Alkohol: Gefahr durch Fehleinschätzung
Heuer bereits sieben alkoholisierte Fußgänger durch eigenes Fehlverhalten bei Verkehrsunfällen getötet
Seit Mitte November laden im ganzen Land wieder die Adventmärkte zum gemütlichen Bummeln ein. Um sich aufzuwärmen, trinken viele Besucher gern das eine oder andere alkoholische Heißgetränk. "Die Gefahr bei Punsch, Glühwein und Co liegt darin, dass man nie wissen kann, wie hoch der Alkoholgehalt ist. Allein deshalb ist es vernünftig, den Heimweg im Taxi, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß anzutreten", betont ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Ganz ungefährlich ist der Weg nach Hause aber auch auf Schusters Rappen nicht, was nicht immer nur mit alkoholisierten Autolenkern zu tun hat.
Beeinträchtigung durch Alkohol
Bereits geringe Mengen Alkohol können schon zu einer Beeinträchtigung des Orientierungs- und Reaktionsvermögens führen. Oft geht damit eine erhöhte Risikobereitschaft einher, eine für den Straßenverkehr denkbar schlechte Mischung. "Generell nimmt die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, österreichweit zu. Diese Tendenz kann auch bei Zwischenfällen mit alkoholisierten Fußgängern beobachtet werden", berichtet die ÖAMTC-Expertin. "Heuer starben laut BMI bereits 14 Fußgänger bei Alkoholunfällen auf Österreichs Straßen. Bei der Hälfte davon war eine Alkoholisierung des Fußgängers Unfallursache." Im gesamten Vorjahr kamen fünf alkoholisierte Fußgänger ums Leben. Zusätzlich zu den Gefahren für Leib und Leben drohen auch rechtliche Folgen. "Richtet ein betrunkener Fußgänger Schäden an, kann er zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Andreas Achrainer.
Alkoholmenge im Heißgetränk nicht genau definiert
Die im Glühwein-Becher enthaltene Alkoholmenge ist nicht definiert. "Dadurch wird die von Haus aus problematische Selbsteinschätzung weiter beeinträchtigt", erklärt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Das wurde bei einem Lokalaugenschein des Clubs auf einem Adventmarkt bestätigt. Einer der zur freiwilligen Alkoholkontrolle mittels Polizei-Vortestgerät gebetenen Besucher hatte 0,21 Promille Alkohol im Blut. "Damit dürfte man von Gesetzes wegen noch Autofahren. Dennoch spürte der Mann diesen relativ geringen Wert bereits", hält Seidenberger fest. Auch andere Testkandidaten schätzten ihren Promillewert teilweise völlig anders ein, als die Messung schließlich ergeben hat.
Auf beeinträchtigte Verkehrsteilnehmer achten
Wer bemerkt, dass ein Begleiter am Punschstand zu tief ins Glas geschaut hat, sollte für einen sicheren Heimweg sorgen. "Bestenfalls ist ein 'Chauffeurdienst' organisiert, ansonsten gibt es meist die Möglichkeit, ein Taxi zu rufen. Auch wenn der Weg zu Fuß zu bewältigen ist, sollte man Freunde nach Hause begleiten und nicht allein gehen lassen", appelliert die ÖAMTC-Expertin. Autofahrer sollten derzeit ganz besonders vorsichtig sein, wenn sie auffällige Fußgänger am Straßenrand sehen. "Bei angetrunkenen Personen kann man sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz verlassen. Daher gilt: Geschwindigkeit reduzieren, möglichst viel Abstand halten und generell eine defensive Fahrweise an den Tag legen", empfiehlt Seidenberger abschließend.