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26.01.2012

Fahrzeughalter auch als Insasse versichert?

Kleinlaut suchte Karl M., 61, Rat in der ÖAMTC-Rechtsabteilung. Er war ins Schleudern geraten, in eine Wiese katapultiert worden und schließlich auf dem Dach gelandet: Und das mit dem Fahrzeug der Gattin -  und ihr selbst als Beifahrerin! Beide hatten Schutzengel gehabt. Herr M. blieb fast unverletzt, seine Frau hatte mehrere, zum Glück relativ unkomplizierte Knochenbrüche und Prellungen erlitten.

Lenker gestraft

Neben Leid und Groll der Gattin galt die Sorge von Herrn M. einem Brief der Staatsanwaltschaft: „Bin ich jetzt vorbestraft auch noch?“ Da stand: Von einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung wird unter Verhängung einer Probezeit von zwei Jahren abgesehen. Die Club-Juristin Mag. Gabriele Pfeiffer gab Entwarnung. Durch diese sogenannte Diversion würde es kein Strafverfahren und keine Eintragung im Strafregister geben. Erleichtert wollte Herr M. wieder gehen, doch die Juristin hielt ihn zurück - hatte er doch auf die Ansprüche der Gattin vergessen! Herr M. zweifelnd: „Ohne Insassenunfallversicherung?!“

Insasse geschützt

Hat die Gattin tatsächlich Anspruch auf Schmerzengeld von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung? Obwohl sie Versicherungsnehmerin und Halterin des verunfallten Fahrzeuges ist? „Ja, natürlich!“, war die klare Antwort der Juristin. Eigenschäden sind zwar grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt,  ausgenommen ist aber der Personenschaden des mitfahrenden Fahrzeughalters. Das wird häufig vergessen. Merkspruch: Insassen gehen nie leer aus! Eine Insassenunfallversicherung ist dafür nicht Voraussetzung.

Ehe gerettet

Mit Hilfe der Rechtsabteilung und des ÖAMTC-Vertrauensanwalts wurden die Schmerzengeldforderungen berechnet, eingereicht und zügig abgewickelt. Mit rund 10.000 Euro als Trostpflaster war der eheliche Friede (halbwegs) wiederhergestellt.