So hilft Ihr Club
Die Entdeckung der Langsamkeit
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Vorsicht in Ladezonen: Hier muss auch wirklich gearbeitet werden
Oktober 2008
September 2011
Dann geschah fast drei Jahre nichts. Erst in der letzten Septemberwoche des Jahres 2011 erhielt Herr S. die schriftliche Ausfertigung des mündlichen Bescheides samt Erlagschein. Da erst erinnerte er sich an den ÖAMTC. „Können die jetzt noch daherkommen?“, wollte er von der Club-Juristin Mag. Gabriele Pfeiffer wissen. Eine knifflige Frage!
Grundsätzlich kann innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Strafbescheides vollstreckt werden. Doch wann tritt die Rechtskraft ein: Mit der mündlichen Verkündung oder mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung? Die Juristin stöberte höchstgerichtliche Entscheidungen durch. Ergebnis: Mündlich verkündete Entscheidungen des UVS werden, da kein Rechtsmittel mehr dagegen erhoben werden kann, sofort rechtskräftig. Die schriftliche Ausfertigung ist hier belanglos.
Oktober 2011
Die ÖAMTC-Juristen können in jeder Phase um Rat gefragt werden - bis zum glücklichen Ende!
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