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RECHT

Tempo-Überschreitung: Toleranzen?

Nur Eichfehlergrenze dess Messgeräts wird berücksichtigt. Nulltoleranz kontraproduktiv

In der jüngsten Zeit sehen sich die ÖAMTC-Juristen mit immer mehr Beschwerden der Kraftfahrer konfrontiert, die wegen weniger km/h Tempoüberschreitung empfindliche Geldstrafen zahlen mussten. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer räumt mit dem weit verbreiteten Gerücht auf, dass man überall ungestraft um bis zu 20 km/h die Geschwindigkeit überschreiten könne. Der Clubjurist hält aber eine sogenannte "Nulltoleranz" bei Radar- oder Lasermessungen für kontraproduktiv und gefährlich.

"Im Prinzip gibt es zwar keinen echten Anspruch auf eine ziffernmäßig festgelegte Toleranz", sagt Martin Hoffer über die rechtlichen Hintergründe. Auf die Berücksichtigung der typischen Eichfehlergrenzen des Messgerätes hat man aber einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Bis 100 km/h gemessene Geschwindigkeit ist das bei Radarmessungen 5 km/h, bei Lasermessungen 3 km/h, über 100 km/h jeweils 5 bzw. 3 Prozent.

Ein Beispiel: Wenn das auf der Autobahn gemachte Radarfoto "150 km/h" anzeigt, müssen 5 Prozent, also gerundete 8 km/h abgezogen werden. Damit ergibt sich eine Fahrgeschwindigkeit von 142 km/h. Der Lenker bekommt eine Anonymverfügung wegen 12 km/h Geschwindigkeits-Übertretung. Der Strafsatz ist je nach Bundesland unterschiedlich und würde in diesem Rechenbeispiel zwischen 29 und 42 Euro liegen.

Die Behörde muss aber auch prüfen, ob das Verschulden an der Übertretung und die Folgen der Tat gering sind. In einem solchen Fall ist das Verfahren einzustellen. Daher wird auch weiterhin nicht die Überschreitung um ganz wenige km/h bestraft werden können. Sogar die in der Schweiz praktizierte "Nulltoleranz" erlaubt 4 km/h. Nicht ohne Grund, denn eine Bestrafung im Bagatellbereich wäre nicht nur unfair, sondern würde auch die Verkehrssicherheit gefährden.

"Man darf nicht zulassen, dass Kraftfahrer dazu gezwungen werden, dauernd auf den Tacho zu schauen und dabei andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Kinder am Fahrbahnrand, zu vernachlässigen oder zu gefährden", warnt der Jurist vor den Folgen einer übertriebenen "Nulltoleranz". Der ÖAMTC kann anhand wissenschaftlicher Untersuchungen beweisen, dass wegen des Blicks auf den Tachometer die Blickabwendung von der Fahrbahn mindestens zwei Sekunden "Blindflug" bewirkt. Ein Fahrzeug legt bei 50 km/h eine Strecke von immerhin rund 28 Metern zurück, bei 130 km/h auf der Autobahn sogar über 70 Meter.

Ein Praxisversuch in Oberösterreich zur "Nulltoleranz" durch das Innenministerium Anfang des Jahres verlief so negativ, dass er vorzeitig abgebrochen werden musste.

Im Zusammenhang mit Toleranzen mahnt der Club auch mehr Ehrlichkeit bei den Tempolimits ein: Wo die Behörde will, dass in einem Ortsgebiet statt den tatsächlich gefahrenen 70 km/h die gewünschten 50 km/h nicht überschritten werden, muss dieses Tempolimit auch ernsthaft überwacht werden. Nach dem Motto "Darf´s ein bisschen weniger sein?" einen 30-er hinzustellen, schießt über's Ziel und bewirkt lediglich häufige Übertretungen. Limits und andere Verbote werden nicht ernst genommen und wirkliche Gefahrenstellen nicht rechtzeitig erkannt.

Der Club hat aktuelle Beispiele für Bestrafungen nach geringen Überschreitungen an Stellen, wo keinerlei Gefährdung der Verkehrssicherheit drohte. "Mich wundert es nicht, dass die Kraftfahrer das als schikanöse Abkassier-Aktion empfinden", kritisiert der Jurist abschließend.