Import von historischen Kraftfahrzeugen
ÖAMTC-Information zu allen Schritten des Oldtimer-Imports
Importiert man einen Oldtimer nach Österreich, kann er als „Historisches Kraftfahrzeug“ typisiert und zugelassen werden. Das hat zur Konsequenz, dass
damit nur an 120 Tagen pro Jahr gefahren darf (historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr) und über diese Verwendung
sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen, die der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die wiederkehrende §57a-Pickerl
Überprüfung ist nur alle zwei Jahre fällig.
Voraussetzungen für eine Einzelgenehmigung als „Historisches Fahrzeug“ in Österreich
Vor dem Ankauf sollten unbedingt nähere Auskünfte bei der
Landesprüfstelle eingeholt
werden, ob eine
Einzelgenehmigung als „Historisches Fahrzeug“
in Österreich Chancen auf Erfolg hat und welche Dokumente dafür benötigt werden. Die Voraussetzungen sind:
- Das Fahrzeug muss der
Baujahrsdefinition
des § 2 Abs. 1 Z 43 KFG entsprechen.
- Der Nachweis der Erhaltenswürdigkeit kann durch einen Auszug aus der Historischen Liste der Fa. Eurotax erbracht werden.
Auszüge dieser Liste sind bei Eurotax zum Unkostenbeitrag von 78 Euro unter 01/ 33 23 000 - 440 erhältlich.
Ist das Fahrzeug nicht in dieser Liste eingetragen, so hat der Beirat für historische Fahrzeuge eine Empfehlung abzugeben.
- Das Fahrzeug befindet sich in Originalzustand und einem guten Erhaltungszustand
(Zustandsklasse 1-3)
Beim Kauf sind folgende Dinge zu beachten
- Lassen Sie sich die Unterschrift des Verkäufers am Kaufvertrag gerichtlich oder notariell bestätigen.
Anmerkung: An sich ist grundsätzlich zur Anmeldung des Fahrzeuges keine Beglaubigung notwendig. Jedoch kann die
Behörde bei Bedenken hinsichtlich der Echtheit des Kaufvertrages eine Beglaubigung verlangen. Es ist bei einem
Fahrzeugkauf im Ausland daher dringend anzuraten, den Kaufvertrag gerichtlich oder notariell beglaubigen zu lassen.
- Man sollte einen Nachweis über das für das Fahrzeug entrichtete Entgelt verlangen. Dies kann für eine eventuelle Verzollung
von Bedeutung sein.
- Auch sollte darauf geachtet werden, dass alle zum Fahrzeug gehörigen und zur Einzelgenehmigung in Österreich notwendigen
Unterlagen mit übergeben werden ( z.B. ausländischer Typenschein oder Ähnliches).
Der Transport
Ist das Fahrzeug fahrtüchtig, so kann man bei der zuständigen Zulassungsbehörde im Ausland ein sog. Überstellkennzeichen
beantragen. Falls der Verkäufer zustimmt, kann man auch das ausländische Kennzeichen verwenden. Aber Achtung: Die
Verwendung ausländischer Fahrzeuge ist nur bis zu einem Monat ab Einbringen nach Österreich zulässig.
Danach ist das Fahrzeug umzumelden oder auszuführen.
Wird das Fahrzeug auf einen Anhänger verladen, so ist zu beachten, dass es
Transportrestriktionen aufgrund des
Abfallwirtschaftsgesetzes geben könnte.
Am Bequemsten ist natürlich die Durchführung des Transportes inklusive
Versicherung durch einen Transportunternehmer. In diesem Fall kann man diesem auch – falls notwendig – die mit der
Verzollung zusammenhängenden Schritte überlassen.
Mehrwertsteuer und Zoll
- Import aus einem EU-Land:
Historische Kraftfahrzeuge, die aus einem EU-Land importiert werden, unterliegen keinen Einfuhrabgaben, weder Zoll noch
Einfuhrumsatzsteuer.
- Import aus einem Drittland:
Erfüllen
historische Kraftfahrzeuge strenge Kriterien
, sind vom Zoll befreit und unterliegen einer 10%-igen Einfuhrumsatzsteuer.
Nähere Auskünfte erhält man bei der zentralen Auskunftsstelle der Österreichischen Zollverwaltung unter
(01) 51433 564053 oder beim Bundesministerium für Finanzen
NOVA
Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NOVA befreit:
- Kraftfahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und noch
im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.).
- Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand).
- Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
- Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr.