Autokauf-Ratgeber
19.04.2011

Eigenimport nach Österreich durch Private

Aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen muss beim Eigenimport zum einen unterschieden werden ob es sich bei dem zu importierenden Fahrzeug um einen Gebraucht- oder um einen Neuwagen handelt und zum anderen ob das zu importierende Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt oder nicht.


Neuwagen sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.


Gebrauchtwagen sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte. Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine problemlose Genehmigung und Zulassung für das gewünschte Fahrzeug erfolgen kann! Man sollte sich auch erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden (bei Fahrzeugen ohne COC, Datenauszug, etc.). Auskünfte darüber erteilen: Generalvertreter der Automarke in Österreich, Technische Prüfanstalt der Landesregierung (bei Fahrzeugen, die keine EU-Typengenehmigung vorweisen können).

Über die Linkbox...
... auf der linken Seite, gelangen Sie zu den ausführlichen Informationen betreffend Importe von Kfz aus der EU und aus Drittländern.

Berechnung der NoVA durch den ÖAMTC erst nach Vorliegen des Genehmigungsdatenbankauszuges

Die Berechnung der zu zahlenden Normverbrauchsabgabe ist eine extrem komplexe Angelegenheit und wird daher nur von den Experten der Technischen Beratung durchgeführt. Die Finanzverwaltung verlangt eine korrekte Selbstberechnung. Seitens des ÖAMTC ist seit Kurzem ein speziell dafür entwickeltes EDV-Programm verfügbar, mit dem aufgrund der relevanten Fahrzeugdaten laut Auszug aus Genehmigungsdatenbank bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eine Berechnung der exakten Höhe von Normverbrauchsabgabe/Ökosteuer und gegebenenfalls auch der Umsatzsteuer möglich ist.

Beachten Sie bitte, dass eine derartige Berechnung sehr sorgfältig vorbereitet sein muss. Daher bitten wir Sie, den im jeweiligen Landesverein (anforderbar über die nachstehenden E-Mail Adressen) verfügbaren Erfassungsbogen gewissenhaft auszufüllen.

Wichtige Informationen zu den ÖAMTC Berechnungen

Basierend auf diesen Vorgaben seitens des Finanzministeriums ist erkennbar, dass grobe "Orientierungsauskünfte" zu keinem verwertbaren Ergebnis führen und daher vom ÖAMTC auch nicht gegeben werden. Für das verbindliche und zur Vorlage bei der Finanzverwaltung geeignete Berechnungsergebnis (Übermittlung per Fax, per Post) kommen die am Erfassungsbogen vermerkten Tarife zum Tragen.

Kontaktdaten für NoVA-Berechnungen

Bundesland Kontakt Kontakt 2
Kärnten                                          oliver.weber@oeamtc.at
Oberösterreich                                     techn.beratung.ooe@oeamtc.at
Salzburg                                               juergen.klampfer@oeamtc.at
Steiermark                                        Technik.STAMK@oeamtc.at
Tirol                                                   alois.feichtner@oeamtc.at karl.lick@oeamtc.at
Vorarlberg                                          helmut-johann.gassner@oeamtc.at