Artenschutzabkommen CITES
Über 30.000 Pflanzen- und 3.000 Tierarten werden durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt, weil sie in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht sind. Für die Einfuhr dieser geschützten Arten bedarf es einer Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung der österreichischen CITES-Behörde. Das gilt auch für aus geschützten Arten hergestellte Erzeugnisse, also häufig für beliebte Souvenirs. Bei Verstößen gegen die Genehmigungspflicht werden die Souvenirs bei der Zollkontrolle beschlagnahmt und Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt. Die wichtigsten Tipps zum Souvenirkauf in beliebten Urlaubsländern:
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