- PKW, Kombi bis 3,5t
- LKW bis 3,5t
- Versehrtenfahrzeuge PKW
- Mopedcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
- Motorräder
- Mopeds (tlw. keine Terminvereinbarung erforderlich)
- Anhänger
- Zugmaschine
- Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger finden Sie in unserer Linkbox.
Fahrzeuge mit einer Kraftgasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die Kraftgasanlagen-Überprüfung. Diese können Sie auch gegen Voranmeldung beim Club durchführen lassen. Mehr zur Kraftgasanlagen-Überprüfung finden Sie in den Downloads.
Vorsicht: Es gibt 2 Teile des Zulassungscheins:
Der 1. Teil ist länger und den hat man auch immer mit. Der 2. Teil ist um ein 1/4 kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet. Für die §57a-Begutachtung sowie zum Mitführen bei den Fahrzeugpapieren ist unbedingt der 1. Teil erforderlich.