Die Idee hinter der Wegekostenrichtlinie, ist denkbar einfach - der Schwerverkehr soll für jene Kosten, die von ihm verursacht werden, auch aufkommen. Waren damit bisher nur die direkten Aufwendungen für die Infrastruktur (Bau und Erhaltung) gemeint, so sollen künftig auch die sogenannten externen Kosten, wie zum Beispiel für Umweltverschmutzung oder Lärm, einbezogen werden können. "Der Lkw-Verkehr in Europa wird damit mehr zu seiner Kostendeckung beitragen", analysiert ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau. "Eine Tatsache, die der Pkw-Verkehr bereits seit Jahren übererfüllt."
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Wegekostenrichtlinie darf nicht zu Verzerrungen führen
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Stau vermeiden statt dafür bezahlen
Die Wegekostenrichtlinie darf nach Ansicht des Clubs jedoch keinerlei "Staugebühr" beinhalten. Eine Anlastung von Staukosten an die Verursacher hieße, dass diese auch noch für die Infrastrukturversäumnisse der Vergangenheit zahlen müssten. "Man kann nicht jene, die unverschuldet im Stau stehen, für die daraus entstehenden Kosten verantwortlich machen", hält die ÖAMTC-Expertin fest. Weitaus sinnvoller ist es, die aus den Mauten lukrierten Mittel zweckgebunden einzusetzen und mittels entsprechender Infrastrukturmaßnahmen sowie intelligenter Verkehrslösungen - Stichwort Telematik - Abhilfe zu schaffen.
Die Maut muss auf der Straße bleiben
Mauteinnahmen, die der Straßenverkehr aufbringt, müssen diesem auch wieder zugute kommen. Eine derartige Zweckbindung sieht die Wegekostenrichtlinie aber nicht vor. "Selbst eine generelle Widmung für Infrastrukturprojekte empfiehlt der vorliegende Entwurf lediglich", kritisiert Brandau. "Es ist zu befürchten, dass die Mehreinnahmen künftig dazu herangezogen werden, um diverse 'Budgetlöcher' zu stopfen."

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