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ÖAMTC-Flugrettung: Stiefkind Autoapotheke

Inhalte von Autoapotheken müssen auf ihr Ablaufdatum überprüft werden

Wenn es darauf ankommt, richtig Erste Hilfe zu leisten, sollte die Autoapotheke erstens griffbereit und zweitens voll gebrauchsfähig sein. "Leider schaut die Realität aber oft anders aus", berichtet Helmut Trimmel, leitender ÖAMTC-Notarzt von Christophorus 3. "Viele Lenker wissen nicht einmal, wo sich die Autoapotheke im Auto befindet und was eigentlich drinnen ist." Etliche Boxen stammen "sogar noch aus dem Jahre Schnee". Das Verbandsmaterial ist abgelaufen, die Schere mitunter verrostet und wesentliche Bestandteile sind aufgebraucht oder einfach nicht mehr vorhanden. "Gerade vor dem Antritt einer Urlaubsreise mit dem Auto ist der Zeitpunkt daher optimal, das Verbandspaket kritisch unter die Lupe zu nehmen", meint Trimmel. Da die meisten Autoapotheken auch mit einer kleinen "Erste Hilfe-Fibel" ausgestattet sind, ist der Check gleichzeitig eine gute Gelegenheit, Erste Hilfe Kenntnisse kurz zu rekapitulieren.

Grundsätzlich muss jeder Fahrzeuglenker in Österreich ein Verbandszeug mitführen, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. "Die Meisten dürften aber ohnedies - über diese Mindestanforderungen hinaus - eine richtige Autoapotheke im Auto haben. Das allerdings seit Jahren, gut versteckt und nicht selten in erbärmlichem Zustand", sagt der ÖAMTC-Notarzt. "Daher ist es unerlässlich, die Autoapotheke einem regelmäßigen Check zu unterziehen und fehlende oder teilweise verbrauchte oder schadhafte Gegenstände zu ersetzen." Es schadet auch nicht, wenn man mit den Grundbegriffen der Erste Hilfe-Leistung vertraut ist. "Ein Auffrischungskurs von nur wenigen Stunden, zum Beispiel beim Roten Kreuz, hilft, die Autoapotheke auch sachgerecht einsetzen zu können", sagt Trimmel.

Das muss eine Autoapotheke können

Die einschlägige ÖNORM V 5101 enthält zwar weitergehende Vorgaben über den Inhalt einer Autoapotheke, ist aber nicht gesetzlich verbindlich. Daher kann es auch wegen einer "abgelaufenen Autoapotheke" zu keiner Bestrafung kommen. "Gestraft wird nur, wenn die gesetzliche Minimalvorgabe der staubdichten Verpackung eines 'zur Wundversorgung geeigneten Verbandszeugs' nicht gegeben ist", erklärt ÖAMTC-Jurist Andreas Achrainer. Ob eine halbleere Box mit vergammelten Pflastern diese Anforderung erfüllt, entscheidet der kontrollierende Polizist. Wer eine vollständige und "frische" Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, kann sich darauf verlassen, dass nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt sind, sondern der Inhalt von Experten praxistauglich zusammengestellt worden ist. Die beim ÖAMTC erhältliche Autoapotheke entspricht der ÖNORM und enthält die vorgeschriebenen Bestandteile.

An den Gesetzgeber richtet der ÖAMTC den Wunsch, klar zwischen der im Kraftfahrgesetz (KFG) verankerten Mindestanforderung an Verbandszeug und Autoapotheke zu unterscheiden: Wer im Handel ausdrücklich eine "Autoapotheke" anbietet, sollte dies nur dann tun dürfen, wenn das Produkt tatsächlich den strengen ÖNORM-Kriterien entspricht. Alles andere darf nur "Verbandszeug nach § 102 KFG" genannt werden. "Vom Kauf von Verbandszeug mit der Aufschrift 'Inhalt entspricht StVO' oder ähnlichen kryptischen Hinweisen ist schon deshalb abzuraten, weil sich diese meist auf ausländische Vorschriften beziehen, die in Österreich nicht gelten", warnt Achrainer abschließend.