Wenn das "Pickerl" fällig ist, gehört das Fahrzeug wieder einmal auf den Prüfstand.
Stichproben des ÖAMTC auf öffentlichen Parkplätzen ergeben immer wieder, dass rund zehn Prozent der
Fahrzeuge mit abgelaufener §57a-Plakette unterwegs sind.
Abgelaufenes Pickerl - Strafen
"Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer kommen", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Theoretisch drohen bis zu 2.180,- Euro Strafe - und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden.
Termin für Pickerl-Überprüfung
Der Termin für die Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. "Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat muss man die §57a-Begutachtung vornehmen lassen", ruft der ÖAMTC-Jurist in Erinnerung. Bei Auslandsfahrten sollte man auf die Gültigkeit des Pickerls achten, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. Nicht immer wird die österreichische Toleranzfrist anerkannt.
Intervalle
Eine Neuregelung gibt es seit 20. April 2002 für Neuwagen-Besitzer. "Wer einen neuen Pkw oder Kombi besitzt, muss nicht mehr jedes Jahr zum Pickerl. Nach der Erstzulassung des Neuwagens muss man nach drei Jahren zur ersten §57a-Überprüfung, danach nach weiteren zwei Jahren, dann wie bisher jährlich", erklärt Hoffer die Neuregelung.
Kompetente und objektive Pickerl-Überprüfung beim ÖAMTC
Bei einer objektiven Überprüfung steigt man als Fahrzeug-Besitzer eindeutig besser aus. Nach diesem Prinzip führt der ÖAMTC für seine Mitglieder in ganz Österreich jährlich rund 515.000 §57a-Überprüfungen durch.
Sollte sich beim Test herausstellen, dass eine Reparatur notwendig ist, helfen die ÖAMTC-Techniker sparen. Sie weisen konkret auf das Problem hin, damit man in der Fachwerkstätte eine gezielte Reparatur in Auftrag geben kann. Die Standorte aller Stützpunkte mit technischen Dienstleistungen findet man auf der ÖAMTC-Website unter ÖAMTC-Stützpunkte.