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A - Österreich: Alle Kategorien

Hauptstadt: Wien
Fläche: 83.858 km²
Einwohner: ca. 8,2 Mio.
Int. Kennzeichen: A
Stromspannung: 230 Volt /50 Hertz Wechselstrom
Zeit: MEZ, Sommerzeit: letzter Sonntag im März - letzter Sonntag im Oktober: MEZ +1h
  
 
Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Anreise & Verkehrsmittel
Kraftfahrzeug
Ihre individuelle Fahrtroute planen Clubmitglieder exklusiv mit dem ÖAMTC Routenplaner.

Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

Taxi
Taxis verkehren nach Taxameteruhr. In der Zeit von 23 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ein erhöhter Tarif. Bei Funktaxis kommt ein Zuschlag für die Anfahrt hinzu. Bei stundenweiser Anmietung ist vorherige Preisvereinbarung angebracht.

Öffentlicher Nahverkehr
In Wien und in anderen österreichischen Großstädten steht ein gut ausgebautes öffentliches Netz an Verkehrsmittel zur Verfügung.

Mehr Infos: www.wienerlinien.at (Wiener Linien); www.gvb.at (Grazer Verkehrsbetriebe); www.sw-info.at (Salzburger Verkehrsverbund); www.ivb.at (Innsbrucker Verkehrsbetriebe); www.linzag.at (Linz AG Linien); www.stw.at (Stadtwerke Klagenfurt); www.oebb.at (Österreichische Bundesbahnen); www.postbus.at (ÖBB-Postbus)



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Aufenthaltskosten
Hotelunterkunft
Preisorientierung für Unterkunft mit Frühstück, pro Tag, Angaben für EZ/DZ mit Bad oder Dusche:
  • 5 Sterne (Luxus) 130-650/130-900 Euro (in der Regel ohne Frühstück)
  • 4 Sterne 75-200/100-250 Euro
  • 3 Sterne 60-120/75-160 Euro
  • 2 Sterne 30-75/40-100 Euro
  • Pensionen, je nach Einstufung, 25-110/40-140 Euro

Die Preisangaben gelten für Wien und Touristenzentren; in der Wintersaison sind die Stadthotels meist etwas günstiger.



Verpflegung
In Restaurants:
  • Frühstück ab ca. 5 Euro
  • Mittagessen/Abendessen je ab ca. 10 Euro



Trinkgeld

In Hotels und Restaurants werden "Inklusivpreise" angegeben, d.h. Bedienung und Steuern sind bereits in den Preisen enthalten; allgemein wird jedoch noch ein Trinkgeld von 10 Prozent erwartet und gegeben. Trinkgelder erhalten auch Taxifahrer, Theaterportiers und das Tankstellenpersonal.



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Feiertage & Öffnungszeiten
Feiertage

1. Januar (Neujahr), 6. Januar (Dreikönigstag), Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, 26. Oktober (Nationalfeiertag), Allerheiligen, 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. und 26. Dezember (Weihnachten).
Die Hauptferienzeit geht von Anfang Juli bis Anfang September. Auch die Weihnachts- und Osterferien werden gern zu Urlaubszwecken genutzt.
Zusätzlich Karfreitag u.a. für Angehörige der evangelischen Kirche.



Ferientermine

Österreich
Weihnachtsferien 20010/2011 24.12.10-06.01.11
Semesterferien 2010
Wien, Niederösterreich 01.02.-06.02.10
Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg 08.02.-13.02.10
Oberösterreich, Steiermark 15.02.-20.02.10
Osterferien 2010 27.03.-06.04.10
Pfingstferien 2010 22.05.-25.05.10
Sommerferien 2010
Burgenland, Niederösterreich, Wien 03 07.-04.09.10
Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg 10.07.-11.09.10


Öffnungszeiten
  • Banken:
    in der Regel Mo, Di, Mi, Fr 8/9-12.30 Uhr, 13.30-15 Uhr, Do 8/9-12.30, 13.30-17.30 Uhr; am Wiener Westbahnhof Mo-Fr 7-22 Uhr;
  • Post:
    Mo bis Fr 8-12, 14-18 Uhr, Sa entweder geschlossen oder 9-12 Uhr geöffnet; die Wiener Postämter an Bahnhöfen haben längere Öffnungszeiten; die Filiale am Fleischmarkt Mo bis Fr 10-19 Uhr;
  • Geschäfte:
    Mo bis Fr 8/9-18/19 Uhr, Sa 8/9-12/13 Uhr; in großen Städten sind Einkaufszentren und Läden entlang großer Einkaufsstraßen Mo bis Fr bis 19 Uhr, Sa bis 18 Uhr geöffnet.



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Geld & Zahlungsmittel
Österreich gehört der Euro- Währungszone an.

Zahlungsmittel aller Art dürfen ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden.
Die meisten Hotels und Geschäfte akzeptieren American Express, Eurocard/Mastercard, Diners Club und Visa.
Alle konvertierbaren Währungen werden in den Wechselstuben an Flughäfen, in größeren Hotels, Postämtern, Banken, Fremdenverkehrsbüros und anderen offiziellen Wechselstuben akzeptiert.



Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmittel
Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, sind verpflichtet, diesen Betrag bei den Zollbehörden anzumelden.

Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mittels Anmeldeformular ZA 292.
Anmeldeformulare in Deutsch und in Englisch können auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen oder beim Zollamt abgeholt werden.

Mehr Infos: www.bmf.gv.at



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Gewichte & Maße

Metrisches System.



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Grenzübergänge
Österreich - Schweiz
Grenzübergang Gegenseite Benützungsumfang, Öffnungzeiten, Tel.Nr.
Martinsbruck (Tirol) Martina Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 5-23 Uhr;
+43 (0)59133 7161
Pfunds (Tirol) Martina Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)59133 7162
Spiss (Tirol) Martina Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)59133 7163
Bangs (Vorarlberg) Lienz Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72129
Meiningen (Vorarlberg) Oberriet Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 71348
Koblach (Vorarlberg) Montlingen Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5523 62820
Mäder (Vorarlberg) Kriessern Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5523 62813
Hohenems (Vorarlberg)
ÖAMTC Grenzstation
Diepoldsau Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5576 72265
Schmitterbrücke (Vorarlberg) Diepoldsau Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5577 83588
Wiesenrain (Vorarlberg) Widnau Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43(0)5577 82715
Lustenau (Vorarlberg) Au Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5577 82026
Höchst (Vorarlberg) St. Margrethen Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)59133 81 39 200
Gaißau (Vorarlberg) Rheineck Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5578 71112


Österreich - Fürstentum Liechtenstein
Grenzübergang Gegenseite Benützungsumfang, Öffnungzeiten, Tel.Nr.
Tisis (Vorarlberg)
ÖAMTC Grenzstation
Schaanwald Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72156
Tosters (Vorarlberg) Mauren Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72402
Nofels (Vorarlberg) Ruggell Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72128


Österreich - Tschechien
(von West nach Ost)

Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.

Grenzübergang Gegenseite Benützungsumfang, Tel.Nr.
Schöneben (Oberösterreich) Zadni Zvonkova PKW, LKW bis 3,5 Tonnen und Busse (ganzjährig Einbahnregelung: 8-13 Uhr Busverkehr von CZ nach A, 14-20 Uhr von A nach CZ) , Fußgänger, Radfahrer, Langläufer/Skifahrer und Kleinmotorräder; Internationale Grenze;
+43 (0)7288 2220
Guglwald (Oberösterreich) Predny Vyton Von A kommend keine Beschränkungen, von CZ kommend nur Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze;
+43 (0)219 6008
Weigetschlag (Oberösterreich) Studanky Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)213 6477
Wullowitz (Oberösterreich) Dolni Dvoriste Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 4312
Phyrabruck (Niederösterreich) Novy Hrady Busse, Pkw, Radfahrer, Fußgänger; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)856 83600
Gmünd (Niederösterreich) Ceske Velenice Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3402
Neunagelberg (Niederösterreich) Halamky Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3406
Litschau / Schlag (Niederösterreich) Chlum u Trebone Fußgänger, Skifahrer, Reiter und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)2865 5667
Grametten (Niederösterreich) Nova Bystrice Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3468
Fratres (Niederösterreich) Slavonjice Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3462
Oberthürnau (Niederösterreich)
Vratenjin Nur Reiseverkehr bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)9133 3437
Hardegg (Niederösterreich) Cicov Fußgänger, Skifahrer und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)9133 3413
Mitterretzbach (Niederösterreich) Hnanice Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3416
Kleinhaugsdorf (Niederösterreich) Hate Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3415
Laa a.d. Thaya (Niederösterreich) Hevlin Lkw nur bis max. 3,5 t Nutzlast und 6 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3269
Drasenhofen (Niederösterreich) Mikulov Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)9133 3263
Schrattenberg (Niederösterreich) Valtice Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; Fußgänger und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht, EU-Bürger;
+43 (0)9133 3274
Reintal (Niederösterreich) Pastorna Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; Fußgänger und Radfahrer; Staatsangehörige ohne Visapflicht, EU-Bürger;
+43 (0)9133 3267


Österreich - Tschechien
Touristische Grenzübergänge für Fußgänger, Radfahrer, usw.

Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.

Grenzübergang Gegenseite Benützungsumfang
Plöckenstein (Oberösterreich) Plechý Fußgänger
Holzschlag (Oberösterreich) Nová Pec/Rijiste Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Sonnenwald (Oberösterreich) Pestrice Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Iglbach (Oberösterreich) Jezova Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
St. Oswald (Oberösterreich) Koranda Fußgänger, Radfahrer
Dürnau (Oberösterreich) Mnichovice Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Rading (Oberösterreich) Radvanov Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Deutsch Hörschlag (Oberösterreich) Cesky Herslák Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Eisenhut (Oberösterreich) Horni Dvoriste Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Hammern (Oberösterreich) Cetviny Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Mairspindt (Oberösterreich) Cetviny Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Harbach (Niederösterreich) Sejby Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Gmünd (Bleylebenstraße) (Niederösterreich) Ceske Velenice/Lavka Fußgänger, Radfahrer
Brand (Niederösterreich) Rapsach/Spaleniste Fußgänger, Radfahrer, Reiter
Schlag (Niederösterreich) Chlum u Treboné Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Haugschlag (Niederösterreich) Smrcná Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Golfcars, Schifahrer
Reingers (Niederösterreich) Romava Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Kleintaxen (Niederösterreich) Kostálkov Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Schaditz (Niederösterreich) Hluboká Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Heinrichsreith (Niederösterreich) Stálky Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Langau (Niederösterreich) Safov Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer
Felling (Niederösterreich) Podmyce Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Hardegg (Niederösterreich) Cizov Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer
Mitterretzbach (Heiliger Stein) (Niederösterreich) Hnanice Fußgänger, Radfahrer, Reiter
Seefeld/Kadolz (Niederösterreich) Jaroslavice Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter
Alt Prerau (Niederösterreich) Novy Prerov Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter
Ottenthal (Niederösterreich) Mikulov Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer


Österreich - Slowakei
(von Nord nach Süd)

Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.

Grenzübergang Gegenseite Benützungsumfang, Öffnungszeiten, Tel.Nr.
Hohenau (Pontonbrücke) (Niederösterreich) Moravsky Sväty Jan Lkw nur bis 7,5t Nutzlast; EU-Bürger, 5 bis 24 Uhr;
+43 (0)59133 3208; bei Hochwasser geschlossen
Angern a.d. March (Fähre)* (Niederösterreich) Zahorska Ves Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht; EU-Bürger; 6-20 Uhr,
kein Fährbetrieb zwischen 12 und 13 Uhr;
+43 (0)59133 3218; bei Hochwasser geschlossen
Kittsee (Niederösterreich)
ÖAMTC- Grenzstation
Jarvoce Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1143, ÖAMTC- Grenzstation: +43 (0)2143 30003
Zollposten Kittsee (Niederösterreich) Jarovce Kfz bis max. 3,5t Gesamtgewicht, nur Reiseverkehr; EU-Bürger
Berg (Niederösterreich) Petrzalka Fahrzeuge bis 3,5t, Linienbusse; Internationale Grenze;
+43 (0) 59133 3322 200

* Für die Benützung der Fähre werden folgende Gebühren eingehoben:
Pkw + Fahrer: 2 Euro
jede weitere Person: 2 Euro
Pensionisten: 0,50 Euro
Kinder bis 15 Jahre: gratis, Kinder ab 15 Jahre: 1 Euro
Die Gebühren sind detailliert beim Grenzübergang ausgeschildert. Bezahlung nur in Euro möglich.

Österreich - Ungarn
(von Nord nach Süd)

Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.

Grenzübergang Gegenseite
Benützungsumfang, Öffnungszeiten, Tel.Nr.
Nickelsdorf (Burgenland) Hegyeshalom Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1146, ÖAMTC-Grenzstationen: Süd: +43 (0)2146 2184, Nord: +43 (0)2146 3122
Nickelsdorf (Burgenland) Hegyeshalom (über Bundesstraße)r Pkw bis max. 9 Personen;
+43 (0)59133 1146
Andau (Burgenland) Mosonszentjanos Fußgänger und Radfahrer; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1131
Pamhagen (Burgenland) Fertöd Pkw und Busse, Lkw bis 3,5t; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 11520
Mörbisch (Burgenland) Fertörakos Fußgänger und Radfahrer; Internationale Grenze;
+43 (0) 2685 8045
Mörbisch (Burgenland) Fertörakos Grenzübergang für Boote. Derzeitige Abfertigung auf österreichischer Seite am Gemeindesteg von Mörbisch, unweit der Seebühne, auf ungarischer Seite am Bootssteg der Firma Dresch in Fertörakos. Für die Zukunft ist eine Zusammenlegung der beiden nationalen Abfertigungsstellen auf der ungarischen Seite geplant. Kein Triptik (Zolldokument) für das Boot erforderlich; EU-Bürger; 1.5.-15.6. und 15.9..-15.10.: 10-18 Uhr; 16.6.-14.9.: 10-20 Uhr;
+43 (0)2685 8235
Klingenbach (Burgenland) Sopron Alle Fahrzeuge (Fahrzeuge bis max. 20 Tonnen); Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1105, ÖAMTC-Grenzstation: +43 (0)2687 48198
Deutschkreutz (Burgenland) Kophaza Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1222
Lutzmannsburg (Burgenland) Zsira Fußgänger und Radfahrer; EU-Bürger;
+43 (0)59133 1231
Rattendorf (Burgenland) Köszeg Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1235
Rechnitz (Burgenland) Bozsok keine Lkw, nur Reiseverkehr; EU-Bürger;
+43 (0)59133 1253
Schachendorf (Burgenland) Szombathely Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1255
Eberau (Burgenland) Szentpeterfa Lkw bis 2,5t, nur Reiseverkehr; EU-Bürger;
+43 (0)3323 2073
Heiligenkreuz (Burgenland) Rabafüzes Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1212, ÖAMTC-Grenzstation Rabafüzes: +36 943 80970


Österreich - Ungarn
Touristische Grenzübergänge für Fußgänger, Radfahrer, usw.

Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.

Grenzübergang Gegenstelle Benützungsumfang
Sankt Margarethen (Burgenland) Fertőrákos (Sopronpuszta) Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Schattendorf (Burgenland) Ágfalva Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Loipersbach (Burgenland) Ágfalva Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Sieggraben (Burgenland) Sopron (Görbehalomtelep) Fußgänger, Radfahrer
Sieggraben (Herrentisch/Asztalfő) (Burgenland) Sopron (Görbehalomtelep) Fußgänger, Radfahrer
Ritzing (Ilonaakna/ Helenenschacht) (Burgenland) Sopron (Brennbergbánya) Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Neckenmarkt (Burgenland) Harka Fußgänger, Radfahrer
Deutschkreutz (Burgenland) Nagycenk Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Nikitsch (Burgenland) Sopronkövesd Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Schandorf (Burgenland) Narda Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Burg (Pinkaszurdok) (Burgenland) Felsőcsatár Fußgänger
Eisenberg (Burgenland) Vaskeresztes Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Deutsch Schützen (Burgenland) Pornóapáti Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Reinersdorf (Burgenland) Nemesmedves Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Inzenhof (Sankt Emmerich Kirche) (Burgenland) Rönök Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd
Mogersdorf (Zollhausstrasse) (Burgenland) Szentgotthárd Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Pferd


Österreich - Slowenien
(von Ost nach West)

Seit 21.12.2007, 00:00 sind die Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet und die Grenze kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden. Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.

Grenzübergang Gegenseite Benützungsumfang, Öffungszeiten, Tel.Nr.
Bonisdorf (Burgenland) Kuzma Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 1217
St. Anna (Steiermark) Kramarovci Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)59133/ 6127
Sicheldorf (Steiermark) Gederovci Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6187
Bad Radkersburg (Steiermark) Gornja Radgona Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6180
Mureck (Steiermark) Trate Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6183
Weitersfeld (Steiermark) Sladki vrh Murfähre, Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm; Staatsangehörige ohne Visapflicht;
+43 (0)3476 36180
Spielfeld (Steiermark)
ÖAMTC Grenzstation
Sentilj Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
Öffnungszeiten Zollamt: Mo-Fr: 7-22 Uhr, Sa: 8-12 Uhr, So, Fei: 18-22 Uhr; +43 (0)59133 6173
Langegg (Steiermark) Jurij Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6169
Großwalz (Steiermark) Duh Nur Reiseverkehr; EU-Länder, sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen;
+43 (0)59133 6172
Radlpass (Steiermark) Radlje ob Dravi Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 6106
Lavamünd (Kärnten) Vic (Dravograd) Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2163
Leifling (Kärnten) Libelic Nur Reiseverkehr; EU-Länder, sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen;
+43 (0)4356 2285
Bleiburg (Kärnten) Holmec Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2142
Raunjak (Kärnten) Mezica Nur Reiseverkehr; EU-Länder, sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen;
+43 (0)59133 2151
Paulitschsattel (Kärnten)   Alle Fahrzeuge; EU-Länder, sowie Staatsangehörige der Schweiz; 1.4. - 2.11.: 7 - 22 Uhr
In der übrigen Zeit besteht Wintersperre;
kein Telefon
Seebergsattel (Kärnten) Jezerski vrh Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2153
Loibltunnel (Kärnten) Ljubelj Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2109
Karawankentunnel (Kärnten) Karavanke Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2256
Wurzenpass (Kärnten) Korensko sedlo Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze;
+43 (0)59133 2269


ÖAMTC-Grenzstationen
Suchen Sie nach ÖAMTC Grenzstationen in Ihrer Nähe

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung

Bei der Wiedereinreise mit Hund oder Katze aus Nicht EU-Staaten müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Haustiere die aus nachfolgenden europäischen Staaten nach Österreich wieder eingebracht werden: Bosnien & Herzegowina, Weißrussland, Kroatien und die Russische Föderation. Neben eben genannten europäischen Staaten gilt diese Regelung auch für außereuropäische Länder. Eine jeweils aktuelle Fassung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter www.bmgfj.gv.at.

Derzeit ist das einzige in Österreich anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests:
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel.: 05 0555 - 38112
Fax: 05 0555 - 38108

Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben
des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.

Hunde oder Katzen, die jünger als 3 Monate sind, unterliegen bei der Einfuhr ausnahmslos der grenztierärztlichen Kontrolle. Reisende benötigen außerdem eine Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.



Hundeführerschein (nur in Wien)

Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten derzeit als hundeführerscheinpflichtig:

Bullterrier, Staffordshire Terrierer, American Staffordhire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Besitzer von hundeführerscheinpflichtigen Hunden aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland müssen in Wien an öffentlichen Orten ihre Hunde mit einem Maulkorb versehen. Die Hunde dürfen nicht länger als einen Monat in Wien gehalten werden. Bei einem längeren Aufenhalt ist binnnen drei Monaten der Hundeführerschein zu beantragen.



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Impfungen & Gesundheit
Impfungen:
Für die Einreise nach Österreich werden zur Zeit keine Impfungen verlangt.

Gesundheitshinweise erhalten Sie beim Zentrum für Reisemedizin unter (01) 403 83 43 oder online.
Mehr Infos: www.reisemed.at



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Kraftfahrzeugdokumente
Ausländische Reisende aus dem EU-Raum benötigen für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug nach Österreich den nationalen Führerschein und Zulassungsschein. Reisende aus anderen Ländern benötigen entweder eine deutschsprachige Übersetzung oder einen zwischenstaatlichen Führerschein.
Erkundigen Sie sich bitte vor Abreise beim Automobilclub Ihres Heimatlandes.
Ausländische Kraftfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Kraftstoff
Es gibt kein verbleites Benzin mehr. Fahrzeuge, die Blei benötigen, müssen an der Tankstelle Additive zum Hinzufügen kaufen.
An den größeren Tankstellen werden internationale Kreditkarten akzeptiert.
In Städten und an Hauptstraßen sind Tankstellen von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet, manche rund um die Uhr. Auf Autobahnen sind sie generell rund um die Uhr geöffnet.
Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist aus EU-Ländern frei, aus anderen Ländern auf 10 Liter beschränkt.

Treibstoffpreise
Hier finden Sie die tagesaktuellen Treibstoffpreise österreichweit.

LPG (Flüssiggas) Tankstellen
In Österreich gibt es ca. 10 Flüssiggastankstellen:
Mehr Infos: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098021.html

CNG (Erdgas) Tankstellen
In Österreich gibt es rund 120 Erdgastankstellen.

Mehr Infos: www.erdgasautos.at/tanken

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Maut & Vignette
Vignette
Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht gilt die Vignettenpflicht. Fahrzeuge über 3,5 t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem).

Fahrzeugart Jahresvignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette
Einspurige Kfz * 30,40 11,50 4,50
Pkw, Wohnmobile und Kfz bis einschl. 3,5 t hzG ** 76,20 22,90 7,90

*) Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz, es ist lediglich eine Motorrad-Vignette zu entrichten. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. TRIKES) gelten als Pkw.
**) Kfz bis einschl. 3,5 t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig. Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3,5 t hzG benötigen eine Pkw-Vignette, es ist keine eingene Vignette für Anhänger erforderlich. Wohnmobile über 3,5 t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem)! Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) ist im Zulassungsschein ersichtlich.

Gültigkeitsdauer:
Jahresvignette: 1. Dezember Vorjahr bis 31. Jänner des Folgejahres
2-Monats-Vignette: zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung
10-Tages-Vignette: 00:00 Uhr des Ausstellungstages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages

Mehr Infos: www.oeamtc.at/vignette

In der Vergangenheit kam es auf folgenden kritischen Streckenabschnitten zu ungewolltem Auffahren auf das vignettenpflichtige Straßennetz.

Gut zu wissen:
Die ursprünglich für den Zeitraum ab 1. März 2007 angekündigten Vignettenkontrollen auf der österreichischen Inntalautobahn A 12 im Abschnitt Kiefersfelden-Grenze bis Kufstein-Süd werden auf unbefristete Zeit ausgesetzt. Die bisherige Kulanzregelung gilt bis auf Weiteres: Eine Vignette ist nach wie vor nicht erforderlich, so genannte "Vignettenpreller" werden zwar ermahnt, aber nicht bestraft.



KorridorVignette

Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) können für den 23 km langen Streckenabschnitt auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn in Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und der Anschlussstelle Hohenems eine KorridorVignette lösen.

Folgende Auf- und Abfahrten befinden sich auf dem Streckenabschnitt:
– Hörbranz-Lochau
– Lauterach
– Bregenz
– Dornbirn Nord/Dornbirn Süd
– Wolfurt
– Hohenems (nahe Grenzübergang zur Schweiz)

Preis und Gültigkeit

Die KorridorVignette ist 24 Stunden ab dem Austellungszeitpunkt gültig und kostet 2 Euro pro Fahrtrichtung bzw. 4 Euro für beide Fahrtrichtungen. Achtung: Mit einer gültigen Jahres-, 2-Monats- oder 10-Tages- Vignette benötigt man keine KorridorVignette.

Verkaufsstellen und Anbringung

Am Beginn und am Ende der Korridorstrecke erfolgt die Ausgabe über Automaten, die direkt aus dem Fahrzeug bedient werden können. Der Automat akzeptiert Bargeld (genauer Betrag muss eingeworfen werden) sowie die gängigsten Kredit- und Tankkarten. Des weiteren ist die KorridorVignette an österreichischen Tankstellen im Grenzbereich sowie beim ÖAMTC in Hörbranz erhältlich.

Die KorridorVignette ist im Kraftfahrzeug mitzuführen und muss bei mehrspurigen Fahrzeugen gut sichtbar im Fahrzeuginneren (hinter der Windschutzscheibe) hinterlegt werden.



Fahrzeuge über 3,5 t

Die Bezahlung der Maut für Fahrzeuge über 3,5 t hzG (auch Wohnmobile) erfolgt über ein elektronisches Mautsystem. Die „GO-Box“ muss im Fahrzeug mitgeführt werden und ist unter anderem bei grenznahen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Die Höhe der Maut hängt von der EURO-Emissionsklasse, der Achszahl sowie von der Anzahl der gefahrenen Kilometer ab. Unter www.go-maut.at finden Sie alle weiteren Informationen, wie auch einen Mautkalkulator. Der „Mautkalkulator light“ informiert Sie über die voraussichtlich anfallenden Mautkosten auf dem hochrangigen Straßennetz in Österreich zwischen den von Ihnen ausgewählten Auf- bzw. Abfahrten unter Berücksichtigung der Sondermautstrecken.



Sondermautstrecken

Auf bestimmten Streckenabschnitten ist unabhängig von der Vignette eine Sondermaut zu zahlen.
Mautpreise für Kraftfahreuge mit einem hzG von max. 3,5 t (z.B. Pkw, Wohnmobil, Pkw mit Anhänger, Motorrad)

A 9 Pyhrn Autobahn Gleinalmtunnel Bosrucktunnel beide
Einzelfahrt 7,50 4,50
Jahreskarte 90

A 10 Tauern Autobahn Tauerntunnel Katschbergtunnel beide
Einzelfahrt 4,50 4,50 9,50
Jahreskarte
90

A 11 Karawanken Autobahn - Karawankentunnel Preis
Einzelfahrt 6,50*
Wertkarte 58*
10-Fahrten-Monatskarte 21,50*

A 13 Brenner Autobahn Gesamtstrecke Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
Einzelfahrt 8 1 2 2,50 4
Jahreskarte 90
Monatskarte 35*

Einzelfahrt: Jede Fahrt über die Hauptmautstelle
Teilstrecke 1: Innsbruck - Zenzenhof bzw. Brennerpass - Brennersee und jeweils umgekehrt
Teilstrecke 2: Innsbruck - Patsch/Europabrücke bzw. Brennerpass - Nösslach und jeweils umgekehrt
Teilstrecke 3: Innsbruck - Stubaital und umgekehrt
Teilstrecke 4: Matrei - Brennerpaß und umgekehrt

S 16 Arlberg Schnellstraße Preis
Einzelfahrt 8,50
Jahreskarte 90

Gut zu wissen: Der Arlbergpass ist für Wohnwagengespanne gesperrt.

* Diese Kartenart ist beim ÖAMTC nicht erhältlich.

Mehr Infos: www.asfinag.at



Videomaut

Auf der Pyhrn- (A9), Tauern- (A10), Brenner-Autobahn (A13) oder Arlberg-Schnellstraße (S16) können die Mautkosten entweder von den Pkw-Lenkern direkt an der jeweiligen Mautstelle oder über den Kauf einer Videomautkarte im Voraus entrichtet werden. Einfahrende Fahrzeuge werden in der Videomaut-Spur anhand ihres Kfz-Kennzeichens identifiziert und können die Mautstelle ohne anzuhalten mit einer maximalen Geschwindigkeit von ca. 15 km/h passieren. Die Benützung der Videomaut- Spur ist nur für PWK mit einer max. Breite von 2 m möglich. Wird ein Fahrzeug trotz gültiger Videomautkarte vom System nicht erkannt (z.B. durch Verschmutzung des Kennzeichens), wird dieses zu einer geöffneten Mautspur umgeleitet und dort manuell bemautet. Führen Sie deshalb Ihre Videomautkarte immer im Fahrzeug mit. Videomautkarten sind beim ÖAMTC als Jahreskarten (für A9, A10, A13, S16), sowie für Einzelfahrten (A9, A10, A13, S16) erhältlich. Ebenso gibt es beim ÖAMTC gegen Vorlage des unteren Kontrollabschnittes einer Jahresvignette die um 40 Euro ermäßigten Jahreskarten für die Videomaut auf den Sondermautstrecken im Zuge der A9, A10, A13 und S16 (50 Euro statt 90 Euro).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/videomaut



Großglockner Hochalpenstraße
Salzburg/Kärnten

Öffnungszeiten: Anfang Mai - 15. Juni: 6 bis 20 Uhr, 16. Juni - 15. September: 5 - 21.30 Uhr, 16. September - Ende Oktober: 6 - 19.30 Uhr
Letzte Einfahrt jeweils 45 Min. vor Nachtsperre.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)662 873 673-0
www.grossglockner.at

Kartenart Pkw Motorrad
Tageskarte* 28 18
Tageskarte im ÖAMTC-Vorverkauf 24 14
ÖAMTC-Tourenkarte ** 20 (statt 22)
15-Tage-Karte 35 25
30-Tage-Karte 45 35
Rundfahrkarte*** 32 24

*) Für Fahrten nach 18.00 Uhr wird die Tageskarte für Pkw auf 18 Euro, für Motorräder auf 12 Euro ermäßigt.
**) Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße.
***) Rundfahrkarten gelten für je eine Fahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße und der Felberntauernstraße innerhalb von 30 Tagen.



Gerlos Alpenstraße
Salzburg

Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)662 873 673-0
www.gerlosstrasse.at

Kartenart Pkw Motorrad
Tageskarte 7,50 4
30-Tage-Karte 25 15
Jahreskarte 45 25
ÖAMTC-Tourenkarte* 20 (statt 22)

*Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße.



Nockalmstraße
Kärnten

Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang Mai bis Ende Oktober. Zwischen 18 und 8 Uhr gilt ein Motorrad-Fahrverbot.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)662 873 673-0
www.nockalmstrasse.at

Kartenart Pkw Motorrad
Tageskarte 14 7
30-Tage-Karte 20 13
ÖAMTC-Tourenkarte* 20 (statt 22)

* Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße.



Villacher Alpenstraße
Kärnten

Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet
Mehr Infos: Tel. +43 (0)4242 553 09
www.villacher-alpenstrasse.at

Kartenart Pkw< Motorrad
Einfache Fahrt 13 7
30-Tage-Karte 19 12
Saisonkarte* 40 40

* Gültig vom Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis 31.12.



Wasser Wunder Welt Krimml

Öffnungszeiten: 1. Mai bis 31. Oktober täglich von 9.30 bis 17 Uhr geöffnet.
Mehr Infos: Telefon +43 (0)6564 201 13
www.wasserwunderwelt.at

Kartenart Preise
Erwachsene 7
Kinder (6 bis 15 Jahre) 3,50
Familienkarte
(2 Erw./1.bis 2 Kinder oder 1 Erw./3 Kinder)
15

Die angeführten Preise enthalten auch die Wasserfallweg-Gebühr.



Felbertauernstraße
Salzburg/Osttirol

Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet
Mehr Infos: Tel. +43 (0)4852 633 30
www.felbertauernstrasse.at

Kartenart Pkw* Motorrad
Normaltarif 10 8
1-Tages-Mautpass "Bonuskarte" 15 15
Rundfahrticket** 32 24
Jahreskarte 90 90

* Alle Wohnmobile werden in dieser Kategorie abgefertigt.
** Rundfahrkarten gelten für je eine Fahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße und der Felbertauernstraße innerhalb von 30 Tagen.



Timmelsjoch Hochalpenstraße
Tirol/Südtirol

Öffnungszeiten: Geöffnet in den Sommermonaten täglich von 7 bis 20 Uhr.
Mehr Infos: Tel. +43 (0)512 581 970
www.timmelsjoch-hochalpenstrasse.at

Kartenart Pkw*/Wohnmobil Motorrad
Einzelfahrt 14 12
Hin- und Rückfahrt 18 14
Saisonkarte 60 60

* max. 9 Sitzplätze inkl. Lenker

Gut zu wissen: Nach den derzeit geltenden italienischen Bestimmungen sind für den Verkehr auf dem italienischen Straßenteil nur Motorräder, Pkw, Wohnmobile und Kleinbusse zugelassen. Für alle anderen Fahrzeuge (inkl. Gespanne) besteht Fahrverbot. Für Radfahrer gilt, dass das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt sowie eine funktionierende Beleuchtungsanlage angebracht sein muss. Nur Barzahlung möglich, es werden keine Kreditkarten akzeptiert.



Silvretta Hochalpenstraße
Tirol/Vorarlberg

Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang Juni bis Ende Oktober
Mehr Infos: Einhebestelle Partenen: Tel. +43 (0)5558 83 07, Einhebestelle Galtür: Tel. +43 (0)5443 82 18
www.silvretta-bielerhoehe.at

Kartenart Pkw Motorrad Wohnmobil 3,5 t Wohnmobil über 3,5 t
Einzelfahrt 11,50 10,50 15 18
Saisonkarte 69 60

Bewohner und Gäste des Montafons bzw. Paznauns erhalten eine Ermäßigung der Benützungsgebühr (Wohnsitznachweis bzw. Gästekarte erforderlich). Infos erteilen Tourismusbüros und die Einhebestellen. Entlang der Silvretta-Hochalpenstraße besteht ein Nachtparkverbot.



Autoschleuse Tauernbahn

Die Autoschleuse Tauernbahn verbindet durch den Tauerntunnel das Mölltal in Kärnten mit dem Gasteinertal in Salzburg und ist eine Alternative zur Tauernautobahn. Sämtliche ein- und zweispurige Fahrzeuge werden befördert, außer

-Flüssig- und erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
-Gefahrguttransporte RID/ADR
-Wohnmobile und Wohnwagen (Beförderung seit Juli 2006 möglich!)

Nur auf Anfrage befördert werden:
- Fahrzeuge über 2,1 m Breite
- Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- Reisebusse über 2,1 m Breite

Fahrplan: Detailinfos hier
Abfahrtszeiten (täglich) in Mallnitz- Obervellach - Richtung Salzburg
Seit 11. Dezember 2005 im Stundentakt ab 5.50 Uhr bis 21.50 Uhr. An den verkehrsstarken Tagen verkehren die Züge tagsüber im Halbstundentakt.

Abfahrtszeiten (täglich) in Böckstein - Richtung Kärnten
Seit 11. Dezember 2005 im Stundentakt ab 6.20 Uhr bis 22.20 Uhr. An den verkehrsstarken Tagen verkehren die Züge tagsüber im Halbstundentakt.

Verladebeginn: jeweils 15 Minuten vor Abfahrt des Zuges
Verladeende: jeweils 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges

Beförderungspreis in EUR:
Preise Tauernschleuse

ACHTUNG:
Beschränktes Platzangebot! Reservierungen nicht möglich.
Eine Beförderung mit bestimmten Zügen kann nicht zugesichert werden!
An verkehrsstarken Tagen verkehren zusätzliche Züge! Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer: 05 1717 (aus ganz Österreich ohne Vorwahl zum Ortstarif)



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Mietwagen
Eine tageweise oder auch wöchentliche Anmietung mit unbegrenzten km ist möglich. Versicherung und Steuern werden zum Grundpreis zuzüglich km-Geld addiert. Mietwagen mit Chauffeur sind ebenfalls erhältlich.

Sparen mit der Clubkarte heißt es auch bei Mietwagenfirmen, die ÖAMTC Vorteilspartner sind. Mehr Infos unter www.oeamtc.at/vorteilspartner oder im Clubfolder "Sparen mit der Clubkarte".

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe
Die ÖAMTC-Pannenhilfe ist rund um die Uhr unter der Nummer 0043 / 120 (im ganzen Land ohne Vorwahl) erreichbar.

Informationen über Straßenzustände und andere wichtige Informationen für Kraftfahrer erhalten Sie beim ÖAMTC unter folgender Nummer:
Tel. 0810 120 120 (max. 0,073 Euro/min Telekomtarif)

Notruf
  Notrufnummern
Polizei 0043 / 133
Rettung und Notarzthubschrauber 0043 / 144
Feuerwehr 0043 / 122
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043 / (01) 25 120 00


Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Personaldokumente
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und der Schweiz einen Reisepass ohne Visum oder gültigen Personalausweis.


Mehr Informationen über die derzeit gültigen Einreisebestimmungen nach Österreich finden Sie beim österreichischen Außenministerium unter www.bmeia.gv.at

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Reisegepäck

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Reiseverkehr innerhalb der EU
EU-Staaten mit Schengenabkommen: Freier Personen- und Warenverkehr ohne Grenzkontrollen
zwischen den Vertragsstaaten, aber Mitnahme der Reisedokumente erforderlich. Die Grenze
darf an jeder beliebigen Stelle überschritten werden.
EU-Staaten ohne Schengenabkommen: Die Grenze darf nur an den dafür vorgesehenen
Grenzübergängen überschritten werden. Hier werden die Reisedokumente kontrolliert.

Innerhalb der EU: Keine Waren- (Zoll)kontrollen zwischen sämtlichen Mitgliedsstaaten der
EU (Kontrollen auf Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, sind jedoch möglich.
 
Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern
Grundsätzlich unbegrenzt, sofern die Waren
a) dem Eigenbedarf dienen (keine gewerbliche Verwendung)
b) unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden
c) vom Reisenden selbst eingebracht werden

Richtmengen für den Eigenbedarf (keine Höchstgrenzen) sind: Tabakwaren (ab 17 Jahren)
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak,
Alkoholika (ab 17 Jahren)
10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke als Bier,
Schaumwein oder Wein bis 22% vol., 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Gut zu wissen: Für die Ålandinseln, Frankreichs Übersee Departements (Franz. Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion), Kanalinseln (z.B. Guernsey, Jersey, Alderney) und die Kanarischen Inseln gelten die Bestimmungen wie bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
Sonderregelung bei Tabakwaren
Basierend auf einer Änderung des Tabakgesetzes gilt seit 1.1.2008 für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen, auf denen keine deutschsprachigen Warnhinweise aufgedruckt sind:

Als Reisender dürfen Sie - gleichgültig, woher Sie kommen - nur eine Stange (200 Stück) ausländische Zigaretten (oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak) nach Österreich einführen.
Kontrollen können nicht nur an der Grenze oder im Flughafen erfolgen. Wenn Sie in Österreich bei einer Kontrolle (durch Zollverwaltung oder Polizei) mehr als eine Stange ausländischer Zigaretten mit sich führen, werden diese beschlagnahmt; außerdem können Sie von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft werden.

Ausnahme

Wenn auf den Zigaretten die Warnhinweise in Deutsch aufgedruckt sind (ein Aufkleber reicht nicht), dann gelten diese Beschränkungen nicht.

Diese Beschränkungen sind aus gesundheitspolitischen Überlegungen eingeführt worden, weil fremdsprachige Warnhinweise im Widerspruch zum Zweck der Kennzeichnung - auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen - stehen.

Estland, Litauen

Unabhängig von der Sprache der Warnhinweise, dürfen bis auf Weiteres aus Estland nur 200 Zigaretten oder 250 g Rauchtabak eingeführt werden. Aus Litauen nur 200 Zigaretten.


Gut zu wissen: Ein Versandhandel oder privater Versand von Tabakwaren nach Österreich ist unzulässig. Bitte beachten Sie: Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Kontrollen durchgeführt. Falls Sie die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß melden, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen.
 
Einfuhr nach Österreich aus Nicht-EU-Ländern
Tabakwaren (ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (ab 17 Jahren):
1 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt bis maximal 22 % vol. oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Zusätzlich dürfen 4 Liter nicht schäumende Weine sowie 16 Liter Bier eingeführt werden.
Arzneimittel :
Einfuhr in der dem Reisebedarf entsprechenden Menge.
Andere Waren :
Andere Waren als die oben Angeführten (wie z.B. Parfums, Tee oder Kaffee) dürfen pro Person bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro bei Reisen per Landweg bzw. 430 Euro bei Flugreisen abgabenfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine generelle Freigrenze von 150 Euro.
Bitte beachten Sie: Der Wert einer Ware kann nicht auf die Reisefreigrenzen mehrerer Personen aufgeteilt werden.
Sonderregelungen bei Lebensmittel
Aufgrund veterinärbehördlicher Vorschriften bestehen Mengenbegrenzungen für die Einfuhr zum Eigenbedarf von Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen sowie anderen tierischen Erzeugnissen aus Drittstaaten.
Pfanzliche Produkte
Auch die Einfuhr von pflanzlichen Produkten (Blumen, Pflanzen, Erde, Blumenzwiebeln, Saatgut, Schnittblumen,
geschnittene Christbäume, usw.) aus Nicht-EU-Ländern unterliegt besonderen Bestimmungen (beim Zollamt nachfragen).
 
Treibstoff im Reservekanister
Max. 10 Liter im feuerfesten Reservekanister
 
Information zu Detailfragen
Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Ackerweg 19, 9500 Villach, Mo–Fr, 6.00–22.00 Uhr
Tel.: +43 (0)1 514 33 564 053
E-Mail: zollinfo@bmf.gv.at


Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Straßennetz
Das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz, das derzeit eine Länge von über 2.100 km aufweist, ist vignettenpflichtig.

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Telefon

Vorwahl: aus dem Ausland nach A: ++43

Herabgesetzte Tarife: Mo-Fr 18.00 - 8.00 Uhr und von Fr 18.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr.
Internationale Telefonate können von allen Telefonzellen aus geführt werden. Sie funktionieren mit Münzeinwurf (10 cent; 20 cent; 50 cent; € 1; € 2 - Münzen) oder mit Telefonwertkarten. Diese kann man auf Postämtern oder in Trafiken kaufen (im Wert von € 7,28; € 3,60).

Mobiltelefone:
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Seit 1.7.99 ist in Österreich das Telefonieren während der Fahrt nur mehr mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich
Im Rechnungsbetrag sind grundsätzlich alle Abgaben enthalten. Bei guter Bedienung, zum Beispiel in Restaurants und beim Friseur, sowie bei Taxifahrten ist zusätzlich ein Trinkgeld in der Höhe von etwa 10% üblich.

Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße Autobahn
Motorräder

100 km/h 100 km/h 130 km/h /
110 km/h*
Pkw, Wohnmobile und Lkw bis 3,5 t 100 km/h 100 km/h 130 km/h /
110 km/h*
mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) 100 km/h 100 km/h 100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B) 80 km/h 80 km/h 100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B+E) 70 km/h 70 km/h 80 km/h
Wohnmobil und Lkw** über 3,5t 70 km/h 70 km/h 80 km/h
mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) 70 km/h 70 km/h 80 km/h
mit schwerem Anhänger 70 km/h 70 km/h 80 km/h

* Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr 110km/h: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14).

** Für Lkw ohne Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger, wenn das höchste zul. Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt gilt an Samstagen von 15.00 - 24.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 00.00 - 22.00 Uhr ein Fahrverbot.
Mehr Infos: Lkw-Fahrverbote Österreich

Allgemeiner Hinweis: Durch gesonderte Beschilderung oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. 100 km/h aufgrund einer IGL-Feinstaubverordnung).



Kindersicherung
Der Lenker des Kfz hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren im Fahrzeug entsprechend gesichert werden. Bis zu einer Körpergröße von 150 cm muss eine der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechende Rückhalteeinrichtung gem. ECE-Regelung Nr. 44 verwendet werden. Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Größere Kinder müssen den Sicherheitsgurt verwenden. Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden und ältere Kinder dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz nur dann entgegen der Fahrtrichtung befördert werden, wenn der Airbag deaktiviert wurde.

Mitführpflicht

Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste bestehen keine zusätzlichen Mitführpflichten.

Zum Thema Warnweste:
Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges muss eine Warnbekleidung mitführen, die der ÖNORM EN 471 (beim ÖAMTC erhältlich) entspricht. Die Reflexbekleidung muss grundsätzlich der Lenker anziehen, wenn er auf Freilandstraßen, Autobahnen oder Schnellstraßen ein Pannendreieck aufstellt oder wenn er sich außerhalb des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße aufhält. Der ÖAMTC empfiehlt, für jede Person im Fahrzeug eine Warnbekleidung mitzuführen, vorgeschrieben ist das aber nicht.

Tipps für das Verhalten nach einer Fahrzeugpanne oder einem Verkehrsunfall enthält auch die unter www.oeamtc.at/recht downloadbare Sicherheitscard.



Promillegrenze
0,5 Promille

Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Vormerksystem

Für einige schwerwiegende Verkehrsdelikte gibt es neben einer Geldstrafe eine Vormerkung im Führerscheinregister. Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn unfallrelevante Verkehrsverstöße.
Mehr Infos:www.oeamtc.at/vormerksystem.

Winterausrüstung

Winterreifen: Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw und Lkw bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen montiert oder an mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Letzteres ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Vom 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifenpflicht. Auf mind. einer Antriebsachse des Lkw müssen Winterreifen (Mindestprofiltiefe von 6 mm bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März. Strafe: bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro. Die Regelung gilt sowohl für in Österreich als auch im Ausland zugelassene Kfz.

Schneeketten: Lkw über 3,5 t und Busse: Mitführpflicht für Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder zwischen 1. November und 15. April (bzw. 15. März für Busse). Pkw und Lkw bis 3,5 t: Verwendungspflicht zwischen 1. November und 15. April bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wenn keine Winterreifen verwendet werden. Die Regelung gilt für österreichische und ausländische Kfz.

Spikereifen: Die Verwendung ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h / 100 km/h (Freiland/ Autobahn)
Spikereifen dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.



Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Versicherungen
In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Aufgrund der Schließung der Zollämter, sind seit 2004 die sogenannten Grenzversicherungen (Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrer aus Ländern, die nicht dem Grüne-Karte-Abkommen unterliegen) an allen ÖAMTC-Grenzdienststellen sowie in den ÖAMTC-Landesvereinszentralen erhältlich. Die Grenzversicherung ist in allen EU-Ländern, wie auch Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig.

Der Gültigkeitszeitraum beträgt 1 Monat.
Beispiel :
1.5.04 - 1.6.04
28.2.05- 28.3.05

Preise:

Fahrzeugkategorie GM (Motorrad, Kraftrad, Zugmaschine - Traktor, Anhänger) à 16,-- Euro
Fahrzeugkategorie GP (Pkw, Kombinationskraftwagen, Lkw - 3 t Nutzlast, sonstige) à 96,-- Euro
Fahrzeugkategorie GL (Lkw über 3 t Nutzlast, Sattelzugfahrzeug, Omnibus) à 464,-- Euro


Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


A - Österreich: Wichtige Adressen
Automobilclub
ÖAMTC
Schubertring 1-3
A-1010 Wien
Tel. 01/711 99-0
Fax 01/713 18 07
E-mail: office@oeamtc.at
Internet: www.oeamtc.at
und www.autotouring.at



Österreichischer Campingclub (ÖCC)
Schubertring 1-3
1010 Wien
Tel. 01/ 713 61 51
Fax 01/ 711 99-2754
E-Mail: office@campingclub.at
Internet: www.campingclub.at

Fremdenverkehrsamt

Österreich Werbung
Margaretenstraße 1
A-1040 Wien

Kundeninformationen und Prospektbestellungen (kein Kundenverkehr)
austria.info Urlaubsservice Center
Tel. 0810 10 18 18 (max. 0,073 Euro/min Telekomtarif)
Fax 01/588 66-48
E-mail: urlaub@austria.info
Internet: www.austria.info

Touristische Organisationen in Österreich

Wien
Wiener Tourismusverband
Obere Augartenstraße 40
1025 Wien
Tel. (01) 211 14-0
Fax (01) 216 84 92
e-mail: info@info.wien.at
Internet: www.info.wien.at
Niederösterreich
Niederösterreich Werbung
Niederösterreichring 2, Haus C
3100 St. Pölten
Tel. +43 (0)2742 9000-19800
Fax +43 (0)2742 9000-19804
e-mail: office@noe.co.at
Internet: www.niederoesterreich.at
Niederösterreich-Information
Palais Niederösterreich
Herrengasse 13
1010 Wien
Tel. +43 (0)1 53610-0
e-mail: info@noe.co.at
Internet: www.niederoesterreich.at
Burgenland
Burgenland Tourismus
Schloß Esterhazy
7000 Eisenstadt
Tel. (02682) 63384-0
Fax (02682) 63384-20
e-mail: info@burgenland-tourism.co.at
Internet: www.burgenland-tourism.at
Tourismusverband Eisenstadt
Schloß Esterhazy
7000 Eisenstadt
Tel. (02682) 673 90
Fax (02682) 673 91
e-mail: tve.info@bnet.at
Internet: www.eisenstadt.at
Oberösterreich
Oberösterreich Tourismus
Freistädter Straße 119
4041 Linz
Tel. (0732) 22 10 22
Fax (0732) 72 77 701
e-mail: info@oberoesterreich.at
Internet: Urlaub in Oberösterreich auf www.oberoesterreich.at
Tourismusverband Linz
Urfahrmarkt 1
4040 Linz
Tel. (0732) 70 70-2921
Fax (0732) 700 494
e-mail: touristinfo@linz.at
Internet: www.linz.at
Salzburg
Salzburger Land Tourismus GmbH
Wiener Bundesstraße 23
5300 Hallwang
Tel. (0662) 6688
Fax (0662) 6688-66
e-mail: info@salzburgerland.com
Internet: www.salzburgerland.com
Salzburg-Stadt Information
Auerpergstraße 7
5020 Salzburg
Tel. (0662) 889 87-0
Fax (0662) 889 87-32
e-mail: tourist@salzburginfo.or.at
Internet: www.salzburginfo.or.at
Tirol
Tirol Werbung
Maria-Theresien-Straße 55
6010 Innsbruck
Tel. (0512) 5320Fax
(0512) 5320-100
e-mail: info@tirol.at
Internet: www.tirol.at
Innsbruck Tourismus
Burggraben 3
6020 Innsbruck
Tel. (0512) 598 50
Fax (0512) 598 50-7
e-mail: office@innsbruck.info
Internet: www.innsbruck.info
Vorarlberg
Vorarlberg Tourismus
Bahnhofstraße 14/4
6900 Bregenz
Tel. (05574) 425 25-0
Fax (05574) 425 25-5
e-mail: info@vbgtour.at
Internet: www.vorarlberg-tourism.at
Bregenz-Tourismus
Bahnhofstraße 14
6900 Bregenz
Tel. (05574) 4959-0
Fax (05574) 4959-59
e-mail: tourismus@bregenz.at
Internet: www.bregenz.ws
Steiermark
Steirisches Tourismus GmbH
St. Peter-Hauptstraße 243
8042 Graz
Tel. (0316) 4003
Fax (0316) 4003-10
e-mail: tourismus@steiermark.com
Internet: www.steiermark.com
Graz Tourismus GmbH
Messeplatz 1 / Messeturm
8010 Graz
Tel.: ++43/-316/8075-0
Fax: ++43/-316/8075-55
E-mail: info@graztourismus.at
Internet: www.graztourismus.at
Kärnten
Kärnten Tourismus GmbH
Casinoplatz 1
9220 Velden/Wörthersee
Tel. (04274) 521 00
Fax (04274) 521 00-50
e-mail: buchungsservice@kaernten.at
Internet: www.kaernten.at
Klagenfurt Tourismus
Neuer Platz 1
9020 Klagenfurt
Tel. (0463) 537 223
Fax (0463) 537 295
e-mail: tourismus@klagenfurt.at
Internet: www.info.klagenfurt.at


Stand: 2010
Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.


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