| A - Österreich: Alle Kategorien |
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| Hauptstadt: | Wien | | Fläche: | 83.858 km² | | Einwohner: | ca. 8,2 Mio. | | Int. Kennzeichen: | A | | Stromspannung: | 230 Volt /50 Hertz Wechselstrom | | Zeit: | MEZ, Sommerzeit: letzter Sonntag im März - letzter Sonntag im Oktober: MEZ +1h | | | |
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Anreise & Verkehrsmittel |
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Kraftfahrzeug
Ihre individuelle Fahrtroute planen Clubmitglieder exklusiv mit dem ÖAMTC Routenplaner.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Taxi
Taxis verkehren nach Taxameteruhr. In der Zeit von 23 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ein erhöhter Tarif. Bei Funktaxis kommt ein Zuschlag für die Anfahrt hinzu. Bei stundenweiser Anmietung ist vorherige Preisvereinbarung angebracht.
Öffentlicher Nahverkehr
In Wien und in anderen österreichischen Großstädten steht ein gut ausgebautes öffentliches Netz an Verkehrsmittel zur Verfügung.
Mehr Infos: www.wienerlinien.at (Wiener Linien); www.gvb.at (Grazer Verkehrsbetriebe); www.sw-info.at (Salzburger Verkehrsverbund); www.ivb.at (Innsbrucker Verkehrsbetriebe); www.linzag.at (Linz AG Linien); www.stw.at (Stadtwerke Klagenfurt); www.oebb.at (Österreichische Bundesbahnen); www.postbus.at (ÖBB-Postbus)
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Aufenthaltskosten |
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Hotelunterkunft
Preisorientierung für Unterkunft mit Frühstück, pro Tag, Angaben für EZ/DZ mit Bad oder Dusche:
- 5 Sterne (Luxus) 130-650/130-900 Euro (in der Regel ohne Frühstück)
- 4 Sterne 75-200/100-250 Euro
- 3 Sterne 60-120/75-160 Euro
- 2 Sterne 30-75/40-100 Euro
- Pensionen, je nach Einstufung, 25-110/40-140 Euro
Die Preisangaben gelten für Wien und Touristenzentren; in der Wintersaison sind die Stadthotels meist etwas günstiger.
Verpflegung
In Restaurants:
- Frühstück ab ca. 5 Euro
- Mittagessen/Abendessen je ab ca. 10 Euro
Trinkgeld
In Hotels und Restaurants werden "Inklusivpreise" angegeben, d.h. Bedienung und Steuern sind bereits in den Preisen enthalten;
allgemein wird jedoch noch ein Trinkgeld von 10 Prozent erwartet und gegeben. Trinkgelder erhalten auch Taxifahrer, Theaterportiers
und das Tankstellenpersonal.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Feiertage & Öffnungszeiten |
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Feiertage
1. Januar (Neujahr), 6. Januar (Dreikönigstag), Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam,
Mariä Himmelfahrt, 26. Oktober (Nationalfeiertag), Allerheiligen, 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. und 26. Dezember
(Weihnachten).
Die Hauptferienzeit geht von Anfang Juli bis Anfang September. Auch die Weihnachts- und Osterferien werden gern zu Urlaubszwecken
genutzt.
Zusätzlich Karfreitag u.a. für Angehörige der evangelischen Kirche.
Ferientermine
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| Österreich | |
| Weihnachtsferien 20010/2011 |
24.12.10-06.01.11 |
| Semesterferien 2010 | |
| Wien, Niederösterreich |
01.02.-06.02.10 |
| Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg |
08.02.-13.02.10 |
| Oberösterreich, Steiermark |
15.02.-20.02.10 |
| Osterferien 2010 |
27.03.-06.04.10 |
| Pfingstferien 2010 |
22.05.-25.05.10 |
| Sommerferien 2010 | |
| Burgenland, Niederösterreich, Wien |
03 07.-04.09.10 |
| Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg |
10.07.-11.09.10 |
Öffnungszeiten
- Banken:
in der Regel Mo, Di, Mi, Fr 8/9-12.30 Uhr, 13.30-15 Uhr, Do 8/9-12.30, 13.30-17.30 Uhr; am Wiener Westbahnhof Mo-Fr 7-22 Uhr;
- Post:
Mo bis Fr 8-12, 14-18 Uhr, Sa entweder geschlossen oder 9-12 Uhr geöffnet; die Wiener Postämter an Bahnhöfen haben längere
Öffnungszeiten; die Filiale am Fleischmarkt Mo bis Fr 10-19 Uhr;
- Geschäfte:
Mo bis Fr 8/9-18/19 Uhr, Sa 8/9-12/13 Uhr; in großen Städten sind Einkaufszentren und Läden entlang großer Einkaufsstraßen Mo bis
Fr bis 19 Uhr, Sa bis 18 Uhr geöffnet.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Geld & Zahlungsmittel |
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Österreich gehört der Euro- Währungszone an.
Zahlungsmittel aller Art dürfen ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden.
Die meisten Hotels und Geschäfte akzeptieren American Express, Eurocard/Mastercard, Diners Club und Visa.
Alle konvertierbaren Währungen werden in den Wechselstuben an Flughäfen, in größeren Hotels, Postämtern, Banken,
Fremdenverkehrsbüros und anderen offiziellen Wechselstuben akzeptiert.
Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmittel
Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, sind verpflichtet, diesen Betrag bei den Zollbehörden anzumelden.
Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mittels Anmeldeformular ZA 292.
Anmeldeformulare in Deutsch und in Englisch können auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen oder beim Zollamt abgeholt werden.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Gewichte & Maße |
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Metrisches System.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Grenzübergänge |
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Österreich - Schweiz
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang, Öffnungzeiten, Tel.Nr. |
| Martinsbruck (Tirol) |
Martina |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 5-23 Uhr;
+43 (0)59133 7161 |
| Pfunds (Tirol) |
Martina |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)59133 7162 |
| Spiss (Tirol) |
Martina |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)59133 7163 |
| Bangs (Vorarlberg) |
Lienz |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72129 |
| Meiningen (Vorarlberg) |
Oberriet |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 71348 |
| Koblach (Vorarlberg) |
Montlingen |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5523 62820 |
| Mäder (Vorarlberg) |
Kriessern |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5523 62813 |
Hohenems (Vorarlberg)
ÖAMTC Grenzstation |
Diepoldsau |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5576 72265 |
| Schmitterbrücke (Vorarlberg) |
Diepoldsau |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5577 83588 |
| Wiesenrain (Vorarlberg) |
Widnau |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43(0)5577 82715 |
| Lustenau (Vorarlberg) |
Au |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5577 82026 |
| Höchst (Vorarlberg) |
St. Margrethen |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)59133 81 39 200 |
| Gaißau (Vorarlberg) |
Rheineck |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5578 71112 |
Österreich - Fürstentum Liechtenstein
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang, Öffnungzeiten, Tel.Nr. |
Tisis (Vorarlberg)
ÖAMTC Grenzstation |
Schaanwald |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72156 |
| Tosters (Vorarlberg) |
Mauren |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72402 |
| Nofels (Vorarlberg) |
Ruggell |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72128 |
Österreich - Tschechien
(von West nach Ost)
Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen
Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein
gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang, Tel.Nr. |
| Schöneben (Oberösterreich) |
Zadni Zvonkova |
PKW, LKW bis 3,5 Tonnen und Busse (ganzjährig Einbahnregelung: 8-13 Uhr Busverkehr von CZ nach A, 14-20 Uhr von A nach CZ) , Fußgänger, Radfahrer, Langläufer/Skifahrer und Kleinmotorräder; Internationale Grenze; +43 (0)7288 2220 |
| Guglwald (Oberösterreich) |
Predny Vyton |
Von A kommend keine Beschränkungen, von CZ kommend nur Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze; +43 (0)219 6008 |
| Weigetschlag (Oberösterreich) |
Studanky |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; +43 (0)213 6477 |
| Wullowitz (Oberösterreich) |
Dolni Dvoriste |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; +43 (0)9133 4312 |
| Phyrabruck (Niederösterreich) |
Novy Hrady |
Busse, Pkw, Radfahrer, Fußgänger; Staatsangehörige ohne Visapflicht; +43 (0)856 83600 |
| Gmünd (Niederösterreich) |
Ceske Velenice |
Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3402 |
| Neunagelberg (Niederösterreich) |
Halamky |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3406 |
| Litschau / Schlag (Niederösterreich) |
Chlum u Trebone |
Fußgänger, Skifahrer, Reiter und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht; +43 (0)2865 5667 |
| Grametten (Niederösterreich) |
Nova Bystrice |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3468 |
| Fratres (Niederösterreich) |
Slavonjice |
Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3462 |
Oberthürnau (Niederösterreich)
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Vratenjin |
Nur Reiseverkehr bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Staatsangehörige ohne Visapflicht; +43 (0)9133 3437 |
| Hardegg (Niederösterreich) |
Cicov |
Fußgänger, Skifahrer und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht; +43 (0)9133 3413 |
| Mitterretzbach (Niederösterreich) |
Hnanice |
Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3416 |
| Kleinhaugsdorf (Niederösterreich) |
Hate |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3415 |
| Laa a.d. Thaya (Niederösterreich) |
Hevlin |
Lkw nur bis max. 3,5 t Nutzlast und 6 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3269 |
| Drasenhofen (Niederösterreich) |
Mikulov |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; +43 (0)9133 3263 |
| Schrattenberg (Niederösterreich) |
Valtice |
Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; Fußgänger und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht, EU-Bürger; +43 (0)9133 3274 |
| Reintal (Niederösterreich) |
Pastorna |
Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; Fußgänger und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht, EU-Bürger; +43 (0)9133 3267 |
Österreich - Tschechien
Touristische Grenzübergänge für Fußgänger, Radfahrer, usw.
Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen
Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein
gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang |
| Plöckenstein (Oberösterreich) |
Plechý |
Fußgänger |
| Holzschlag (Oberösterreich) |
Nová Pec/Rijiste |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Sonnenwald (Oberösterreich) |
Pestrice |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Iglbach (Oberösterreich) |
Jezova |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| St. Oswald (Oberösterreich) |
Koranda |
Fußgänger, Radfahrer |
| Dürnau (Oberösterreich) |
Mnichovice |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Rading (Oberösterreich) |
Radvanov |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Deutsch Hörschlag (Oberösterreich) |
Cesky Herslák |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Eisenhut (Oberösterreich) |
Horni Dvoriste |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Hammern (Oberösterreich) |
Cetviny |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Mairspindt (Oberösterreich) |
Cetviny |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Harbach (Niederösterreich) |
Sejby |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Gmünd (Bleylebenstraße) (Niederösterreich) |
Ceske Velenice/Lavka |
Fußgänger, Radfahrer |
| Brand (Niederösterreich) |
Rapsach/Spaleniste |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
| Schlag (Niederösterreich) |
Chlum u Treboné |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Haugschlag (Niederösterreich) |
Smrcná |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Golfcars, Schifahrer |
| Reingers (Niederösterreich) |
Romava |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Kleintaxen (Niederösterreich) |
Kostálkov |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Schaditz (Niederösterreich) |
Hluboká |
Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Heinrichsreith (Niederösterreich) |
Stálky |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Langau (Niederösterreich) |
Safov |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
| Felling (Niederösterreich) |
Podmyce |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Hardegg (Niederösterreich) |
Cizov |
Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
| Mitterretzbach (Heiliger Stein) (Niederösterreich) |
Hnanice |
Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
| Seefeld/Kadolz (Niederösterreich) |
Jaroslavice |
Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
| Alt Prerau (Niederösterreich) |
Novy Prerov |
Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
| Ottenthal (Niederösterreich) |
Mikulov |
Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Österreich - Slowakei
(von Nord nach Süd)
Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen
Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein
gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang, Öffnungszeiten, Tel.Nr. |
| Hohenau (Pontonbrücke) (Niederösterreich) |
Moravsky Sväty Jan |
Lkw nur bis 7,5t Nutzlast; EU-Bürger, 5 bis 24 Uhr;
+43 (0)59133 3208; bei Hochwasser geschlossen |
| Angern a.d. March (Fähre)* (Niederösterreich) |
Zahorska Ves |
Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht; EU-Bürger; 6-20 Uhr,
kein Fährbetrieb zwischen 12 und 13 Uhr;
+43 (0)59133 3218; bei Hochwasser geschlossen |
Kittsee (Niederösterreich)
ÖAMTC- Grenzstation
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Jarvoce |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1143, ÖAMTC- Grenzstation: +43 (0)2143 30003 |
| Zollposten Kittsee (Niederösterreich) |
Jarovce |
Kfz bis max. 3,5t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; EU-Bürger |
| Berg (Niederösterreich) |
Petrzalka |
Fahrzeuge bis 3,5t, Linienbusse; Internationale Grenze;
+43 (0) 59133 3322 200 |
* Für die Benützung der Fähre werden folgende Gebühren eingehoben:
Pkw + Fahrer: 2 Euro
jede weitere Person: 2 Euro
Pensionisten: 0,50 Euro
Kinder bis 15 Jahre: gratis, Kinder ab 15 Jahre: 1 Euro
Die Gebühren sind detailliert beim Grenzübergang ausgeschildert. Bezahlung nur in Euro möglich.
Österreich - Ungarn
(von Nord nach Süd)
Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen
Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein
gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang, Öffnungszeiten, Tel.Nr.
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| Nickelsdorf (Burgenland) |
Hegyeshalom |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1146, ÖAMTC-Grenzstationen: Süd: +43 (0)2146 2184, Nord: +43 (0)2146 3122 |
| Nickelsdorf (Burgenland) |
Hegyeshalom (über Bundesstraße)r |
Pkw bis max. 9 Personen;
+43 (0)59133 1146 |
| Andau (Burgenland) |
Mosonszentjanos |
Fußgänger und Radfahrer; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1131 |
| Pamhagen (Burgenland) |
Fertöd |
Pkw und Busse, Lkw bis 3,5t; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 11520 |
| Mörbisch (Burgenland) |
Fertörakos |
Fußgänger und Radfahrer; Internationale Grenze;
+43 (0) 2685 8045 |
| Mörbisch (Burgenland) |
Fertörakos |
Grenzübergang für Boote. Derzeitige Abfertigung auf österreichischer Seite am Gemeindesteg von Mörbisch, unweit der Seebühne, auf ungarischer Seite am Bootssteg der Firma Dresch in Fertörakos. Für die Zukunft ist eine Zusammenlegung der beiden nationalen Abfertigungsstellen auf der ungarischen Seite geplant. Kein Triptik (Zolldokument) für das Boot erforderlich; EU-Bürger; 1.5.-15.6. und 15.9..-15.10.: 10-18 Uhr; 16.6.-14.9.: 10-20 Uhr;
+43 (0)2685 8235 |
| Klingenbach (Burgenland) |
Sopron |
Alle Fahrzeuge (Fahrzeuge bis max. 20 Tonnen); Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1105, ÖAMTC-Grenzstation: +43 (0)2687 48198 |
| Deutschkreutz (Burgenland) |
Kophaza |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1222 |
| Lutzmannsburg (Burgenland) |
Zsira |
Fußgänger und Radfahrer; EU-Bürger;
+43 (0)59133 1231 |
| Rattendorf (Burgenland) |
Köszeg |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1235 |
| Rechnitz (Burgenland) |
Bozsok |
keine Lkw, nur Reiseverkehr; EU-Bürger;
+43 (0)59133 1253 |
| Schachendorf (Burgenland) |
Szombathely |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1255 |
| Eberau (Burgenland) |
Szentpeterfa |
Lkw bis 2,5t, nur Reiseverkehr; EU-Bürger;
+43 (0)3323 2073 |
| Heiligenkreuz (Burgenland) |
Rabafüzes |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1212, ÖAMTC-Grenzstation Rabafüzes: +36 943 80970 |
Österreich - Ungarn
Touristische Grenzübergänge für Fußgänger, Radfahrer, usw.
Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
| Grenzübergang |
Gegenstelle |
Benützungsumfang |
| Sankt Margarethen (Burgenland) |
Fertőrákos (Sopronpuszta) |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Schattendorf (Burgenland) |
Ágfalva |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Loipersbach (Burgenland) |
Ágfalva |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Sieggraben (Burgenland) |
Sopron (Görbehalomtelep) |
Fußgänger, Radfahrer |
| Sieggraben (Herrentisch/Asztalfő) (Burgenland) |
Sopron (Görbehalomtelep) |
Fußgänger, Radfahrer |
| Ritzing (Ilonaakna/ Helenenschacht) (Burgenland) |
Sopron (Brennbergbánya) |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Neckenmarkt (Burgenland) |
Harka |
Fußgänger, Radfahrer |
| Deutschkreutz (Burgenland) |
Nagycenk |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Nikitsch (Burgenland) |
Sopronkövesd |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Schandorf (Burgenland) |
Narda |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Burg (Pinkaszurdok) (Burgenland) |
Felsőcsatár |
Fußgänger |
| Eisenberg (Burgenland) |
Vaskeresztes |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Deutsch Schützen (Burgenland) |
Pornóapáti |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Reinersdorf (Burgenland) |
Nemesmedves |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Inzenhof (Sankt Emmerich Kirche) (Burgenland) |
Rönök |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
| Mogersdorf (Zollhausstrasse) (Burgenland) |
Szentgotthárd |
Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd |
Österreich - Slowenien
(von Ost nach West)
Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen
Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein
gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
| Grenzübergang |
Gegenseite |
Benützungsumfang, Öffungszeiten, Tel.Nr. |
| Bonisdorf (Burgenland) |
Kuzma |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1217 |
| St. Anna (Steiermark) |
Kramarovci |
Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)59133/ 6127 |
| Sicheldorf (Steiermark) |
Gederovci |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6187 |
| Bad Radkersburg (Steiermark) |
Gornja Radgona |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6180 |
| Mureck (Steiermark) |
Trate |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6183 |
| Weitersfeld (Steiermark) |
Sladki vrh |
Murfähre, Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)3476 36180 |
Spielfeld (Steiermark) ÖAMTC Grenzstation |
Sentilj |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
Öffnungszeiten Zollamt: Mo-Fr: 7-22 Uhr, Sa: 8-12 Uhr, So, Fei: 18-22 Uhr; +43 (0)59133 6173 |
| Langegg (Steiermark) |
Jurij |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6169 |
| Großwalz (Steiermark) |
Duh |
Nur Reiseverkehr; EU-Länder, sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen;
+43 (0)59133 6172 |
| Radlpass (Steiermark) |
Radlje ob Dravi |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6106 |
| Lavamünd (Kärnten) |
Vic (Dravograd) |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2163 |
| Leifling (Kärnten) |
Libelic |
Nur Reiseverkehr; EU-Länder, sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen;
+43 (0)4356 2285 |
| Bleiburg (Kärnten) |
Holmec |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2142 |
| Raunjak (Kärnten) |
Mezica |
Nur Reiseverkehr; EU-Länder, sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen;
+43 (0)59133 2151 |
| Paulitschsattel (Kärnten) |
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Alle Fahrzeuge; EU-Länder, sowie Staatsangehörige der Schweiz; 1.4. - 2.11.: 7 - 22 Uhr
In der übrigen Zeit besteht Wintersperre;
kein Telefon |
| Seebergsattel (Kärnten) |
Jezerski vrh |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2153 |
| Loibltunnel (Kärnten) |
Ljubelj |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2109 |
| Karawankentunnel (Kärnten) |
Karavanke |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2256 |
| Wurzenpass (Kärnten) |
Korensko sedlo |
Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2269 |
ÖAMTC-Grenzstationen
Suchen Sie nach ÖAMTC Grenzstationen in Ihrer Nähe
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Hunde & Katzen |
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EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung
Bei der Wiedereinreise mit Hund oder Katze aus Nicht EU-Staaten müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen
werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und
muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Haustiere die aus nachfolgenden europäischen Staaten nach Österreich
wieder eingebracht werden: Bosnien & Herzegowina, Weißrussland, Kroatien und
die Russische Föderation. Neben eben genannten europäischen Staaten gilt diese Regelung
auch für außereuropäische Länder. Eine jeweils aktuelle Fassung finden Sie
beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter
www.bmgfj.gv.at.
Derzeit ist das einzige in Österreich anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests:
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel.: 05 0555 - 38112
Fax: 05 0555 - 38108
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben
des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.
Hunde oder Katzen, die jünger als 3 Monate sind, unterliegen
bei der Einfuhr ausnahmslos der grenztierärztlichen Kontrolle.
Reisende benötigen außerdem eine Bewilligung des Bundesministeriums
für Gesundheit, Familie und Jugend.
Hundeführerschein (nur in Wien)
Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten derzeit als hundeführerscheinpflichtig:
Bullterrier, Staffordshire Terrierer, American Staffordhire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Besitzer von hundeführerscheinpflichtigen Hunden aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland müssen in Wien an öffentlichen Orten ihre Hunde mit einem Maulkorb versehen. Die Hunde dürfen nicht länger als einen Monat in Wien gehalten werden. Bei einem längeren Aufenhalt ist binnnen drei Monaten der Hundeführerschein zu beantragen.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Impfungen & Gesundheit |
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Impfungen:
Für die Einreise nach Österreich werden zur Zeit keine Impfungen verlangt.
Gesundheitshinweise erhalten Sie beim Zentrum für Reisemedizin unter (01) 403 83 43 oder online. Mehr Infos: www.reisemed.at
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Kraftfahrzeugdokumente |
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Ausländische Reisende aus dem EU-Raum benötigen für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug nach Österreich den nationalen
Führerschein und Zulassungsschein. Reisende aus anderen Ländern benötigen entweder eine deutschsprachige Übersetzung
oder einen zwischenstaatlichen Führerschein.
Erkundigen Sie sich bitte vor Abreise beim Automobilclub Ihres Heimatlandes.
Ausländische Kraftfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Kraftstoff |
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Es gibt kein verbleites Benzin mehr. Fahrzeuge, die Blei benötigen, müssen an der Tankstelle Additive zum
Hinzufügen kaufen.
An den größeren Tankstellen werden internationale Kreditkarten akzeptiert.
In Städten und an Hauptstraßen sind Tankstellen von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet, manche rund um die Uhr.
Auf Autobahnen sind sie generell rund um die Uhr geöffnet.
Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist aus EU-Ländern frei, aus anderen Ländern auf 10
Liter beschränkt.
Treibstoffpreise
Hier finden Sie die tagesaktuellen Treibstoffpreise österreichweit.
LPG (Flüssiggas) Tankstellen
In Österreich gibt es ca. 10 Flüssiggastankstellen:
Mehr Infos: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098021.html
CNG (Erdgas) Tankstellen
In Österreich gibt es rund 120 Erdgastankstellen.
Mehr Infos: www.erdgasautos.at/tanken
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Maut & Vignette |
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Vignette
Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht gilt die Vignettenpflicht.
Fahrzeuge über 3,5 t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem).
| Fahrzeugart |
Jahresvignette |
2-Monats-Vignette |
10-Tages-Vignette |
| Einspurige Kfz * |
30,40 |
11,50 |
4,50 |
| Pkw, Wohnmobile und Kfz bis einschl. 3,5 t hzG ** |
76,20 |
22,90 |
7,90 |
*) Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz, es ist lediglich eine Motorrad-Vignette zu entrichten. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. TRIKES) gelten als Pkw.
**) Kfz bis einschl. 3,5 t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig.
Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3,5 t hzG benötigen eine Pkw-Vignette,
es ist keine eingene Vignette für Anhänger erforderlich. Wohnmobile über 3,5 t hzG fallen unter
die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem)!
Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) ist im Zulassungsschein ersichtlich.
Gültigkeitsdauer:
Jahresvignette: 1. Dezember Vorjahr bis 31. Jänner des Folgejahres
2-Monats-Vignette: zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung
10-Tages-Vignette: 00:00 Uhr des Ausstellungstages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages
Mehr Infos: www.oeamtc.at/vignette
In der Vergangenheit kam es auf folgenden kritischen
Streckenabschnitten zu ungewolltem Auffahren auf das vignettenpflichtige Straßennetz.
Gut zu wissen:
Die ursprünglich für den Zeitraum ab 1. März 2007 angekündigten Vignettenkontrollen auf der österreichischen
Inntalautobahn A 12 im Abschnitt Kiefersfelden-Grenze bis Kufstein-Süd werden auf unbefristete Zeit ausgesetzt.
Die bisherige Kulanzregelung gilt bis auf Weiteres: Eine Vignette ist nach wie vor nicht erforderlich, so genannte
"Vignettenpreller" werden zwar ermahnt, aber nicht bestraft.
KorridorVignette
Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
(hzG) können für den 23 km langen Streckenabschnitt auf der A14
Rheintal/Walgau Autobahn in Vorarlberg zwischen der deutschen
Staatsgrenze und der Anschlussstelle Hohenems eine KorridorVignette
lösen.
Folgende Auf- und Abfahrten befinden sich auf dem
Streckenabschnitt:
– Hörbranz-Lochau
– Lauterach
– Bregenz
– Dornbirn Nord/Dornbirn Süd
– Wolfurt
– Hohenems (nahe Grenzübergang zur Schweiz)
Preis und Gültigkeit
Die KorridorVignette ist 24 Stunden ab dem Austellungszeitpunkt gültig
und kostet 2 Euro pro Fahrtrichtung bzw. 4 Euro für beide Fahrtrichtungen.
Achtung: Mit einer gültigen Jahres-, 2-Monats- oder 10-Tages-
Vignette benötigt man keine KorridorVignette.
Verkaufsstellen und Anbringung
Am Beginn und am Ende der Korridorstrecke erfolgt die Ausgabe über
Automaten, die direkt aus dem Fahrzeug bedient werden können. Der
Automat akzeptiert Bargeld (genauer Betrag muss eingeworfen werden)
sowie die gängigsten Kredit- und Tankkarten. Des weiteren ist die KorridorVignette an österreichischen Tankstellen im Grenzbereich sowie beim
ÖAMTC in Hörbranz erhältlich.
Die KorridorVignette ist im Kraftfahrzeug mitzuführen und muss bei
mehrspurigen Fahrzeugen gut sichtbar im Fahrzeuginneren (hinter der
Windschutzscheibe) hinterlegt werden.
Fahrzeuge über 3,5 t
Die Bezahlung der Maut für Fahrzeuge über 3,5 t hzG (auch
Wohnmobile) erfolgt über ein elektronisches Mautsystem. Die
„GO-Box“ muss im Fahrzeug mitgeführt werden und ist unter
anderem bei grenznahen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Die
Höhe der Maut hängt von der EURO-Emissionsklasse, der
Achszahl sowie von der Anzahl der gefahrenen Kilometer ab.
Unter www.go-maut.at finden Sie alle weiteren Informationen,
wie auch einen Mautkalkulator. Der „Mautkalkulator light“ informiert Sie über die voraussichtlich anfallenden Mautkosten
auf dem hochrangigen Straßennetz in Österreich zwischen den
von Ihnen ausgewählten Auf- bzw. Abfahrten unter Berücksichtigung
der Sondermautstrecken.
Sondermautstrecken
Auf bestimmten Streckenabschnitten ist unabhängig von der Vignette eine Sondermaut zu zahlen.
Mautpreise für Kraftfahreuge mit einem hzG von max. 3,5 t (z.B. Pkw, Wohnmobil, Pkw mit Anhänger, Motorrad)
| A 9 Pyhrn Autobahn |
Gleinalmtunnel |
Bosrucktunnel |
beide |
| Einzelfahrt |
7,50 |
4,50 |
|
| Jahreskarte |
|
|
90 |
| A 10 Tauern Autobahn |
Tauerntunnel |
Katschbergtunnel |
beide |
| Einzelfahrt |
4,50 |
4,50 |
9,50 |
| Jahreskarte |
|
|
90 |
| A 11 Karawanken Autobahn - Karawankentunnel |
Preis |
| Einzelfahrt |
6,50* |
| Wertkarte |
58* |
| 10-Fahrten-Monatskarte |
21,50* |
| A 13 Brenner Autobahn |
Gesamtstrecke |
Teil 1 |
Teil 2 |
Teil 3 |
Teil 4 |
| Einzelfahrt |
8 |
1 |
2 |
2,50 |
4 |
| Jahreskarte |
90 |
|
|
|
|
| Monatskarte |
35* |
|
|
|
|
Einzelfahrt: Jede Fahrt über die Hauptmautstelle
Teilstrecke 1: Innsbruck - Zenzenhof bzw. Brennerpass - Brennersee und jeweils umgekehrt
Teilstrecke 2: Innsbruck - Patsch/Europabrücke bzw. Brennerpass - Nösslach und jeweils umgekehrt
Teilstrecke 3: Innsbruck - Stubaital und umgekehrt
Teilstrecke 4: Matrei - Brennerpaß und umgekehrt
| S 16 Arlberg Schnellstraße |
Preis |
| Einzelfahrt |
8,50 |
| Jahreskarte |
90 |
Gut zu wissen: Der Arlbergpass ist für Wohnwagengespanne gesperrt.
* Diese Kartenart ist beim ÖAMTC nicht erhältlich.
Mehr Infos: www.asfinag.at
Videomaut
Auf der Pyhrn- (A9), Tauern- (A10), Brenner-Autobahn (A13)
oder Arlberg-Schnellstraße (S16) können die Mautkosten entweder
von den Pkw-Lenkern direkt an der jeweiligen Mautstelle
oder über den Kauf einer Videomautkarte im Voraus entrichtet
werden. Einfahrende Fahrzeuge werden in der Videomaut-Spur
anhand ihres Kfz-Kennzeichens identifiziert und können die
Mautstelle ohne anzuhalten mit einer maximalen Geschwindigkeit
von ca. 15 km/h passieren. Die Benützung der Videomaut-
Spur ist nur für PWK mit einer max. Breite von 2 m möglich.
Wird ein Fahrzeug trotz gültiger Videomautkarte vom System
nicht erkannt (z.B. durch Verschmutzung des Kennzeichens),
wird dieses zu einer geöffneten Mautspur umgeleitet und dort manuell bemautet. Führen Sie deshalb Ihre Videomautkarte
immer im Fahrzeug mit.
Videomautkarten
sind beim ÖAMTC als Jahreskarten (für A9, A10, A13, S16),
sowie für Einzelfahrten (A9, A10, A13, S16) erhältlich. Ebenso gibt es beim ÖAMTC gegen Vorlage des unteren
Kontrollabschnittes einer Jahresvignette die um 40 Euro
ermäßigten Jahreskarten für die Videomaut auf den Sondermautstrecken
im Zuge der A9, A10, A13 und S16 (50 Euro
statt 90 Euro).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/videomaut
Großglockner Hochalpenstraße
Salzburg/Kärnten
Öffnungszeiten: Anfang Mai - 15. Juni: 6 bis 20 Uhr, 16. Juni - 15. September: 5 - 21.30 Uhr, 16. September - Ende Oktober: 6 - 19.30 Uhr
Letzte Einfahrt jeweils 45 Min. vor Nachtsperre.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)662 873 673-0
www.grossglockner.at
| Kartenart |
Pkw |
Motorrad |
| Tageskarte* |
28 |
18 |
| Tageskarte im ÖAMTC-Vorverkauf |
24 |
14 |
| ÖAMTC-Tourenkarte ** |
|
20 (statt 22) |
| 15-Tage-Karte |
35 |
25 |
| 30-Tage-Karte |
45 |
35 |
| Rundfahrkarte*** |
32 |
24 |
*) Für Fahrten nach 18.00 Uhr wird die Tageskarte für Pkw auf 18 Euro, für Motorräder auf 12 Euro ermäßigt.
**) Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße.
***) Rundfahrkarten gelten für je eine Fahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße und der Felberntauernstraße
innerhalb von 30 Tagen.
Gerlos Alpenstraße
Salzburg
Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)662 873 673-0 www.gerlosstrasse.at
| Kartenart |
Pkw |
Motorrad |
| Tageskarte |
7,50 |
4 |
| 30-Tage-Karte |
25 |
15 |
| Jahreskarte |
45 |
25 |
| ÖAMTC-Tourenkarte* |
|
20 (statt 22) |
*Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße.
Nockalmstraße
Kärnten
Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Zwischen 18 und 8 Uhr gilt ein Motorrad-Fahrverbot.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)662 873 673-0 www.nockalmstrasse.at
| Kartenart
|
Pkw
|
Motorrad
|
| Tageskarte |
14 |
7 |
| 30-Tage-Karte |
20 |
13 |
| ÖAMTC-Tourenkarte* |
|
20 (statt 22) |
* Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße.
Villacher Alpenstraße
Kärnten
Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet
Mehr Infos: Tel. +43 (0)4242 553 09 www.villacher-alpenstrasse.at
| Kartenart
| Pkw<
| Motorrad
|
| Einfache Fahrt |
13 |
7 |
| 30-Tage-Karte |
19 |
12 |
| Saisonkarte* |
40 |
40 |
* Gültig vom Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis 31.12.
Wasser Wunder Welt Krimml
Öffnungszeiten: 1. Mai bis 31. Oktober täglich von 9.30 bis 17 Uhr geöffnet.
Mehr Infos: Telefon +43 (0)6564 201 13 www.wasserwunderwelt.at
| Kartenart
| Preise
|
| Erwachsene |
7 |
| Kinder (6 bis 15 Jahre) |
3,50 |
Familienkarte
(2 Erw./1.bis 2 Kinder oder 1 Erw./3 Kinder) |
15 |
Die angeführten Preise enthalten auch die Wasserfallweg-Gebühr.
Felbertauernstraße
Salzburg/Osttirol
Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet
Mehr Infos: Tel. +43 (0)4852 633 30 www.felbertauernstrasse.at
| Kartenart |
Pkw* |
Motorrad |
| Normaltarif |
10 |
8 |
| 1-Tages-Mautpass "Bonuskarte" |
15 |
15 |
| Rundfahrticket** |
32 |
24 |
| Jahreskarte |
90 |
90 |
* Alle Wohnmobile werden in dieser Kategorie abgefertigt.
** Rundfahrkarten gelten für je eine Fahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße und der Felbertauernstraße innerhalb von 30 Tagen.
Timmelsjoch Hochalpenstraße
Tirol/Südtirol
Öffnungszeiten: Geöffnet in den Sommermonaten täglich von 7 bis 20 Uhr.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)512 581 970 www.timmelsjoch-hochalpenstrasse.at
| Kartenart |
Pkw*/Wohnmobil |
Motorrad |
| Einzelfahrt |
14 |
12 |
| Hin- und Rückfahrt |
18 |
14 |
| Saisonkarte |
60 |
60 |
* max. 9 Sitzplätze inkl. Lenker
Gut zu wissen: Nach den derzeit geltenden italienischen Bestimmungen
sind für den Verkehr auf dem italienischen Straßenteil
nur Motorräder, Pkw, Wohnmobile und Kleinbusse zugelassen. Für
alle anderen Fahrzeuge (inkl. Gespanne) besteht Fahrverbot. Für
Radfahrer gilt, dass das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt sowie
eine funktionierende Beleuchtungsanlage angebracht sein muss.
Nur Barzahlung möglich, es werden keine Kreditkarten akzeptiert.
Silvretta Hochalpenstraße
Tirol/Vorarlberg
Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang Juni bis Ende Oktober
Mehr Infos: Einhebestelle Partenen: Tel. +43 (0)5558 83 07, Einhebestelle Galtür: Tel. +43 (0)5443 82 18
www.silvretta-bielerhoehe.at
| Kartenart |
Pkw |
Motorrad |
Wohnmobil 3,5 t |
Wohnmobil über 3,5 t |
| Einzelfahrt |
11,50 |
10,50 |
15 |
18 |
| Saisonkarte |
69 |
60 |
|
|
Bewohner und Gäste des Montafons bzw. Paznauns erhalten
eine Ermäßigung der Benützungsgebühr (Wohnsitznachweis bzw.
Gästekarte erforderlich). Infos erteilen Tourismusbüros und die
Einhebestellen. Entlang der Silvretta-Hochalpenstraße besteht
ein Nachtparkverbot.
Autoschleuse Tauernbahn
Die Autoschleuse Tauernbahn verbindet durch den Tauerntunnel das Mölltal in Kärnten mit dem Gasteinertal in Salzburg und
ist eine Alternative zur Tauernautobahn. Sämtliche ein- und zweispurige Fahrzeuge werden befördert, außer
-Flüssig- und erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
-Gefahrguttransporte RID/ADR
-Wohnmobile und Wohnwagen (Beförderung seit Juli 2006 möglich!)
Nur auf Anfrage befördert werden:
- Fahrzeuge über 2,1 m Breite
- Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- Reisebusse über 2,1 m Breite
Fahrplan: Detailinfos hier
Abfahrtszeiten (täglich) in Mallnitz- Obervellach - Richtung Salzburg
Seit 11. Dezember 2005 im Stundentakt ab 5.50 Uhr bis 21.50 Uhr. An den verkehrsstarken Tagen verkehren die Züge tagsüber im Halbstundentakt.
Abfahrtszeiten (täglich) in Böckstein - Richtung Kärnten
Seit 11. Dezember 2005 im Stundentakt ab 6.20 Uhr bis 22.20 Uhr. An den verkehrsstarken Tagen verkehren die Züge tagsüber im Halbstundentakt.
Verladebeginn: jeweils 15 Minuten vor Abfahrt des Zuges
Verladeende: jeweils 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges
Beförderungspreis in EUR:
Preise Tauernschleuse
ACHTUNG:
Beschränktes Platzangebot! Reservierungen nicht möglich.
Eine Beförderung mit bestimmten Zügen kann nicht zugesichert werden!
An verkehrsstarken Tagen verkehren zusätzliche Züge! Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer: 05 1717
(aus ganz Österreich ohne Vorwahl zum Ortstarif)
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Mietwagen |
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Eine tageweise oder auch wöchentliche Anmietung mit unbegrenzten km ist möglich. Versicherung und Steuern werden zum Grundpreis zuzüglich km-Geld addiert. Mietwagen mit Chauffeur sind ebenfalls erhältlich.
Sparen mit der Clubkarte heißt es auch bei Mietwagenfirmen, die ÖAMTC Vorteilspartner sind. Mehr Infos unter www.oeamtc.at/vorteilspartner oder im Clubfolder "Sparen mit der Clubkarte".
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Pannenhilfe & Notfall |
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Pannenhilfe
Die ÖAMTC-Pannenhilfe ist rund um die Uhr unter der Nummer 0043 / 120 (im ganzen Land ohne Vorwahl) erreichbar.
Informationen über Straßenzustände und andere wichtige Informationen für Kraftfahrer erhalten Sie beim ÖAMTC unter folgender Nummer:
Tel. 0810 120 120 (max. 0,073 Euro/min Telekomtarif)
Notruf
| |
Notrufnummern |
| Polizei |
0043 / 133 |
| Rettung und Notarzthubschrauber |
0043 / 144 |
| Feuerwehr |
0043 / 122 |
| ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe |
0043 / (01) 25 120 00 |
|
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Personaldokumente |
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Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein,
Norwegen, Großbritannien und der Schweiz einen Reisepass ohne Visum oder gültigen Personalausweis.
Mehr Informationen über die derzeit gültigen Einreisebestimmungen nach Österreich finden Sie beim österreichischen Außenministerium
unter www.bmeia.gv.at
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
|
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A - Österreich: Reisegepäck |
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|
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Für eine größere Ansicht bitte auf Karte klicken
| Reiseverkehr innerhalb der EU |
EU-Staaten mit Schengenabkommen: Freier Personen- und Warenverkehr ohne Grenzkontrollen
zwischen den Vertragsstaaten, aber Mitnahme der Reisedokumente erforderlich. Die Grenze
darf an jeder beliebigen Stelle überschritten werden.
EU-Staaten ohne Schengenabkommen: Die Grenze darf nur an den dafür vorgesehenen
Grenzübergängen überschritten werden. Hier werden die Reisedokumente kontrolliert.
Innerhalb der EU: Keine Waren- (Zoll)kontrollen zwischen sämtlichen Mitgliedsstaaten der
EU (Kontrollen auf Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, sind jedoch möglich. |
| |
| Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern |
Grundsätzlich unbegrenzt, sofern die Waren
a) dem Eigenbedarf dienen (keine gewerbliche Verwendung)
b) unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden
c) vom Reisenden selbst eingebracht werden
Richtmengen für den Eigenbedarf (keine Höchstgrenzen) sind:
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak,
Alkoholika (ab 17 Jahren)
10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke als Bier,
Schaumwein oder Wein bis 22% vol., 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Gut zu wissen: Für die Ålandinseln, Frankreichs Übersee
Departements (Franz. Guayana, Guadeloupe, Martinique,
Réunion), Kanalinseln (z.B. Guernsey, Jersey, Alderney) und die
Kanarischen Inseln gelten die Bestimmungen wie bei Einreise aus
Nicht-EU-Ländern. |
| Sonderregelung bei Tabakwaren |
Basierend auf einer Änderung des Tabakgesetzes gilt seit 1.1.2008 für die private Einfuhr von
Tabakerzeugnissen, auf denen keine deutschsprachigen Warnhinweise aufgedruckt sind:
Als Reisender dürfen Sie - gleichgültig, woher Sie kommen - nur eine Stange (200 Stück) ausländische Zigaretten
(oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak) nach Österreich einführen.
Kontrollen können nicht nur an der Grenze oder im Flughafen erfolgen. Wenn Sie in Österreich bei einer Kontrolle (durch
Zollverwaltung oder Polizei) mehr als eine Stange ausländischer Zigaretten mit sich führen, werden diese beschlagnahmt;
außerdem können Sie von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft werden.
Ausnahme
Wenn auf den Zigaretten die Warnhinweise in Deutsch aufgedruckt sind (ein Aufkleber reicht nicht), dann gelten diese
Beschränkungen nicht.
Diese Beschränkungen sind aus gesundheitspolitischen Überlegungen eingeführt worden, weil fremdsprachige Warnhinweise im
Widerspruch zum Zweck der Kennzeichnung - auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen - stehen.
Estland, Litauen
Unabhängig von der Sprache der Warnhinweise, dürfen bis auf
Weiteres aus Estland nur 200 Zigaretten oder 250 g Rauchtabak
eingeführt werden. Aus Litauen nur 200 Zigaretten.
Gut zu wissen: Ein Versandhandel oder privater Versand von
Tabakwaren nach Österreich ist unzulässig. Bitte beachten Sie:
Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Kontrollen durchgeführt.
Falls Sie die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß melden,
müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen. |
| |
| Einfuhr nach Österreich aus Nicht-EU-Ländern |
Tabakwaren (ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (ab 17 Jahren):
1 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt bis maximal 22 % vol.
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Zusätzlich dürfen 4 Liter nicht schäumende Weine sowie 16 Liter Bier eingeführt
werden.
Arzneimittel :
Einfuhr in der dem Reisebedarf entsprechenden Menge.
Andere Waren :
Andere Waren als die oben Angeführten (wie z.B. Parfums, Tee oder Kaffee) dürfen pro Person bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro
bei Reisen per Landweg bzw. 430 Euro bei Flugreisen abgabenfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine
generelle Freigrenze von 150 Euro.
Bitte beachten Sie: Der Wert einer Ware kann nicht auf die Reisefreigrenzen mehrerer Personen aufgeteilt werden. |
| Sonderregelungen bei Lebensmittel |
| Aufgrund veterinärbehördlicher Vorschriften bestehen Mengenbegrenzungen
für die Einfuhr zum Eigenbedarf von Fleisch und
Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen sowie anderen
tierischen Erzeugnissen aus Drittstaaten. |
| Pfanzliche Produkte |
Auch die Einfuhr von pflanzlichen Produkten (Blumen, Pflanzen, Erde, Blumenzwiebeln, Saatgut, Schnittblumen,
geschnittene Christbäume, usw.) aus Nicht-EU-Ländern unterliegt besonderen Bestimmungen (beim Zollamt nachfragen). |
| |
| Treibstoff im Reservekanister |
| Max. 10 Liter im feuerfesten Reservekanister |
| |
| Information zu Detailfragen |
Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Ackerweg 19, 9500 Villach, Mo–Fr, 6.00–22.00 Uhr
Tel.: +43 (0)1 514 33 564 053
E-Mail: zollinfo@bmf.gv.at |
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Straßennetz |
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Das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz, das
derzeit eine Länge von über 2.100 km aufweist, ist vignettenpflichtig.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Telefon |
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Vorwahl: aus dem Ausland nach A: ++43
Herabgesetzte Tarife: Mo-Fr 18.00 - 8.00 Uhr und von Fr 18.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr.
Internationale Telefonate können von allen Telefonzellen aus geführt werden. Sie
funktionieren mit Münzeinwurf (10 cent; 20 cent; 50 cent; 1; 2 - Münzen)
oder mit Telefonwertkarten. Diese kann man auf Postämtern oder in Trafiken kaufen (im
Wert von 7,28; 3,60).
Mobiltelefone:
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Seit 1.7.99 ist in Österreich das Telefonieren während der Fahrt nur mehr mit einer
Freisprecheinrichtung erlaubt.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich |
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Im Rechnungsbetrag sind grundsätzlich alle Abgaben enthalten. Bei guter Bedienung,
zum Beispiel in Restaurants und beim Friseur, sowie bei Taxifahrten ist zusätzlich ein
Trinkgeld in der Höhe von etwa 10% üblich.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Verkehrsbestimmungen |
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Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
| Kraftfahrzeug |
außerorts |
Schnellstraße |
Autobahn |
| Motorräder |
100 km/h |
100 km/h |
130 km/h /
110 km/h*
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| Pkw, Wohnmobile und Lkw bis 3,5 t |
100 km/h |
100 km/h |
130 km/h /
110 km/h*
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| mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) |
100 km/h |
100 km/h |
100 km/h |
| mit schwerem Anhänger (Klasse B) |
80 km/h |
80 km/h |
100 km/h |
| mit schwerem Anhänger (Klasse B+E) |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
| Wohnmobil und Lkw** über 3,5t |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
| mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
| mit schwerem Anhänger |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
* Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr 110km/h:
Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13)
und Rheintalautobahn (A14).
** Für Lkw ohne Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger, wenn das höchste zul.
Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt gilt an Samstagen von 15.00 - 24.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen
von 00.00 - 22.00 Uhr ein Fahrverbot.
Mehr Infos: Lkw-Fahrverbote Österreich
Allgemeiner Hinweis: Durch gesonderte Beschilderung
oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits
angeordnet werden (z.B. 100 km/h aufgrund einer IGL-Feinstaubverordnung).
Kindersicherung
Der Lenker des Kfz hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter
14 Jahren im Fahrzeug entsprechend gesichert werden. Bis zu
einer Körpergröße von 150 cm muss eine der Größe und dem
Gewicht des Kindes entsprechende
Rückhalteeinrichtung gem.
ECE-Regelung Nr. 44 verwendet werden. Ab einer Körpergröße
von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt
ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt
ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des
Kindes verläuft. Größere Kinder müssen den Sicherheitsgurt
verwenden. Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurten oder
Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet, dürfen Kinder unter drei
Jahren nicht befördert werden und ältere Kinder dürfen nicht
auf den Vordersitzen befördert werden. Kinder dürfen auf dem
Beifahrersitz nur dann entgegen der Fahrtrichtung befördert
werden, wenn der Airbag deaktiviert wurde.
Mitführpflicht
Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste bestehen
keine zusätzlichen Mitführpflichten.
Zum Thema Warnweste:
Der Lenker eines mehrspurigen
Kraftfahrzeuges muss eine Warnbekleidung mitführen, die der
ÖNORM EN 471 (beim ÖAMTC erhältlich) entspricht.
Die Reflexbekleidung muss grundsätzlich der Lenker anziehen,
wenn er auf Freilandstraßen, Autobahnen oder Schnellstraßen
ein Pannendreieck
aufstellt oder wenn er sich außerhalb
des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder
Schnellstraße aufhält.
Der ÖAMTC empfiehlt, für jede Person im Fahrzeug eine Warnbekleidung
mitzuführen, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Tipps für das Verhalten nach einer
Fahrzeugpanne oder einem Verkehrsunfall enthält auch die unter www.oeamtc.at/recht downloadbare Sicherheitscard.
Promillegrenze
0,5 Promille
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Vormerksystem
Für einige schwerwiegende Verkehrsdelikte gibt es neben einer
Geldstrafe eine Vormerkung im Führerscheinregister. Der Deliktkatalog
des Vormerksystems enthält dreizehn unfallrelevante
Verkehrsverstöße.
Mehr Infos:www.oeamtc.at/vormerksystem.
Winterausrüstung
Winterreifen: Im Zeitraum von 1. November bis 15. April
dürfen Pkw und Lkw bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht
von 3,5 t bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee,
Matsch oder Eis) nur in Betrieb genommen werden, wenn an
allen vier Rädern Winterreifen montiert oder an mind. zwei
Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Letzteres ist
allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast
durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Vom 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t
Gesamtgewicht Winterreifenpflicht. Auf mind. einer Antriebsachse
des Lkw müssen Winterreifen (Mindestprofiltiefe von 6 mm
bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer
entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden, unabhängig
davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Für
Busse gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
Strafe: bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund
einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro. Die Regelung
gilt sowohl für in Österreich als auch im Ausland zugelassene
Kfz.
Schneeketten: Lkw über 3,5 t und Busse: Mitführpflicht für
Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder zwischen
1. November und 15. April (bzw. 15. März für Busse). Pkw und
Lkw bis 3,5 t: Verwendungspflicht zwischen 1. November und
15. April bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wenn keine
Winterreifen verwendet werden. Die Regelung gilt für österreichische
und ausländische Kfz.
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h / 100 km/h (Freiland/
Autobahn)
Spikereifen dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht
und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit
typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht
werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge
müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich
beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen,
deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen,
ist unzulässig.
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Versicherungen |
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In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich
vorgeschrieben.
Aufgrund der Schließung der Zollämter, sind seit 2004 die sogenannten Grenzversicherungen (Internationale
Versicherungskarte für Kraftfahrer aus Ländern, die nicht dem Grüne-Karte-Abkommen unterliegen) an allen
ÖAMTC-Grenzdienststellen sowie in den ÖAMTC-Landesvereinszentralen erhältlich.
Die Grenzversicherung ist in allen EU-Ländern, wie auch Island, Norwegen, Liechtenstein und
der Schweiz gültig.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt 1 Monat.
Beispiel :
1.5.04 - 1.6.04
28.2.05- 28.3.05
Preise:
Fahrzeugkategorie GM (Motorrad, Kraftrad, Zugmaschine - Traktor, Anhänger) à 16,-- Euro
Fahrzeugkategorie GP (Pkw, Kombinationskraftwagen, Lkw - 3 t Nutzlast, sonstige) à 96,-- Euro
Fahrzeugkategorie GL (Lkw über 3 t Nutzlast, Sattelzugfahrzeug, Omnibus) à 464,-- Euro
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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A - Österreich: Wichtige Adressen |
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Automobilclub
ÖAMTC
Schubertring 1-3
A-1010 Wien
Tel. 01/711 99-0
Fax 01/713 18 07
E-mail: office@oeamtc.at
Internet: www.oeamtc.at
und www.autotouring.at
Österreichischer Campingclub (ÖCC)
Schubertring 1-3
1010 Wien
Tel. 01/ 713 61 51
Fax 01/ 711 99-2754
E-Mail: office@campingclub.at
Internet: www.campingclub.at
Fremdenverkehrsamt
Österreich Werbung
Margaretenstraße 1
A-1040 Wien
Kundeninformationen und Prospektbestellungen (kein Kundenverkehr)
austria.info Urlaubsservice Center
Tel. 0810 10 18 18 (max. 0,073 Euro/min Telekomtarif)
Fax 01/588 66-48
E-mail: urlaub@austria.info
Internet: www.austria.info
Touristische Organisationen in Österreich
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Stand: 2010 Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
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