Tagfahrlicht bzw. Licht bei Tag
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Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, sind aber nicht das gleiche:

Tagfahrlicht ist eine gesetzlich in Österreich erlaubte Lichtquelle, die nach vorne weißes Licht ausstrahlt, und etwa viermal so stark wie das Begrenzungslicht leuchtet. Es dient der Erkennbarkeit eines Fahrzeuges und darf schon derzeit alleine nur bei Tag und guter Sicht verwendet werden.

Licht bei Tag ist die allgemein formulierte Pflicht, bei Tag eine - noch näher zu definierende -Beleuchtung einzuschalten.

Anmerkung:
Der ÖAMTC hat sich in mehreren Stellungnahmen für die verpflichtende Ausstattung aller (Neu-) Fahrzeuge mit einem automatisch beim Starten aktivierten "Tagfahrlicht" ausgesprochen und lehnen die Verpflichtung zum Einschalten des Abblendlichtes ab.