Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, sind aber nicht das gleiche:
Tagfahrlicht ist eine gesetzlich in Österreich erlaubte Lichtquelle, die nach vorne weißes Licht ausstrahlt, und
etwa viermal so stark wie das Begrenzungslicht leuchtet. Es dient der Erkennbarkeit eines Fahrzeuges und darf schon derzeit
alleine nur bei Tag und guter Sicht verwendet werden.
Licht bei Tag ist die allgemein formulierte Pflicht, bei Tag eine - noch näher zu definierende -Beleuchtung
einzuschalten.
Anmerkung:
Der ÖAMTC hat sich in mehreren Stellungnahmen für die verpflichtende Ausstattung aller (Neu-) Fahrzeuge mit
einem automatisch beim Starten aktivierten "Tagfahrlicht" ausgesprochen und lehnen die Verpflichtung zum Einschalten des
Abblendlichtes ab.