Rettungsgasse: Sinnvolle und notwendige Maßnahme
Club setzt auf Aufklärung und appelliert an Solidarität der Autofahrer
Die Debatte rund um die Rettungsgasse lässt aus Sicht des ÖAMTC einen wichtigen Aspekt außer Acht: Das Konzept wurde übernommen, weil es für Einsatzfahrer immer wieder Probleme gab, einen Unfallort zu erreichen. "Die Rettungsgasse wurde als sinnvolle und notwendige Maßnahme konzipiert - mit dem Ziel, Leben zu retten. 'Kinderkrankheiten' und Unsicherheiten dürfen nun nicht Anlass sein, das gesamte System in Frage zu stellen", stellt ÖAMTC-Verbandsdirektor Oliver Schmerold klar.
Konzept nicht in Frage stellen, sondern evaluieren und verbessern
"Die Rettungsgasse ist der richtige Weg. Noch sind wir aber nicht am Ziel angekommen", zieht Schmerold eine erste Bilanz. Die Erfahrungen der ÖAMTC-Einsatzkräfte mit einem Jahr Rettungsgasse zeigen Licht und Schatten: "Wenn die Rettungsgasse gebildet und respektiert wird, ist sie eine wesentliche Erleichterung für unsere Einsatzkräfte", schildert Schmerold. "Allerdings gibt es in der Umsetzung noch viel Verbesserungspotenzial. Es kommt einfach noch zu häufig vor, dass die Rettungsgasse nicht richtig gebildet oder vorschriftswidrig befahren wird."
Die Gründe dafür ortet man beim Club in fehlendem Wissen, aber auch Unsicherheiten, z. B. zu Fragen wie: ab welchem Zeitpunkt eine Rettungsgasse zu bilden ist oder wie man sich auf Stadtautobahnen und bei Auf- und Abfahrten verhalten muss. Unklarheiten und Missverständnisse gibt es nach Erfahrung der ÖAMTC-Einsatzkräfte offenbar auch oft bei der Frage, welche Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse befahren dürfen. "Auch Pannenfahrzeuge mit gelbem Warnlicht sind berechtigt, die Rettungsgasse zu befahren, um möglichst schnell zum Unfallort zu gelangen", stellt der ÖAMTC-Verbandsdirektor klar. "Es besteht einfach insgesamt noch immer viel Aufklärungsbedarf."
Die Gründe dafür ortet man beim Club in fehlendem Wissen, aber auch Unsicherheiten, z. B. zu Fragen wie: ab welchem Zeitpunkt eine Rettungsgasse zu bilden ist oder wie man sich auf Stadtautobahnen und bei Auf- und Abfahrten verhalten muss. Unklarheiten und Missverständnisse gibt es nach Erfahrung der ÖAMTC-Einsatzkräfte offenbar auch oft bei der Frage, welche Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse befahren dürfen. "Auch Pannenfahrzeuge mit gelbem Warnlicht sind berechtigt, die Rettungsgasse zu befahren, um möglichst schnell zum Unfallort zu gelangen", stellt der ÖAMTC-Verbandsdirektor klar. "Es besteht einfach insgesamt noch immer viel Aufklärungsbedarf."
Platz für Einsatzfahrzeuge
Notwendig wurde die Einführung der Rettungsgasse vor allem, weil vorhandene Pannenstreifen im Bereich vieler Brücken und Tunnels unterbrochen sind und zudem die Rechtslage unklar war. Es gab bis zur Einführung der Rettungsgasse nur eine Verpflichtung, auf der Straße Platz zu schaffen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Das Wie war jedem einzelnen Autofahrer überlassen.
Sanktionen mit Augenmaß
Der Strafrahmen bei Missachtung der Vorschrift ist relativ hoch: Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird mit bis zu 726 Euro geahndet, das Behindern von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes oder der Pannenhilfe mit bis zu 2.180 Euro. Allerdings appelliert der ÖAMTC an die Exekutive, auch weiterhin mit Augenmaß zu sanktionieren und verstärkt auf Aufklärung zu setzen.
Rettungsgasse in anderen Ländern
Österreich ist mit der Einführung der Rettungsasse dem Beispiel anderer europäischer Länder gefolgt - in Deutschland ist die Rettungsgasse gesetzliche Vorschrift, in Slowenien, Tschechien und der Schweiz empfohlen bzw. gelebte Praxis.