Das nächste Pickerl - ist es nächstes Jahr, in zwei oder sogar erst in drei Jahren fällig? Wie lange darf man überziehen?
Der Pickerl-Rechner hilft bei der Berechnung.
Das nächste Pickerl - ist es nächstes Jahr, in zwei oder sogar erst in drei Jahren fällig? Wie lange darf man überziehen?
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Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.