Der Sommer rückt allmählich in greifbare Nähe. Höchste Zeit, das Auto auf Hochglanz zu bringen. Bevor es in die Waschstraße geht, sind jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Türen und Fenster schließen, Seitenspiegel zuklappen, Antenne abschrauben – dann kann nichts mehr passieren. Sollte man zumindest denken. "Immer wieder berichten Mitglieder von Schäden durch Autowaschanlagen. Die Klärung der Haftungsfrage ist in solchen Fällen schwierig. Waschstraßenbetreiber verweisen meist auf – mehr oder weniger gut sichtbar aufgestellte – Tafeln mit den geltenden Geschäftsbedingungen", weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. In diesen wird seitens der Betreiber fast immer die Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile wie etwa Spiegel, Antennen und Dachträger abgelehnt, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert werden.
ÖAMTC: Auto in Waschstraße beschädigt – wer übernimmt die Haftung? (+Foto)
Waschstraßenbetreiber ist haftbar, wenn er Unschuld nicht nachweisen kann
"Kommt es zu einem unverschuldeten Schaden sollte man sich nicht ohne weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche abfinden. Grundsätzlich haftet nämlich der Waschstraßenbetreiber, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann", schildert der ÖAMTC-Experte die Rechtslage.
Club empfiehlt: Beweise sammeln und Zeugen suchen
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. "Das Aufheben von beschädigten Teilen kann sich im Nachhinein als hilfreich erweisen. Außerdem sollten Zeugen gesucht werden", rät der ÖAMTC-Chefjurist. Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Waschstraßenbetreiber zu melden. Weigert sich dieser, die Haftung zu übernehmen, empfiehlt der Clubjurist, sich umgehend an die ÖAMTC-Rechtsberatung zu wenden. Für Rechtshilfe stehen die Experten unter +43 (0)1 71199-21530 gerne zur Seite. Mehr zu der für ÖAMTC-Mitglieder kostenlosen Beratung erfährt man im Internet unter www.oeamtc.at/recht.
Wer nun allerdings denkt, die Autowäsche zuhause birgt weniger Gefahren, der irrt. "Die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist generell verboten. Es können Strafen von bis zu 72 Euro wegen Straßenverschmutzung drohen. Das Einleiten von Abwässern in Kanäle kann überdies nach landesgesetzlichen Vorschriften bestraft werden. Vor allem aus Gründen des Umweltschutzes ist die Fahrt in die Waschstraße deshalb grundsätzlich die bessere Wahl", rät der ÖAMTC-Experte abschließend.
Aviso an die Redaktionen:
Bildmaterial zu dieser Aussendung steht unter www.oeamtc.at/presse zur Verfügung.
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