Das Reißverschlusssystem: Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung soll sich der Verkehr wechselweise einordnen. Vor dem Hindernis einer von links, einer von rechts - immer schön abwechselnd.
Wie sieht diese Angelegenheit vom rechtlichen Standpunkt gesehen aus?
ÖAMTC-Clubjurist Dr. Helmut Schernitz zitiert §11, Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung, der solche Situationen regelt: "Bei einer Verringerung von Fahrstreifen (zwei Fahrstreifen gehen in einen über bzw. wenn einer verlegt ist) müssen sich die Fahrzeuge, die auf beiden Fahrstreifen daherkommen, unmittelbar vor der Verengung bzw. dem Hindernis wechselweise einordnen, um die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten."
Natürlich darf ein Autofahrer, der sich an die Reißverschlussregeln hält, sein Recht nicht mit aller Gewalt durchsetzen. Dr. Schernitz zitiert Absatz 1:" Der Lenker darf den Fahrstreifen nur wechseln, wenn er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist."
Fazit
Wir Autofahrer sollten uns selbst an der Nase nehmen und Vergessenes wieder hervorholen. Uns muss bewusst sein, dass der Straßenverkehr nur dann funktioniert, wenn wir miteinander und nicht gegeneinander agieren.