Strafen für Tachomanipulation
Kilometerstände müssen transparent und lückenlos nachvollziehbar sein
Nach Schätzungen der ÖAMTC-Techniker werden cirka ein Drittel der privat verkauften Gebrauchtwagen mit geschöntem Kilometerstand verkauft - und Autokäufer um Zigtausende Euro geprellt. Das reine Justieren des Tachos ohne konkrete Verkaufsabsicht ist in Österreich straffrei. Nur wenn dem Verkäufer ein zeitnaher Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann, liegt ein strafrechtlich relevanter Betrugstatbestand vor.
Meist ist bei Gebrauchtwagen aber die Verkaufskette zu lang, um den Betrüger juristisch noch dingfest machen zu können. "Schon die reine Manipulation muss daher im Interesse der Konsumenten endlich unter Strafe gestellt werden", fordert die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Tipps der Clubtechniker, um Manipulationen aufzudecken
"Die Möglichkeiten beim Kauf eines gebrauchten Wagens manipulierte Kilometerstände nachzuweisen, sind leider eingeschränkt", sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Dennoch gibt es einige Tipps, die helfen, das Risiko auf eine Tachomanipulation hereinzufallen, zu minimieren."
- Auf dem Kaufvertrag den Kilometerstand vom Verkäufer schriftlich garantieren lassen. Musterkaufverträge für den Kauf von privat an privat findet man auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/recht zum Downloaden.
- Ein lückenlos ausgefülltes Serviceheft kann zur Kontrolle des Kilometerstandes ebenso herangezogen werden wie die letzten "§ 57a-Pickerl-Gutachten".
- Auch wenn sichtbare Abnutzungserscheinungen - z.B. durchgesessene Sitze, abgegriffenes Lenkrad, bis zur Lackgrundierung abgenützte Türschnallen etc. - nicht mit der angegeben Laufleistung des Fahrzeuges übereinstimmen können, rät der ÖAMTC-Techniker zur Vorsicht.
- Mitunter hilft auch ein Blick unter die Motorhaube: "Findet sich auf dem Merkzettel für den Ölwechsel der Hinweis 'Nächster Ölwechsel bei 120.000 Kilometern' und der Tacho zeigt 75.000 Kilometer, kann etwas nicht ganz stimmen", sagt Kerbl.
- Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt eine Kauf-Überprüfung beim ÖAMTC durchführen. Dabei wird das Fahrzeug einer eingehenden Überprüfung unterzogen und böse Überraschungen können so minimiert werden.
In Deutschland strafbar
In Deutschland wurde diese Strafbarkeitslücke bereits im Jahr 2005 geschlossen. "Unmittelbare Folge der gesetzlichen Verankerung der Strafbarkeit war, dass professionelle Justierungsfirmen nach Holland oder Österreich abgewandert sind", berichtet die ÖAMTC-Juristin. " Durch die erheblich höhere Hemmschwelle ist auch die Zahl der manipulierten Fahrzeuge drastisch gesunken."
Besser wäre Eintragung in Pickerldatenbank
Eine strafrechtliche Bestimmung wie in Deutschland hilft aber nur mittelbar. Eine bessere und für Konsumenten hilfreichere Lösung wäre eine sichtbare und überprüfbare Eintragung des Kilometerstandes im Rahmen des "Pickerls". Diese könnte beispielsweise in der "Pickerldatenbank" erfolgen, in der alle §57a-Überprüfungen gemeldet werden.
"Im Zuge der Kaufüberprüfung kann dann eine chronologische Kilometerhistorie dem Käufer Sicherheit bieten, dass niemand an der Uhr gedreht hat", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Eine weitere denkbare Lösung für die Zukunft ist eine Art "Black Box" im Auto, die den Kilometerstand unveränderbar speichert.