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Urlaubsfreud, Urlaubsleid

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Reiserechtsprobleme.

Urlaub am Meer OEAMTC / H. Eckler
Urlaub am Meer © OEAMTC / H. Eckler

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Urlaub - nicht immer wie erwartet

Es gibt schöne und weniger schöne Urlaube. Wir in der Rechtsberatung erfahren meist nur von den verpatzten - ein Berufsschicksal! Umso lieber helfen wir auch bei Reiserechtsproblemen.

Albtraum

Stefanie P. wollte den Siebziger ihrer Mutter mit einem Familienurlaub feiern. Sie buchte für sechs Personen (Mann, Kinder,Schwester, Großmutter) eine 10-tägige Pauschalreise in einen ägyptischen Badeort um gut 5.000 Euro. Vor Ort dann ein böses Erwachen: Das Hotel heruntergekommen, die Zimmer nicht benachbart, die Pools desolat, das Essen grottig etc. Stefanie P. reagierte goldrichtig: Sie reklamierte sofort, hielt alles penibel mit Fotos fest und bestand hartnäckig auf Verbesserungen. Nach drei Tagen erreichte sie einen Hotelwechsel, der allerdings damit verbunden war, dass der Heimflug zwei Tage früher angetreten werden musste. Somit blieben gerade fünf Tage (getrübte) Erholung.

Ersatz

Wieder daheim, verlangte Familie P. vom Veranstalter Geld zurück. Dieser wollte nur die anteiligen Quartierkosten für zwei (von zehn) versäumte Tage ersetzen, rechnete also die Flugkosten heraus. Stefanie P. konsultierte die Rechtsberatung. Wir forderten: Zwei Zehntel des gesamten Reisepreises (inklusive Flug!) und 50 % Reisepreisminderung pro Tag für die ersten drei verpatzten Tage.

Entgangene Freude

Darüber hinaus machten wir, was oft über­sehen wird, Schadenersatz für „entgangene Urlaubsfreude“ geltend, nämlich 70 Euro pro Tag und Person, natürlich auch für die zwei entfallenen Tage. Das steht dann zu, wenn den Veranstalter (oder dessen Leistungsträger) ein Verschulden an den Mängeln trifft.

Ergebnis

Nicht jede Forderung wurde zur Gänze erfüllt, doch einig­te man sich immerhin auf einen Betrag von fast der Hälfte des Gesamtpreises. Gut so, denn die Praxis zeigt auch: Mitunter hat nur eine gerichtliche Klage Erfolg. Dieser Schritt beinhaltet jedoch ein beträchtliches Kostenrisiko, falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Pauschal

Glück, dass es eine Pauschalreise war! Die mag zwar teurer sein, dafür ist man rechtlich weit besser gestellt - der Veranstalter haftet! Bei getrennter Buchung von Flug und Quartier hätte man bestenfalls mit dem Hotel um eine Lappalie streiten können.

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Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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