Damit ein Reisender viel von seiner Reise zu berichten hat, sollte er sich u.a. auch rechtzeitig über die erforderlichen Einreisebestimmungen informieren. Den Blick in den Reisepass oder auf den Personalausweis, ob gültig oder bereits abgelaufen, nimmt einem leider niemand ab. Erschwerend hinzu kommen immer wieder Neuerungen, beispielsweise was die Einreise in die USA betrifft.
In den meisten EU-Ländern darf der Pass maximal fünf Jahre abgelaufen sein, ein Personalausweis muss als Reisedokument immer gültig sein. Der nationale Führerschein ist zwar ein amtlicher Lichtbildausweis, er gilt auf Reisen aber nicht als Personaldokument. Definitiv kontrolliert werden die Personaldokumente von Reisenden in jenen EU-Staaten, die nicht dem Schengenraum angehören. Das sind Großbritannien, Irland, Rumänien und Bulgarien.
Wichtig: Neue Kindermiteintragungen sind seit dem 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen gelten jedoch noch bis 15. Juni 2012 - unabhängig davon, ob der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, noch darüber hinaus gültig ist. Bei bereits bestehenden Kindermiteintragungen achten Sie im Speziellen darauf, dass das Kind nur mit der Person aus- und einreisen darf, in deren Reisepass es eingtragen ist. Außerdem ist zu beachten, dass manche Länder grundsätzlich Kinder nur mit einem eigenen Pass einreisen lassen (z.B. USA) und eine Kindermiteintragung nicht akzeptieren.
Sämtliche Einreisebestimmungen von Afghanistan bis Zypern sind unter dem Link "Einreisevoraussetzungen für Österreichische Staatsbürger", einer Information des Außenministeriums, in der Linkbox zusammengefasst.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen gibt es auch in der ÖAMTC-Länderdatenbank.