Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.
Voraussetzungen:
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
Derzeit darf ein 125 ccm Motorrad mit dem B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Luxemburg gelenkt werden.