Vignette: Anbringung und Tipps
Falsche Anbringung kann strafbar sein!
Bereits beim Autobahn-Pickerl für 2007 gab es eine Änderung. "Die Vignetten dürfen nur mehr auf die Windschutzscheibe,
z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken
vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Missachtung bringt Strafen
Wer die Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder – wenn man nicht
sofort bezahlt – einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen. Ab 1. Jänner 2008 beträgt der Strafrahmen 300 bis 3.000 Euro.
Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem
Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. "Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende
Anbringungshinweise", so Zelenka.
Sollte es dennoch passieren, dass die Jahresvignette falsch geklebt wird, so kann im Zeitraum von 1.12. bis 31.03.
an den ÖAMTC-Dienststellen ein Antrag auf eine Ersatzvignette gestellt werden. Die neue Vignette wird auch gleich ausgehändigt.
Benötigt werden die Originalvignette und eine Kopie des Zulassungsscheins. Wenn es sich um ein neu zugelassenes Fahrzeug handelt,
so ist auch die Rechnung der zu ersetzenden Vignette beizulegen.
Was man über die Vignette wissen sollte
- Richtig aufkleben:
Die Vignette hält nur richtig, wenn sie auf eine saubere und trockene Stelle geklebt wird. Außerdem sollte die Scheibentemperatur
nicht weniger als 5 Grad Celsius betragen.
- Altes Pickerl entfernen:
Die aktuelle Vignette gilt immer bis Ende Jänner des nächsten Jahres. Danach gehört sie entfernt. Es sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden.
- Nur einmal verwenden:
Eine schief aufgeklebte Vignette soll man nicht runterreißen. Wiederaufgeklebte Autobahnpickerl sind durch die Sicherheitsmerkmale
als solche erkennbar und ungültig. Wer mit einer nochmals geklebten Vignette erwischt wird, muss mit Bestrafung rechnen.
- Verbote:
Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern.
Wurde die Vignette manipuliert, werden ab 01.01.2008 mindestens 300 Euro fällig.
- Biker picken ebenfalls:
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
- Gültigkeit beachten:
Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt
wird, muss mit Strafen rechnen.
- Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren:
Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. "Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z. B. durch Steinschlag,
dient sie als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten", erläutert Zelenka. An allen Stützpunkten des ÖAMTC wird der Antrag auf eine
Ersatzvignette entgegengenommen und ein neues Pickerl kostenlos ausgegeben.
- Die Vignette ist fahrzeugbezogen:
Der Club fordert hier eine Sonderregelung. "Da auch bei auf Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen immer nur eines
benützt werden darf, ist nicht nachvollziehbar, warum für jedes Kfz eine eigene Vignette gekauft werden soll", sagt die Clubjuristin.
Direkt beim ÖAMTC gibt es mit der Vignetten-Allonge einer Jahresvignette die um 40 Euro ermäßigten Jahreskarten für die
Videomaut auf den Sondermautstrecken im Zuge der A9, A10, A13 und S16 (47 Euro statt 87 Euro).