Beleuchtungs- und Warneinrichtungen


Beschädigung

Steinschläge, Sprünge, Risse etc. gelten bei der §57a-Begutachtung oft als schwere Mängel. Weiters wird durch Undichtheit und Feuchtigkeitseintritt die Lebensdauer und Leuchtkraft beeinträchtigt. Dadurch können auch die Reflektoren matt werden, Scheinwerfer beschlagen, Oxidation verursachen etc.

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