Verwendung von Schneeketten
"Wer mit dem Auto in den Schiurlaub fährt, sollte sich spätestens jetzt Gedanken über die richtige Bereifung machen", rät
ÖAMTC-Reifenexperte Friedrich Eppel. Ein Blick auf die Unfallmeldungen der vergangenen Tage zeigt, dass immer noch Autofahrer
mit Sommerreifen unterwegs sind. Laut Gesetz zur witterungsabhängigen Winterausrüstungspflicht wären Sommerreifen auch
ausreichend, sobald bei schneebedeckter Fahrbahn an der Antriebsachse Schneeketten montiert werden.
Sicherheit geht vor
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Die Kombination von Sommerreifen mit Ketten an der Antriebsachse beim Pkw genügt zwar dem Gesetz, rein aus Sicherheitsgründen
muss man aber dringend davon abraten. Durch die Schneeketten hat das Fahrzeug an der Antriebsachse sehr gute Haftung, an
der nichtangetriebenen Achse mit Sommerreifen aber fast keine. "Das ist eine lebensgefährliche Mischung. Schneeketten sind
kein Ersatz für Winterreifen", so der Reifenexperte.
Folgendes ist bei Schneeketten zu beachten:
- Sie dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich (z.B. schneebedeckte Fahrbahn) ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.
- Sie sind auf jeden Fall zu verwenden, wenn dies durch das betreffende Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) verlangt wird (d.h. Anbringung auf mindestens zwei Antriebsrädern!).
Ist das Vorschriftszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ angebracht, so haben auch Fahrzeuge mit Winterreifen oder Spikes, aber auch Fahrzeuge mit Allradantrieb Schneeketten zu verwenden.
(Ausnahme: wenn diese Fahrzeuge durch eine Zusatztafel von der Kettenpflicht ausgenommen werden.)
Die Verwendung von sogenannten Anfahrhilfen als Schneekettenersatz ist nicht zulässig!!
- Geschwindigkeit:
Hier sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Es sollte aber keinesfalls schneller als 50 km/h gefahren werden! Die Fahrgeschwindigkeit ist den Fahrbahnverhältnissen anzupassen.
Vorsicht: Es ist auch mit einem längeren Bremsweg zu rechnen!
- In Österreich dürfen nur der ÖNORM V5117 bzw. V5119 entsprechende oder EU-genehmigte Schneeketten verwendet werden.
- Montage:
Schneeketten müssen auf die Räder der angetriebenen Achse montiert werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind die Ketten gemäß der Empfehlung der Betriebsanleitung anzubringen; fehlt eine solche, auf der Hinterachse.
- Gesetzestext:
§§ 7 Abs. 2, 102 Abs. 9 KFG, § 4 Abs. 7 KDV, § 52 lit. b Z 22 StVO
Achtung Anfahrhilfen: kein vollwertiger Ersatz
Es handelt sich dabei zumeist um einfach zu montierende Vorrichtungen, die bei einem Fahrzeug angebracht werden, wenn man schon hoffnungslos im Schnee steckt. Sie sind meist nur für kurze Fahrstecken mit geringer Geschwindigkeit geeignet. Sind „Schneeketten vorgeschrieben“ reichen diese Einrichtungen nicht aus.