Die 10 Pass-Irrtümer
Häufige Missverständnisse rund um den Reisepass
Damit klassische Irrtümer den Urlaub nicht gefährden, räumt die ÖAMTC-Touristik mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf.
1. Innerhalb der Europäischen Union brauche ich keine Reisedokumente mehr
Falsch. Denn Reisende müssen sich innerhalb der EU sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
2. Mein Führerschein reicht als Reisedokument
Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert.
3. Ich kann überall mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass einreisen
Nein, das ist nur bedingt richtig: die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
4. Auch mein Personalausweis darf abgelaufen sein
Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
5. Mit einem gültigen Personalausweis darf ich in jedes Land reisen
Falsch. Aktuell akzeptieren 36 Staaten Europas den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die jeweiligen Bestimmungen zum Reisepass (Auflagen bezüglich Restgültigkeit des Passes oder Visumpflicht) berücksichtigt werden.
6. Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen
Falsch. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen wie z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.
7. Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert
Falsch. Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.
8. Wenn ich mal auf einen Sprung zu unseren Nachbarn fahre, brauche ich aber wirklich nichts mit
Leider falsch. Zwar gehören alle unsere Nachbarn, also Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
9. Wenn die Kinder mit den Großeltern oder anderen Verwandten bzw. Bekannten auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass
Häufig falsch. Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es oft notwendig bzw. immer ratsam, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht stehen zum Download im Artikel "Vollmacht für alleinreisende Kinder" zur Verfügung (siehe "Links zum Thema").
10. Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Außer Futter brauchen wir nichts beachten
Falsch. Auch der Hund oder die Katze braucht einen "Pass": den EU-Heimtierausweis. Diesen erhält man beim Tierarzt.