Seit Beginn 2008 wurden in mehreren deutschen Städten sogenannte Umweltzonen eingeführt. Das Zentrum u.a. von Berlin, Hannover und Köln darf nur mit Autos befahren werden, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnst sind.
Oldtimer
Deutsche Plakettenverordnung
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Ausnahme für Oldtimer
Es gilt jedoch eine generelle Ausnahmeregelung für Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes "07" -er Kennzeichen führen. Sie dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung.
Was gilt in Deutschland als Oldtimer?
Ausländische Fahrzeuge sollten ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H" -Kennzeichens bzw. der roten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten, wie z.B. zum "Hot Rod".
Wie erkennt man einen "österreichischen Oldtimer"?
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (in Österreich beim ÖMVV erhältlich) belegt. Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.
Im Falle einer Strafe
Sieht man sich mit einer Bußgeldanzeige konfrontiert, sollte das Verfahren nach Vorlage der jeweiligen Fahrzeugzulassung, der das Datum der Erstzulassung zu entnehmen ist, eingestellt.
Quelle: ADAC

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