Wie viel muss die Versicherung zahlen?
Energisch knallte Ing. Ernst K., 62, zwei Schriftstücke auf den Schreibtisch im Rechtsberatungszimmer: „Da ist die Reparaturkostenschätzung von EUR 3.400,-. Und hier das Ablöseangebot von EUR 1.500,-. Eine Frechheit, ich gehe vor Gericht!“ Sein abgestelltes Auto war bei einem Unfall beschädigt worden. Die gegnerische Versicherung hatte auch schnell die Haftung anerkannt. Herr Ing. K. wollte jedoch keine Reparatur, sondern eine Schadensablöse, sprich Bargeld. „Ob ich repariere oder nicht, geht die Versicherung gar nichts an“, teilte er dem Juristen mit, um verschwörerisch fortzusetzen: „Unter uns, ich kenne in Ungarn eine billige Werkstätte…!“
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