Beschädigung
Steinschläge, Sprünge, Risse etc. gelten bei der §57a-Begutachtung oft als schwere Mängel. Weiters wird durch Undichtheit und Feuchtigkeitseintritt die Lebensdauer und Leuchtkraft beeinträchtigt. Dadurch können auch die Reflektoren matt werden, Scheinwerfer beschlagen, Oxidation verursachen etc.