Strafen
Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 58) könnte ein rauchender Lenker zumindest theoretisch bereits jetzt bestraft werden
(Obergrenze € 726,--). Diese Bestimmung verbietet nämlich grundsätzlich ablenkende Tätigkeiten, wenn dadurch die Beherrschung des Fahrzeuges nicht möglich ist. In schwierigen Verkehrssituationen, die die volle Aufmerksamkeit des Lenkers erforderlich machen, kann daher der Griff zur Zigarette - auch ohne Unfall - zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Der ÖAMTC steht daher einem allfälligen gesetzlichen Verbot des Rauchens am Steuer skeptisch gegenüber. Ge- und Verbote (nicht nur im Straßenverkehr) haben nur dann einen Sinn, wenn sie gesellschaftlich akzeptiert und überwacht werden können. Betrachtet man die Befolgung der seit Jahren geltenden Gurtenanlegepflicht bzw des Verbots des Telefonierens am Steuer, wäre einem mit Strafe sanktionierten Rauchverbot am Steuer wohl ein gleiches Schicksal beschieden. Daher setzt der ÖAMTC beim Rauchen wie bei allen anderen ablenkenden Tätigkeiten im Auto auf entsprechende Information und Aufklärung.
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