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VERKEHR

Parken in Wien

Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen in Wien in den Bezirken 1, 4 bis 9 und 20. Teilweise flächendeckende Kurzparkzonen gibt es im 2., 3. und 15. Bezirk. Das Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge ist in diesen Zonen gebührenpflichtig.

Detail-Infos

2. Bezirk - teilw. flächendeckende Kurzparkzone 3. Bezirk - teilw. flächendeckende Kurzparkzone 4. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 1. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 5. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 6. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 7. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 8. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 9. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 10. Bezirk - keine Flächendeckende Kurzparkzone 11. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 12. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 13. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 14. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 15. Bezirk - teilw. flächendeckende Kurzparkzone 16. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 17. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 18. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 19. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 20. Bezirk - Flächendeckende Kurzparkzone 21. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 22. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone 23. Bezirk - keine flächendeckende Kurzparkzone

Beschilderung der Parkzonen
Achtung! Die flächendeckenden Kurzparkzonen sind nur im Einfahrtsbereich beschildert.

Ausnahmeregelungen
In Geschäftsstraßen (wie z.B. der Mariahilfer Straße) gelten Ausnahmeregelungen. Diese sind vor Ort gesondert beschildert.

Kosten
Die aktuellen Preise sind:

  • bis 10 Min. Parken: kostenlos
  • 0,5 Stunden: EUR 0,60
  • 1 Stunde: EUR 1,20
  • 1,5 Stunden: EUR: 1,80
  • 2 Stunden: EUR: 2,40
  • Zahlungsarten

    1. Parkscheine
    Parkscheine, die ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen, sind beim ÖAMTC (in den Wiener Stützpunkten), in Trafiken, bei den Vorverkaufsstellen und Fahrscheinautomaten (U-Bahn-Stationen) der Wiener Linien, auf Bahnhöfen, sowie bei einigen Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie in manchen Zigarettenautomaten erhältlich.
    Es gibt Parkscheine für eine halbe, eine, eineinhalb und zwei Stunden. Auch für das kostenlose 10-Minuten-Parken muss ein Schein ausgefüllt werden.

    Achtung! Mit 1. September 2007 haben Parkscheine mit den alten Preis-Aufdrucken ihre Gültigkeit verloren.
    Bei der Stadthauptkasse im Wiener Rathaus im Hochparterre Tür 104 können alte Parkscheine mit Aufzahlung der Preisdifferenz umgetauscht werden.

    2. Bezahlen mit SMS
    Voraussetzung: Registrierung (Bekanntgabe Mobiltelefon-Nummer, Kfz-Kennzeichen) und Aufladung eines virtuellen Parkguthabens unter www.handyparken.at.

    "Parkpickerl" für Anrainer
    Bewohner der Kurzparkzonen-Bezirke können beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt ein sogenanntes "Parkpickerl" erwerben (für Detail-Infos Bezirk oben in der Grafik auswählen). Personen, die keine Bewohner des betreffenden Bezirkes sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung beantragen.
    Die Kosten des Parkpickerls variieren je nach Bezirk. Im Zuge der Gebührenerhöhung vom 1. September 2007 sind die Kosten für das Parkpickerl um 29 Prozent gestiegen. Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.

    Erleichterungen für behinderte Menschen
    Für dauerhaft stark gehbehinderte Personen, die über einen Gehbehinderten-Ausweis verfügen, bestehen in Wien einige Erleichterungen.
    Weitere Infos.

    Informationen über Parkgaragen in den einzelnen Bezirken
    Infos über Garagenplätze in den jeweiligen Bezirken finden Sie im ÖAMTC-ParkInfo-Service unter: www.oeamtc.at/parkinfo. Einfach auf der Karte in den gewünschten Bereich zoomen und alle Parkgaragen der Umgebung werden angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit dem ÖAMTC-Routenplaner den besten Weg zur ausgewählten Garage zu berechnen.