ÖAMTC: Osterreisewelle im Anrollen

Ferienbeginn in Österreich und in elf deutschen Bundesländern - Winterausrüstungspflicht beachten

Am kommenden Samstag wird der Osterreiseverkehr voll einsetzen. Der ÖAMTC befürchtet nicht nur Staus auf den Zufahrten in die Schiregionen Westösterreichs, auch die Transitrouten Richtung Südtirol, Oberitalien und Istrien werden abschnittsweise überlastet sein. Am Gründonnerstag und Karfreitag wird eine zweite Reisewelle folgen.
In Österreich, in elf deutschen Bundesländern (unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) sowie in Belgien, Luxemburg, Dänemark und Teilen der Schweiz beginnen laut ÖAMTC am 31. März die Osterferien.

Freitagstaus auf den Stadtausfahrten

Die ersten Staus müssen Autofahrer am Freitagnachmittag vor allem in Wien hinnehmen. Der ÖAMTC befürchtet Staus unter anderem auf der Südost Tangente (A23), der Linken Wienzeile im Bereich Naschmarkt, der Verbindung Grüner Berg - Altmannsdorfer Straße, der Triester Straße, abschnittsweise auf der 2er-Linie, dem Gürtel, Ring oder auch Franz-Josefs-Kai.

Staupunkte auf den Transitrouten und Zufahrten in die Schiregionen

Die größten Staus erwartet der ÖAMTC auf den Durchzugsstraßen in Westösterreich. Kurz zusammengefasst die wesentlichsten Staupunkte:

Rückreise am Ostermontag

Am Ostermontag erwartet der Club die Heimreise aus dem Urlaub. Staus auf den Einfahrtsstraßen in die Ballungszentren sind einzuplanen. ÖAMTC-Tipp: Rückreise möglichst zeitig antreten.

Winterausrüstungspflicht beachten

Der ÖAMTC erinnert die Autofahrer abschließend an die Winterausrüstungspflicht in Österreich. Bis 15. April dürfen Pkw bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur mit entsprechenden Winterreifen unterwegs sein.
Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 35 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen sogar bis zu 5.000 Euro Strafe.
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.