Alles rund ums Reisen mit Tieren
Mit Hund & Katz' sicher in den Urlaub


Viele Tierbesitzer können sich einen Urlaub ohne ihren vierbeinigen Liebling gar nicht vorstellen. Rex, Bello, Minki & Co dürfen dann mit auf Reisen gehen. Vor Urlaubsantritt sollte man sich aber die Frage stellen, ob das Tier den Reisestrapazen überhaupt gewachsen ist. "Katzen mögen keine langen Reisen, Kleintiere, z.B. Hamster oder Wellensittich, sollte man überhaupt lieber zu Hause lassen. Hunde müssen ans Mitfahren im Auto schon vor der Abreise gewöhnt werden", raten die ÖAMTC-Experten, die für eine sichere Fahrt mit dem Haustier zahlreiche Informationen zusammengestellt haben.

Tiere sollten im Auto unbedingt gesichert werden

Wer die Reise mit dem Auto antritt, sollte das Fahrzeug auf seine "Haustiertauglichkeit" prüfen. Auf keinen Fall sollten Tiere frei im Auto herumklettern können. "Es geht hier nicht darum, das Tier einzusperren, sondern es zu seiner Sicherheit richtig unterzubringen", so die ÖAMTC-Experten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Vierbeiner sicher im Auto mitfahren.

  • Vor allem für kleinere Tiere stellen Transportboxen eine geeignete Form des Reisens dar. Die Boxen werden auf der Rücksitzbank oder am Beifahrersitz befestigt.
  • Größere Hunde werden am besten mit speziellen Hundesicherheitsgurten gesichert. Dadurch ist das Tier zwar in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, kann aber bei einem Unfall nur so weit nach vorne geschleudert werden, wie es die Gurtlänge zulässt. Es sollte daher vermieden werden, dass der Gurt zu lang ist.
  • Auf der Ladefläche eines Kombis und Vans liegend, sollte der Hund unbedingt durch ein stabiles Gitter oder ein Sicherheitsnetz von den Menschen im Fahrgastraum abgetrennt sein.

Unterwegs mit Tieren im Auto

Zu einer stressfreien Autorreise gehören auch Pausen in regelmäßigen Abständen, in denen man das Tier eine kleine Runde spazieren führt oder mit ihm spielt. Keinesfalls aufs "Gassi gehen" vergessen. Bei längeren Pausen darf das Tier keinesfalls allein im Auto zurückgelassen werden. Bei sommerlichen Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung kann das Auto schnell zum Backofen werden. Im Auto selbst sollte man für eine gute Kühlung sorgen. Herrchen und Frauchen dürfen außerdem nicht vergessen, dass das Tier von Zeit zu Zeit Flüssigkeit braucht.

Rechtzeitig an die Reisepapiere denken

Ab 3. Juli 2004 tritt eine Verordnung in Kraft, die das Reisen mit Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der EU vereinfachen soll.

Bis zum 3. Juli gilt:
Bis zu diesem Datum gelten jedoch weiterhin die unterschiedlichen, landesspezifischen Einreisebedingungen. Da mit dem EU-Beitritt der 10 neuen EU-Länder nur die Warenkontrollen an den Grenzübergängen entfallen sind, muss nach wie vor jeder Tierbesitzer die nötigen Dokumente mitführen. Die nötigen Dokumente sind zumeist der Internationale Impfpass mit dem Nachweis der zeitgerecht durchgeführten Tollwutimpfung und bei manchen Ländern zusätzlich ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

Die aktuellen Bestimmungen der einzelnen europäischen Länder, ob EU oder Nicht-EU, finden Sie in der ÖAMTC Länderdatenbank unter der Kategorie "Hunde & Katzen".

Ab 3. Juli gilt:
Ab Juli erleichtert ein einheitlicher EU-Heimtierausweis das Reisen mit Tieren in den Ländern der Europäischen Union. Mit diesem, in englischer Sprache und der Amtsprache des Mitgliedstaates ausgestellten Ausweis, wird attestiert, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Selbstverständlich sind auch andere Impfungen oder Untersuchungen in diesen Pass eintragbar.

Eine Übergangsregelung besagt, dass alle Dokumente, die derzeit für den Reiseverkehr mit Haustieren vorgeschrieben sind, wie beispielsweise der Impfpass des Tieres, bis zum Auslaufen der vorgeschriebenen Impfungen gültig sind.

Die Verordnung sieht auch vor, dass innerhalb einer Übergangszeit von acht Jahren (ab 3. Juli 2004), Haustiere durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einem elektronischen Kennzeichen (Mikrochip) markiert sein müssen. Als Kennnummer dient die Nummer des Mikrochips oder die Tätowierungsnummer. Nach der Übergangszeit ist ausschließlich die Kennzeichnung durch Mikrochip zulässig. Info zum Chip: 60 Euro kostet der kleine Eingriff beim Tierarzt, injiziert wird der Mini-Chip unter die Haut an der linken Halsseite. Der Chip ist zirka so groß wie ein Reiskorn.

Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.

ACHTUNG: in Österreich wird der EU-Heimtierausweis aktuell produziert und ist frühestens ab Mitte Juni bei den Tierärzten erhältlich.

Die ÖAMTC-Touristik empfiehlt generell im Zuge der Reiseplanung rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Botschaft oder einem Tierarzt aufzunehmen, um die detaillierten Vorschriften abzuklären.

Weitere Informationen:


 

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Erstellt am 20.06.2002 | Aktualisiert am 16.06.2004
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