ÖAMTC: Rettungsgasse gilt auch in anderen europäischen Ländern

Club ruft zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Selbstverantwortung auf

In Österreich gilt seit 1. Jänner 2012 auf Autobahnen und Schnellstraßen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Der ÖAMTC appelliert an die Lenker, gemeinsam solidarisch Platz zu machen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung sind gefragt, damit im Notfall rasch geholfen werden kann. Zudem drohen bei Missachtung der Vorschriften empfindliche Strafen. "Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird in Österreich mit bis zu 726 Euro geahndet", hält ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer fest. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.
"Mit der Einführung der Rettungsgasse ist Österreich dem Beispiel anderer europäischer Länder gefolgt. In Deutschland, Slowenien, Tschechien und in der Schweiz besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Gasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten", erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant. Mit Ausnahme von Tschechien sind die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse den Vorschriften in Österreich sehr ähnlich. Anlässlich der Urlaubssaison hat der Club die Bestimmungen in unseren Nachbarländern zusammengefasst:
* Deutschland: Bildet sich auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. "Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden", so die ÖAMTC-Touristikerin. "Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Wer auf der rechten Spur ist, muss so weit nach rechts, wie notwendig." Bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen gilt also wie in Österreich: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwarnungsstrafe von 20 Euro.
* Schweiz: Wer das Ende eines Staus auf einer Richtungsfahrbahn erreicht, warnt nachfolgende Fahrzeuglenker mit der Warnblinkanlage. "Auch in der Schweiz muss in der Mitte eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben", stellt die ÖAMTC-Expertin klar. Auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet.
* Slowenien: Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge frei bleiben. Generell gelten dafür dieselben Regelungen wie in Österreich. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen also so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie notwendig nach rechts ausweichen.
* Tschechien: In Stausituationen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen muss in der Mitte eine freie Gasse mit mindestens drei Metern Breite gebildet werden. Vorsicht bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen: "Die Rettungsgasse muss auf Abschnitten mit mehr als zwei Spuren zwischen dem mittleren und rechten Fahrstreifen gebildet werden", hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. "Es gilt also: Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts, alle anderen so weit wie notwendig nach links."