Um sich die Wartezeit zu verkürzen, setzte er sich mit seinen Freunden in den Pkw, um Radio zu hören. Dafür musste der Zündschlüssel eine halbe Umdrehung bewegt werden; die Zündung wurde dabei nicht ausgelöst.
So hilft Ihr Club
Alkohol: Finger weg vom Autoschlüssel!
Auto und Alkohol vertragen sich noch weniger, als man glaubt
Um sich die Wartezeit zu verkürzen, setzte er sich mit seinen Freunden in den Pkw, um Radio zu hören. Dafür musste der Zündschlüssel eine halbe Umdrehung bewegt werden; die Zündung wurde dabei nicht ausgelöst.
Ab aufs Wachzimmer
Eine vorbeifahrende Polizeistreife wurde argwöhnisch. Herr W. wurde aufgefordert, im Streifenwagen zum Wachzimmer mitzufahren, damit dort ein Alkotest durchgeführt werden könne. Einen Alkomaten hatten die Polizisten nämlich nicht dabei. Der Student sah das nicht ein; er fuhr nicht mit.
Wenige Wochen danach erhielt er einen Bescheid: Entziehung der Lenkberechtigung für sechs Monate wegen Verweigerung des Alkotest! Weiters wurde ein Strafverfahren eingeleitet: Mindeststrafe EUR 1.600,--. Hilfe suchend kam er zu Frau Mag. Gabriele Pfeiffer von der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Gelenkt oder nicht?
Radiohören ist noch kein Lenken. Die Aufforderung zur Mitfahrt war daher in diesem Fall unzulässig, die Weigerung somit nicht strafbar. Die Club-Juristin formulierte entsprechende Rechtsmittel; beide Verfahren wurden eingestellt.
Versuch kann fatal sein
Markus W. hatte Glück gehabt. Ist ein Alkomat vor Ort, muss man schon bei versuchter Inbetriebnahme des Fahrzeugs „blasen“. Dann hätte die Verweigerung einiges gekostet: Geld und den Führerschein. Sicherste Empfehlung daher: Bei Alkoholisierung Schlüssel jedenfalls vom Zündschloss fern halten!
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