Definition
Als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) gilt in Österreich ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Ein auf Vorder- oder Hinterrad platzierter Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab.
Die Leistung des E-Motors darf 600 Watt nicht übersteigen. Bei einer höheren Leistung würde das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped gelten, damit würden auch die (strengeren) Gesetze wie Ausweis- und Helmpflicht zur Anwendung kommen.

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