„Der Umstand, dass jedes Kind im Auto seit 1.1.1999 - per Gesetz - Anspruch auf einen vollwertigen, eigenen Sitzplatz hat, dürfte noch nicht allgemein bekannt sein“, betont ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer unter Berufung auf eine ÖAMTC-Untersuchung, die besagt, dass nur jedes dritte Kind vorschriftsmäßig gesichert im Auto unterwegs ist.
Doch Vorsicht: Obwohl auch der Beifahrersitz diesen Kriterien entspricht, soll auf diesem nur bei Fahrzeugen ohne - oder mit deaktiviertem Airbag - ein Kindersitz verwendet werden. Doch selbst dann sollte man bedenken: Der sicherste Platz für Kinder ist und bleibt im Fahrzeugfond.
Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Dies ist meist nur dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt und/oder der Sitz selbst höhenverstellbar ist. Der ÖAMTC empfiehlt aber, von diesen Möglichkeiten nur bei unvorhergesehenen Fahrten Gebrauch zu machen.
Zu beachten ist, dass Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht seit 1. Jul 2005 als "Vormerkdelikte" gelten und im Wiederholungsfall zur verpflichtenden Absolvierung einer "Maßnahme", bei weiteren Verstößen sogar zum Entzug der Lenkberechtigung führen können!
Tipp: Unter dem Link "ÖAMTC-Kindersitztest" findet man detaillierte Testergebnisse. Aber nur wer Kind und Auto zum Kindersitzkauf mitbringt, stellt sicher, dass die richtige Kombination für Kind und Auto gefunden werden kann.