Warum Zug oder Flieger nehmen, wenn man als Anhalter viel günstiger unterwegs sein kann? Besonders junge Leute heben gerne den Daumen, um von A nach B zu kommen. "Aber Achtung! Nicht jeder darf Autostoppen und man sollte einige gesetzliche Regeln kennen. Außerdem gilt es – schon im Sinne der eigenen Sicherheit – einige Verhaltensregeln zu beachten", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
ÖAMTC: Daumen hoch – was beim Autostoppen beachtet werden muss
Gesetzliche Regelungen und Tipps für Tramper und Fahrzeuglenker
In Österreich ist das "Trampen" auf Autobahnen und Autostraßen generell verboten. "Lediglich auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und im niederrangigen Straßennetz ist das Autostoppen an übersichtlichen Stellen erlaubt", erklärt die ÖAMTC-Juristin. "Zu beachten ist jedoch, dass es bundeslandspezifisch unterschiedliche Altersbestimmungen gibt." So ist in Kärnten und Vorarlberg das Autostoppen unter 14, in der Steiermark unter 15 Jahren verboten. In den übrigen Bundesländern gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Wer im Ausland als Anhalter unterwegs ist, sollte sich vorab mit rechtlichen Bestimmungen und landesüblichen Gepflogenheiten vertraut machen. Beispielsweise setzen Autofahrer für die Mitfahrt in manchen Ländern wie Rumänien, Indien und Mexiko eine Bezahlung voraus. In den USA, Kanada oder Australien kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat an, ob Autostoppen überhaupt erlaubt ist. In vielen afrikanischen Ländern wiederum ist Trampen selbstverständlich und ersetzt die oftmals fehlenden öffentlichen Verkehrsmittel.
Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es ganz allgemeine Verhaltensgrundsätze und Erfahrungswerte. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Tipps für Autostopper und Autolenker zusammengefasst.
ÖAMTC-Tipps für Autolenker
* Die Jugendschutzgesetze verbieten dem Lenker in einigen Bundesländern das Mitnehmen fremder Kinder unter einem bestimmten Alter (14 bzw. 15 Jahre).
* Nicht erlaubt ist es, auf der Autobahn oder auf der Autostraße zu halten, um einen Autostopper mitzunehmen oder aussteigen zu lassen. Erlaubt ist das Anhalten nur auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und auf allen anderen Straßen.
* Nicht an einer unübersichtlichen Stelle oder im Halteverbot anhalten.
* Nur dann anhalten, wenn das ohne Gefahr für den Nachfolgeverkehr möglich ist.
* Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.
ÖAMTC-Tipps für Autostopper
* Der Autofahrer muss sicher anhalten können. Deshalb sind Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen zum Trampen ungeeignet. Autobahnen und Autostraßen sind generell tabu.
* Nach Möglichkeit niemals alleine trampen.
* Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden.
* Immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt, niemals zuerst das Ziel nennen.
* Gepäck möglichst nicht in den Kofferraum legen.
* Bei den Rücksitztüren sicherstellen, dass die Kindersicherung nicht aktiviert ist.
* Kennzeichen notieren und per SMS – für den Fahrer sichtbar – an Familie und Freunde senden.
Alle Risiken lassen sich nie ausschalten. Daher rät der ÖAMTC, als günstige Alternative auf Mitfahrbörsen zurückzugreifen. Generell sollte man sich vor dem Autostoppen Vorteile und mögliche Risiken genau überlegen und mit der Familie oder Freunden diskutieren. "Außerdem ist zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, sich zu jemandem ins Auto zu setzen, dessen Fahrkönnen man nicht kennt", gibt die ÖAMC-Juristin zu bedenken. "Und als Autofahrer muss man sich immer bewusst sein, dass man einen völlig Fremden einsteigen lässt."