Berufskraftfahrer Weiterbildung

Allgemeines zur Weiterbildung

Allgemeines zur Weiterbildung

Alle Fahrer die im Personen oder Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sind, müssen ab den Stichtagen (siehe unten) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.

Stichtage

Spätestens am 10. September 2013 für Bus sowie am 10. September 2014 für LKW Lenker, müssen die entsprechenden Personen der zuständigen Führerscheinbehörde die Absolvierung der 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Dies wird im Führerschein vermerkt, und gilt wieder für die nächsten fünf Jahre.

Erbringt man keinen Nachweis verliert man die Berechtigung im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU unterwegs zu sein.

Die Ausbildung

Die 35 Stunden Weiterbildung sind in Ausbildungsblöcken von mindestens sieben Stunden pro Tag zu absolvieren. Näheres zu den Inhalten finden Sie bei den Trainings.

Lenker/Innen durchlaufen die Weiterbildung in dem Staat in dem sich der ordentliche Wohnsitz befindet, oder in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten.