So hilft Ihr Club
30.05.2012

Werkstätte: Erst aufklären, dann reparieren!

Brigitte T. hatte Zores. Nicht nur, dass ihr 18 Jahre altes Auto beim „Pickerl“ durchfiel, sollte sie dafür auch noch Euro 235,-- bezahlen. Die Werkstätte, in der Frau T. Stammkundin war, tauschte beim jährlichen Prüftermin erst einmal Motor- und Getriebeöl. Danach stellte sich heraus, dass das Fahrzeug wegen schwerer Mängel kein „Pickerl“ mehr bekäme. Die Reparatur hätte Euro 3.000,-- ausgemacht und sich im Hinblick auf den Zeitwert keinesfalls mehr gelohnt – wie man der Kundin bei der Abholung des Autos auch erklärte.

Gute Frage

Warum war dann noch ein Ölwechsel vorgenommen worden? Mit dieser Frage konfrontierte die eingeschaltete ÖAMTC-Juristin Mag. Pfeiffer die Werkstätte. Diese verteidigte ihr Verhalten: Man führe immer zuerst das Service durch und danach erst die eigentliche Überprüfung. Die Kundin hätte den Auftrag eben anders erteilen müssen.

Schlechte Antwort

Ganz so einfach ist es juristisch nicht! Selbst wenn der Kunde ein Service gewünscht hat, darf sich die Werkstätte nicht stur an den Auftrag halten. Denn jede Werkstätte hat Schutz- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden. Bei einem derart alten Fahrzeug muss der Sinn von Servicearbeiten hinterfragt und das Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt werden.

Eiserne Nerven

Um die Sache nicht eskalieren zu lassen, zahlte Frau T. freiwillig Euro 48,--; jenen Betrag nämlich, der für die Überprüfung angefallen wäre. Dennoch wurde sie mit Mahnschreiben bombardiert. Ein Schlichtungsversuch über die Wirtschaftskammer schlug fehl. Zuletzt flatterte auch noch ein Anwaltsbrief samt Klagsdrohung ins Haus. Doch Frau T. ließ sich, mit Rückhalt der Club-Juristin, nicht einschüchtern. Gut so: Die Klage kam nie; vielmehr wurde die Firma insolvent! Nun ist die Forderung verjährt; Frau T. kann durchatmen.

ÖAMTC-Tipp

Immer einen schriftlichen Auftrag erteilen, Telefonnummer hinterlassen und vermerken, dass man vor Durchführung unvorhergesehener Arbeiten gefragt werden will.