Halten und Parken in Haltestellen
Kurz Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt
Beim Parken in Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln tappen viele
Autolenker in die Falle. Nicht jeder ist mit den Regeln vertraut und erhält
schneller einen Strafzettel als er denkt. Beim Halten und Parken im Haltestellenbereich
von Massenbeförderungsmittel ist daher folgendes zu beachten:
- Das Halten und Parken in Haltestellen ist verboten: Während
der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und zwar 15 Meter
vor und nach den Haltestellentafeln.
Ausnahme: Zum Ein- und Aussteigen darf man kurz halten. (Dies ist auch
auf einem Taxistandplatz oder in einer Ladezone erlaubt.)
- Die Verbotszone von 15 Metern vor und nach der Haltestellentafel - also
30 Meter - besteht auch, wenn z.B. eine Bushaltestelle durch eine nur 20 Meter
lange Bodenmarkierung ausdrücklich gekennzeichnet ist.
- Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Arten von Haltestellen.
Für "Zweithaltestellen" oder "Bedarfshaltestellen"
gilt ebenfalls das Halte- und Parkverbot.
- Wenn trotz der Einhaltung der 15-Meter-Zone eine Behinderung des Ein-
und Aussteigens gegeben ist, stellt dies zwar keinen Strafgrund dar, eine
kostenpflichtige Abschleppung ist aber zulässig.