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VERKEHR

Parken im 1. Bezirk - Innere Stadt

Flächendeckende Kurzparkzone, Mo.-Fr. von 9:00 bis 22:00 Uhr (NEU seit 1. September 2007)
Maximale Parkdauer: 2 Stunden (NEU seit 1. September 2007)

Nötige Unterlagen für den "Parkpickerl"-Antrag
  • Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein
  • Evt. Leasingvertrag
  • Bei Dienstwagen notwendig: Arbeitgeber-Erklärung über private Nutzung
  • Zuständiges Magistrat
    Wipplingerstraße 8
    Tel. 4000-01000
    (Hier ist auch das "Pickerl" für den 8. Bezirk erhältlich!)

    Kosten NEU seit 1. September 2007
    (Inkl. Pauschalparkgebühr (EUR 135,00), Verwaltungsabgabe (EUR 44,69) und Bundesabgabe (EUR 13,20)
  • 1 Jahr: EUR 192,89
  • 2 Jahre: EUR 327,89
  • Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.

    Fahrzeug-Verschrottung oder Verkauf
    Soll ein Fahrzeug, auf dem ein gültiges "Parkpickerl" angebracht ist, verschrottet oder verkauft werden, so kann nach der tatsächlichen Nutzungsdauer abgerechnet werden. Angefangene Monate müssen aber zur Gänze bezahlt werden.
    Einen entsprechenden Antrag können Bewohner des Gebietes beim Magistratischen Bezirksamt einreichen.
    Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Ausnahmebewilligung gem. § 45 Abs 2 StVO (Kein Bewohnerparkpickerl) müssen sich an die MA 46 wenden.

    Informationen über Parkgaragen
    ÖAMTC-ParkInfo-Service