Aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen muss beim Eigenimport zum einen unterschieden werden ob es sich bei dem zu importierenden Fahrzeug um einen Gebraucht- oder um einen Neuwagen handelt und zum anderen ob das zu importierende Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt oder nicht.
Neuwagen sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Gebrauchtwagen sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte. Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine problemlose Genehmigung und Zulassung für das gewünschte Fahrzeug erfolgen kann! Man sollte sich auch erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden (bei Fahrzeugen ohne COC, Datenauszug, etc.). Auskünfte darüber erteilen: Generalvertreter der Automarke in Österreich, Technische Prüfanstalt der Landesregierung (bei Fahrzeugen, die keine EU-Typengenehmigung vorweisen können).
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... auf der linken Seite, gelangen Sie zu den ausführlichen Informationen betreffend Importe von Kfz aus der EU und aus Drittländern.

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