Herr K. parkt sich in einer Schrägparkzone ein. Zwar bemerkt er zwei (fix montierte) Halteverbotstafeln, diese stehen jedoch verkehrt: Vorderseite zur Häuserfront! „Offenbar inaktiv“, denkt Herr K. Als er das Strafmandat vorfindet, macht er Beweisfotos und zahlt nicht. Zwei Monate später trudelt die Strafverfügung über EUR 84,- ein. Obacht: Adressat ist sein Schwiegervater, der Zulassungsbesitzer!
So hilft Ihr Club
Alles verkehrt
Links zum Thema
Herr K. parkt sich in einer Schrägparkzone ein. Zwar bemerkt er zwei (fix montierte) Halteverbotstafeln, diese stehen jedoch verkehrt: Vorderseite zur Häuserfront! „Offenbar inaktiv“, denkt Herr K. Als er das Strafmandat vorfindet, macht er Beweisfotos und zahlt nicht. Zwei Monate später trudelt die Strafverfügung über EUR 84,- ein. Obacht: Adressat ist sein Schwiegervater, der Zulassungsbesitzer!
Verkehrter Absender
Herr K. handelt grundehrlich, wenn auch juristisch nicht optimal: Er erhebt in eigenem Namen (!) Einspruch, outet sich brav als Lenker und schickt die Fotos mit. Überraschung: Auch verkehrte Tafeln seien zu beachten, schreibt die Behörde zurück, aber dem Schwiegervater (!).
Ratlos kommt Herr K. zur Rechtsberatung, wo das Adressaten-Wirrwarr analysiert wird. Um Zeit zu gewinnen, wird ein Antrag gestellt, diesmal per Schwiegervater: Der „Parksheriff“ soll befragt werden. Dieser ist, nach mittlerweile sieben Monaten, „ganz sicher“, dass die Tafeln korrekt standen. Die Fotos zeigen das Gegenteil.
Verjährt
Auf Rat von ÖAMTC-Jurist Dr. Martin Stichlberger
wird die Humoreske nun beendet: Der Schwiegervater als Zulassungsbesitzer gibt ausdrücklich bekannt, was die Behörde an sich längst weiß: Dass nicht er, sondern Herr K. der Lenker war. Dem kann ja nichts mehr passieren: Gegen ihn wurde sechs Monate lang nicht ermittelt - Verfolgungsverjährung!
Ausgestanden?
Aber was ist mit dem Schwiegervater? Er selbst hat ja nie gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben; ist die Strafe gegen ihn rechtskräftig geworden? Nein, die Behörde hätte den Einspruch des falschen Absenders gleich zur Verbesserung zurückweisen müssen; das ist aber nicht geschehen.
Zuletzt läuft alles richtig. Die Behörde schließt den Fall makellos ab: Sie lässt sich eine Vollmacht des Schwiegervaters für Herrn K. den ersten Einspruch betreffend vorlegen und stellt das Verfahren ein.
Und: Sogar die Tafeln stehen nun richtig herum.
ÖAMTC-Tipp
- Lenkerauskunft: Muss immer beantwortet werden!
- Aufforderung zur Rechtfertigung: Mitwirkung zweckmäßig.
- Organmandat: Zahlen oder ignorieren (Einspruch nicht möglich).
- Anonymverfügung: Zahlen oder ignorieren (Einspruch nicht möglich).
- Strafverfügung: Einspruch möglich.
- Straferkenntnis: Berufung möglich.
![[13409612416984_1.jpg]](/media/image/2012.06.29/13409612416984_1.jpg?1340961245)